Von den Frauenstimmen zur Geschlechtergleichheit? Frauenbewegungen und Geschlechterpolitik. Bochum: Marie-Jahoda-Gastprofessur für Internationale Frauenforschung der Ruhr-Universität Bochum, 03.02.2006.
Reviewed by Hans Martin Krämer
Published on H-Soz-u-Kult (March, 2006)
Von den Frauenstimmen zur Geschlechtergleichheit? Frauenbewegungen und Geschlechterpolitik
„Was haben die neuen Frauenbewegungen erreicht? Wie haben sie sich selbst dabei verändert?“ Diese beiden Fragen standen im Zentrum der Tagung „Von den Frauenstimmen zur Geschlechtergleichheit? Frauenbewegungen und Geschlechterpolitik“, die die Marie-Jahoda-Gastprofessur für Internationale Frauenforschung der Ruhr-Universität Bochum am 3. Februar 2006 in Bochum veranstaltete. Zur Beantwortung dieser Fragen waren Soziologinnen, Politkwissenschaftlerinnen, eine Historikerin und eine Juristin eingeladen, zu einer anschließenden Podiumsdiskussion auch Politikerinnen und ein Journalist. Im Mittelpunkt standen dabei die „Erfolge“ und Geschichte der Frauenbewegungen sowie die Tauglichkeit aktueller Konzepte wie Gender Mainstreaming, also das querschnittartige Einbringen von Gender-Fragen in alle Lebensbereiche, oder Managing Diversity, also die Anerkennung und Ausnutzung von Differenzen zur Leistungssteigerung, für die Interessen der Frauenbewegungen. Doch auch historische Fragen wie die Periodisierung der Geschichte der neuen Frauenbewegung, wurden diskutiert. Programm zur Konferenz bei H-Soz-u-kult unter: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=4844
Alison Woodward (Brüssel) führte in ihrem Vortrag mit dem Titel „Challenges of intersectionality in the transnational organisation of European women’s movements: Forming platforms and maintaining turf in today’s European Union“ mit dem „samtenen Dreieck“ ein auch von vielen anderen Rednerinnen benutztes Konzept ein: AkteurInnen aus Bewegungen, der Politik bzw. Bürokratie und der Wissenschaft bestimmten zusammen die Geschicke der Frauenpolitik. In ihrem Vortrag ging es um die Wechselwirkungen zwischen eben diesen drei Gruppen jeweils einmal auf EU-Ebene und einmal auf lokaler Ebene (am konkreten Beispiel Flandern). Auf beiden Ebenen sei zwischen 1980 und 1995 der Diskurs über Gleichberechtigung rekonfiguriert worden: Hätten zu Beginn dieses Zeitraums Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt im Zentrum der Auseinandersetzung gestanden, so sei dies seit Mitte der 1990er-Jahre nur mehr ein Thema unter anderen. Auf lokaler Ebene werde die Anwesenheit neuer Gruppen (beispielsweise der Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen) von den alteingesessenen Gruppen der Frauenbewegung durchaus weniger als Bündnispartner denn als Konkurrenz um Ressourcen verstanden.
Ute Gerhard (Frankfurt/Main) betonte noch deutlicher die Rolle der EU für die Veränderungen in der Geschlechterpolitik auf nationaler Ebene. Unter dem Titel „Frauenbewegung und Geschlechterpolitik in Europa: Verhältnisse und Visionen“ wies sie darauf hin, dass Geschlechtergleichheit bereits seit 1957 im Vertrag von Rom festgeschrieben worden sei. Erst in den 1970er-Jahren hätten aber Frauen sich in einzelnen Gerichtsprozessen darauf berufen; besonders wirkmächtig sei die Anwendung dieses Artikels etwa in Irland, das 1973 der EU beitrat, gewesen. Bei allen Fortschritten, die die EU für die Frauenpolitik der Mitgliedsländer bedeutet habe, sei das Demokratiedefizit der EU jedoch von Anfang an immer auch Zielscheibe der feministischen Kritik gewesen. Hier seien insbesondere die einseitige Orientierung der Politik allein auf den Arbeitsmarkt sowie die Aussparung des gesamten Bereiches der sexual politics zu nennen. Es habe jedoch nicht nur die EU Auswirkung auf die Frauenpolitik gehabt, sondern umgekehrt auch die Frauenbewegungen auf die EU. Dies habe sich am deutlichsten 1992 bei der Ablehnung des Vertrages von Maastricht durch die Däninnen gezeigt. Als gescheitert zu betrachten sei die Einflussnahme der Frauenbewegung auf die EU-Politik aber im Falle des EU-Verfassungsprozesses, in den Frauenthemen kaum Eingang gefunden hätten. Überdies bedeute das vorläufige Scheitern der EU-Verfassung auch das Scheitern der Möglichkeit, ein neues Konzept von Bürgerrechten, wie die Geschlechterforschung es vorbereitet habe, in den öffentlichen Diskurs einzubringen.
Verena Schmidt (Genf) und Helen Schwenken (Kassel) ergänzten die internationale Perspektive durch Beiträge zur Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und zur Rolle von selbst organisierten Migrantinnen. In ihrem Beitrag mit dem Titel „Die Geschlechterpolitik am Beispiel der ILO: Die Rolle internationaler Gewerkschaften und der Frauenbewegungen“ führte Schmidt aus, dass auch in der ILO die Verankerung von Geschlechterthemen eine lange Geschichte habe, sie sei dort bereits 1919 in die Verfassung aufgenommen worden. Für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend seien die Standards zu Gleichbezahlung (aus dem Jahre 1951) und Beschäftigungsdiskriminierung (1958). Weitere Standards, die Genderthemen berührten, unter anderem zum Mutterschutz und zur Heimarbeit, seien aber bis heute nicht ratifiziert. In der ILO selbst werde seit 2002 in allen Abteilungen Gender Mainstreaming praktiziert; in den Entscheidungsgremien, die paritätisch von Regierungen, Arbeitgeberverbänden und ArbeitnehmerInnenverbänden besetzt seien, seien Frauen jedoch nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Schwenken differenzierte in „Zwischen ‚Gender Mainstreaming’ und ‚Anti-Diskriminierung’: Wie artikulieren sich Migrantinneninteressen in Deutschland und Europa?“ zunächst zwischen den Begrifflichkeiten Anti-Diskriminierung, Gender Mainstreaming, Frauenförderung und Diversity Management. Zwar seien die konkreten Auswirkungen aller Ansätze in der Praxis recht ähnlich, doch zeigten sich bei der Anwendung auf Arbeitsmigration bei allen Ansätzen jeweils Grenzen des Thematisierbaren. Konfliktbesetztere Themen, die über Fragen von Inklusion hinausgingen, wie etwa Einwanderung und Forderungen, die über Anti-Diskriminierung hinausgingen, seien mit diesen Begriffen nicht fassbar.
Ging es in allen Beiträgen auch um die historischen Voraussetzungen und Entwicklungen der Frauenbewegungen und von Gleichstellungsbestrebungen, nahmen die Vorträge von Regina Dackweiler (Bielefeld) und Ilse Lenz (Bochum) am direktesten Bezug auf historische Fragestellungen. Beide bemühten sich um eine Periodisierung der neuen Frauenbewegung(en) seit Ende der 1960er-Jahre und kamen dabei zu ähnlichen Ergebnissen. Regina Dackweiler legte den Fokus ihrer Betrachtungen auf „Die neue Frauenbewegung als Modernisierungsmotor wohlfahrtsstaatlicher Geschlechterpolitik: Erfolge, Widersprüche, Entwicklungstendenzen“. Die Beziehung zwischen den neuen Frauenbewegungen und dem kapitalistischen Wohlfahrtsstaat seien komplex: Einerseits reguliere und transformiere der Wohlfahrtsstaat die Geschlechterverhältnisse, andererseits habe die neue Frauenbewegung auch zur Veränderung des Wohlfahrtsstaates beigetragen. In der Konstitutions- und Konfrontations-Phase der neuen Frauenbewegung (1967–1978) sei das Selbstbestimmungsrecht über weibliche Prokreativität der zentrale Diskursstrang gewesen. Zwar habe man das neue Politikfeld der Gleichstellungspolitik in dieser Phase erfolgreich etabliert, das konkrete Hauptanliegen der Frauenbewegung, die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches, sei jedoch gescheitert. In der zweiten Phase, Differenzierung und Professionalisierung (1979–1989), sei Gewalt gegen Frauen der zentrale Diskursstrang gewesen. Das zentrale Anliegen in diesem Diskurs, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, sei ungeachtet der nach wie vor ausgeübten tatsächlichen Gewalt erfolgreich Teil des gesellschaftlichen Konsens im Sinne einer Verpflichtung des Wohlfahrtsstaates geworden. In der dritten Phase der neuen Frauenbewegung, Institutionalisierung und Governance (seit 1989), sei Gender Mainstreaming der zentrale Diskursstrang gewesen. 1999 sei dieser Diskursstrang durch die rot-grüne Bundesregierung anerkannt worden, wenn auch unter dem Vorzeichen der Markteffizienz. Auf dem Arbeitsmarkt habe sich hingegen nur sehr eingeschränkt ein Erfolg des Kernanliegens, der Geschlechterdemokratie, gezeigt. Insgesamt, so Dackweiler, hätten sich eigentlich nur diejenigen Anliegen durchsetzen können, die sich mit der marktliberalen Orientierung des Wohlfahrtsstaates hätten vereinbaren lassen. In der aktuellen Phase des Gender Mainstreaming sei es die Aufgabe der Frauenbewegung, die Indienstnahme von Elementen des Gender Mainstreaming durch das neoliberale Leitbild des homo oeconomicus zu verhindern.
Ilse Lenz stellte in ihrem Beitrag „Vom Tomatenwurf zum Gender Mainstreaming: Was haben die neuen Frauenbewegungen erreicht und wie haben sie sich verändert?“ die Periodisierung der neuen Frauenbewegung unter etwas andere Vorzeichen. Ihr Ansatz fußt auf den Ergebnissen zweier empirischer Projekte, zum einen einer Ereignisdatenbank, die in Zeitschriften und Zeitungen genannte frauenpolitische Ereignisse zwischen 1977 und 1995 dokumentiere. Hier zeige sich, dass im Gegensatz zum herrschenden Eindruck die Zahl von Ereignissen zwischen 1977 und 1983 angestiegen und das Niveau der Mobilisierung zwischen 1990 und 1995 noch einmal erheblich gewachsen sei. Zum anderen seien die Erkenntnisse aus der Bearbeitung einer Quellensammlung für die politische Bildung und die Universität mit dem Titel „Quellen zur Neuen Frauenbewegung in Deutschland“, die noch dieses Jahr im Druck erscheinen soll, geflossen. Daraus ergäben sich drei Phasen mit ähnlicher Chronologie wie bei Dackweiler, nämlich 1. Bewusstwerdung und Artikulation (1968–1976), Differenzierung, Projektbildung und institutionelle Integration (1976–1988) und Internationalisierung und Neuorientierung (1989–2000). Insgesamt unterscheide sich die neue Frauenbewegung von der alten in den zentralen Punkten, dass sie die Kategorie Geschlecht entnaturalisiert, die Kritik an Fremdbestimmung und sexueller Gewalt thematisiert und die Anerkennung von Individualität als Forderung aufgestellt habe. Zugleich stehe sie freilich in der Kontinuität von Anliegen in der Moderne.
Einen leidenschaftlichen politischen Vortrag hielt die Anwältin Seyran Ates (Berlin), die die im Titel ihres Vortrages formulierte Frage „Brauchen wir mehr Gesetze zur Integration von MigrantInnen? Forderungen von MigrantInnen an die deutsche Politik“ klar bejahte. Ates trat insbesondere für ein bundeseinheitliches Kopftuchverbot an Schulen und Universitäten und für die Etablierung von Zwangsheirat als einem Straftatbestand im Strafgesetzbuch ein. Auch weitere gesetzliche Regelungen seien nötig, um das Recht auf freie, selbstbestimmte Sexualität in allen gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland fest zu etablieren. Stärker politisch gefärbt war auch die Abschlussdiskussion mit Vertreterinnen der SPD und der Grünen auf dem Podium. Auch hier stand die Tauglichkeit von Gender Mainstreaming – als aktuelles Gewand der Frauenbewegungen – im Mittelpunkt. Mehrere Mitglieder des Publikums vertraten die Ansicht, Gender Mainstreaming sei nicht nur ein untaugliches Instrument der Geschlechterpolitik, sondern sogar ein schädliches, da es de facto vor Ort die Gleichstellungsbeauftragten verdrängt habe. Während diese klar rechtlich verankerte Kompetenzen hätten, sei Gender Mainstreaming ein weiches Instrument, das auf die Kooperation der Beteiligten gründe, und daher im Zweifelsfall nicht funktioniere. Die Politikerinnen entgegneten dem einstimmig, dass Gender Mainstreaming sehr wohl geeignet sei, um frauenpolitische Anliegen in neue Bereiche zu transportieren, jedoch stets als Ergänzung zu herkömmlicher Frauenpolitik eingesetzt werden müsse.
Auch wenn der Schwerpunkt der Tagung auf aktuellen Auseinandersetzungen in der Gleichstellungspolitik lag, so gab es doch auch aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive interessante Anregungen. Denn die Tagung leistete auch einen Beitrag zu ersten historischen Einordnungen der neuen Frauenbewegung(en) jenseits des Kontextes der 1968er. Die differenzierte Betrachtung sowohl des Einflusses der Frauenbewegung als auch der Einflüsse, denen die Frauenbewegung selbst unterlag, kann für die neueste Zeitgeschichte aufschlussreich sein sowohl in politik- als auch sozialhistorischer Hinsicht.
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Citation:
Hans Martin Krämer. Review of , Von den Frauenstimmen zur Geschlechtergleichheit? Frauenbewegungen und Geschlechterpolitik.
H-Soz-u-Kult, H-Net Reviews.
March, 2006.
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