HT 2004: Räume erfassen, besetzen, durchdringen. Zur Bedeutung der Kommunikation für die Herrschaft über Räume. Historikertag Kiel: Malte Prietzel, 16.09.2004.
Reviewed by Christian Jaser
Published on H-Soz-u-Kult (November, 2004)
HT 2004: Räume erfassen, besetzen, durchdringen. Zur Bedeutung der Kommunikation für die Herrschaft über Räume
Herrschaftliche Raumerfassung und Kommunikation im Mittelalter – das ist aus der Sicht des modernen Betrachters in erster Linie die Geschichte eines Defizits, eines Defizits an Technik, Organisation und Logistik, die uns heute gestatten, Informationen in Sekundenschnelle zu übertragen, Personen und Güter im vergleichsweise amorphen Luft-Raum interkontinental zu transportieren, über virtuelle Räume und global villages nachzudenken. Insofern entgleitet der Raum immer mehr der menschlichen Wahrnehmung, er scheint beinahe im Verschwinden begriffen zu sein, oder – um mit dem Dramatiker Heiner Müller zu sprechen – man kann sich dem Gefühl nicht entziehen, „dass es nur noch Zeit oder Geschwindigkeit oder Verlauf von Zeit gibt, aber keinen Raum mehr“. Kluge, Alexander, Müller, Heiner, „Ich schulde der Welt einen Toten.“ Gespräche, Hamburg 1995, S. 80. Für das Mittelalter hingegen kann man davon ausgehen, dass der Raum mehr als die Zeit als „daseinsbestimmend“ Dinzelbacher, Peter, Raum: Mittelalter, in: Ders. (Hg.), Europäische Mentalitätsgeschichte. Hauptthemen in Einzeldarstellungen, Stuttgart 1993, S. 604-615, hier S. 604. empfunden worden ist, und zwar gerade aufgrund der Beschwerlichkeit seiner Überwindung und Erschließung. In diesem Sinne kann die Frage, wie die mittelalterliche Herrschaftspraxis Räume erfasste und Ansprüche auf Räume durchzusetzen versuchte, als Kernthema der Mediävistik gelten. Während allerdings die Forschung lange Zeit lediglich faktische Entwicklungen der militärischen Eroberung bzw. der administrativen und jurisdiktionellen Organisation fokussiert hatte, berücksichtigte die von Malte Prietzel (Berlin) geleitete Sektion des Kieler Historikertages auch die herrschaftlichen Strategien zur kommunikativen, symbolischen bzw. legitimationsstiftenden Erfassung oder Absicherung von lokalen, regionalen und kontinentalen Räumen und verstand diese als Kommunikationsvorgang im weiteren Sinn. Wie Prietzel in seinem einleitenden Statement erläuterte, waren die Sektionsbeiträge in geographischer, chronologischer und methodischer Hinsicht bewusst heterogen angelegt, um eine möglichst große Bandbreite von Fragestellungen rund um Herrschaft, Raum und Kommunikation zu präsentieren, die sich den Prämissen einer „Neuen Kulturgeschichte“ verpflichtet fühlen.
In seinem anschließenden Vortrag beschäftigte sich Malte Prietzel mit dem etwa in der Chronistik des Sachsenaufstandes (Berthold von Reichenau, Bruno) fassbaren Phänomen, dass nach den Schlachten von Flarchheim und Mellrichstadt die siegreiche Partei am Ort der Auseinandersetzung verblieb – analog der heute noch gängigen Redewendung: Der Sieger behauptet das Feld. Allerdings sei vor einer voreiligen Interpretation dieses Verhaltens als rein demonstrativer Geste ebenso zu warnen wie vor der Begrenztheit der bisherigen rechtshistorischen und kriegsgeschichtlichen Erklärungsansätze. Für Prietzel eröffneten sich hierbei vielmehr weiter reichende Fragen: nach der Bedeutung der Schlachtfeldbesetzung für die mittelalterlichen Zeitgenossen, nach den quelleninternen Sinnbezügen, schließlich nach der Wahrnehmung von Krieg im Mittelalter überhaupt. Zunächst lägen praktische Gründe auf der Hand, die die Sieger auf der Walstatt verbleiben ließen. Sie mussten sich beispielsweise nach dem Kampf ausruhen, wollten geistliche oder weltliche Siegesfeiern abhalten, Verwundete versorgen oder bei den toten oder gefangenen Feinden Beute machen – allesamt Tätigkeiten, die innerhalb des obsiegenden Heeres nebenbei noch Solidarität erzeugten und Gemeinschaft stifteten. Da nach Prietzel das Besetzen des Schlachtfeldes nicht symbolisch, etwa durch demonstrative Siegeszeichen wie das Aufstellen von Lanzen oder Fahnen, kommuniziert wurde, sondern in erster Linie aus pragmatischen Erwägungen erfolgte, ist der Symbolcharakter des Verweilens als historiographische Konstruktion anzusehen, als retrospektive Ausdeutung einer ohnehin gängigen Praxis. Allerdings sei das Verweilen des Siegers auf dem Schlachtfeld nicht als gängiger Verhaltenskanon oder verbindliche Rechtsnorm, sondern eher als „diffuse Grundvorstellung“ anzusprechen, die sich in den variantenreichen chronikalischen Beschreibungen der räumlichen und zeitlichen Ausdehnung der Besetzung einerseits sowie der Handlungen der Sieger nach dem Gefecht andererseits manifestiere. Dabei könne als gemeinsamer Nenner der einschlägigen Belegstellen die Absicht der Chronisten gelten, die Tatsache und Größe des militärischen Sieges zu akzentuieren, und zwar gerade im Falle eines umstrittenen Schlachtausgangs. Neben den offenkundigen propagandistischen Intentionen erkannte Prietzel hierbei zeitgenössische Bewertungsmaßstäbe, die die oftmals komplexen Erscheinungen und Folgen einer Schlacht in eine sinnhafte Ordnung brachten und damit eine symbolische Ausdeutung ermöglichten. Am Schluss des Vortrags wurde deutlich, dass die Herrschaft über einen kleinen, konkreten Raum eben in mehreren Dimensionen kommuniziert werden konnte: als Faktum, wenn die Sieger tatsächlich auf dem Schlachtfeld verweilten, als Symbol, indem das Besetzen der Walstatt als Indiz für den Sieg bewertet wurde, schließlich als Konstruktion, da in den Quellen die Details des Verbleibens auf die jeweilige Darstellungsabsicht hin zugeschnitten wurden. Wie nicht zuletzt auch in der Diskussion deutlich wurde, weist die von Prietzel geschilderte militärische bzw. historiographische Raumerfassung vielschichtige Bezüge zu literarischen Motiven auf und bildet somit eine schillernde Schnittmenge aus nachvollziehbarer Faktizität und retrospektiver symbolischer Aufladung.
Wolfgang Eric Wagner (Rostock) bewies in seinem Vortrag „Grenzüberschreitende Erinnerung. Königsherrschaft und liturgische Präsenz in der späten Karolingerzeit“, wie lohnend es sein kann, klassische Fragen wie die nach dem räumlichen „Wirkungsbereich“ des frühmittelalterlichen Königtums erneut in den Blick zu nehmen. Die bisherige Forschung hätte sich weitgehend darauf konzentriert, die physische Präsenz des Königs oder, im Falle seiner Abwesenheit, alternative Kommunikationsformen wie etwa Boten, Gesandtschaften und Briefe als konstituierende Elemente herrschaftlicher Raumerfassung zu unterstreichen. Dagegen seien andere kommunikative Interaktions- und Repräsentationsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang nicht oder nur unzureichend wahrgenommen worden. So zum Beispiel verpflichtete sich der König, Wagner zufolge, geistliche Gemeinschaften durch in Königs- und Kaiserurkunden überlieferte Gebetsauflagen. Diese dienten nicht nur seiner eigenen Heilsgewissheit, sondern evozierten daneben auch Gehorsam und sicherten seine „liturgische Präsenz“. Grundlage dafür war die mittelalterliche Vorstellung, dass bei der Nennung des Namens des abwesenden Herrschers im Rahmen der Fürbitte sich dieser selbst vergegenwärtigte – ein Effekt, der mitunter durch repräsentative Herrscherbilder in liturgischen Handschriften angereichert werden konnte. Insbesondere in der Zeit der karolingischen Bruderkriege zwischen Lothar I., Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen von 840 bis 843, in einer dezidierten Konkurrenzsituation also, hätten sich die drei Protagonisten um die Gefolgschaft von kirchlichen Gemeinschaften in ihren jeweiligen Herrschaftsbereichen bemüht. Mehr noch: Auch außerhalb ihrer eigenen Teilreiche hätten sie Gedenkauflagen an geistliche Kommunitäten als Vehikel genutzt, um sich im Territorium des jeweiligen Konkurrenten festzusetzen und sich dort liturgisch als Herrscher zu präsentieren. Wagner sprach hierbei prägnant von „grenzüberschreitender Erinnerung“, die angesichts des Ausfalls anderer Strategien der herrschaftlichen Durchdringung kompensatorisch wirken sollte, und erläuterte diese Vorgehensweise anhand von drei Beispielen aus dem Herbst und Winter 841/842, als Kaiser Lothar I. durch das Herrschaftsgebiet Karls des Kahlen zog und sich dabei die westfränkischen Konvente von Saint-Maur-des-Fossés, Nesle-la-Reposte und Tours durch Gebetsauflagen verpflichtete. Wie aus einem Evangeliar zu entnehmen ist, das der Kaiser dem Martinskloster schenkte, wurde er dort in die Bruderschaft der Mönche aufgenommen, d.h. es sollte bei liturgischen Handlungen, insbesondere beim Messopfer, seiner gedacht werden. Auch das im Evangeliar enthaltene Herrscherbild habe eine genuin liturgische Funktion erfüllt und den abwesenden Herrscher als „Bruder der Mönche“ vergegenwärtigt. Begreift man diesen Fall in seiner kompetitiven Dimension als grenzüberschreitende Erinnerungsinitiative Lothars I. im Teilreich Karls des Kahlen, eröffnet sich nach Wagner auch die Chance für eine Neudatierung des Evangeliars. Nicht harmonische Beziehungen zwischen Lothar I. und Karl dem Kahlen seien als Entstehungskontext der Handschrift zu suchen, wie es der alte Datierungsansatz Wilhelm Koehlers postuliert hatte. Das Lothar-Evangeliar stamme vielmehr aus einer „Phase der schärfsten Auseinandersetzung“, als Lothar auf dem militärisch erfolglosen Zug durch Westfranzien im Januar 842 Tours erreichte und dort über das Evangeliar die Fürbitte des Martinsstiftes ersuchte. Zwar wurde in der Diskussion hinterfragt, inwieweit die Erinnerungspolitik Lothars I. ein singuläres, aus dessen kaiserlichen Ansprüchen auf die Gesamtherrschaft erklärbares Phänomen darstellt. Dennoch ist es Wagner in seinem Vortrag überzeugend gelungen, die religiöse, immaterielle Dimension herrschaftlicher Raumerfassung mehr als deutlich werden zu lassen, auch wenn die Bedeutung der Kategorie der Grenze innerhalb des karolingischen Großreiches noch schärfer zu konturieren sein wird.
Harald Müller (Berlin) bot in seinem Vortrag eine tour d’horizon der Kommunikations- und Durchdringungsstrategien, die dem Papsttum des 12. Jahrhunderts zur Verfügung standen, um seinen umfassenden liturgischen, theologischen und rechtlichen Autoritätsanspruch im administrativ nur ungenügend erschlossenen Großraum der lateinischen Christenheit zur Geltung zu bringen. Da der mobile, reisende Papst als Ausnahmeerscheinung gelten könne, sei die räumliche Erfassung der christianitas von Rom als spirituellem und administrativem Zentrum aus erfolgt, und zwar stets über persönliche Kontakte und Kommunikation im Rahmen 1. der Kirchenhierarchie, 2. des direkten, hierarchieüberspringenden Austausches zwischen Kurie und Regionen und 3. der Verbreitung von Normierungsinitiativen etwa im Bereich der Liturgie und des Kirchenrechts. Anhand der beiden „Expansionsfälle“ des 12. Jahrhunderts, Spanien und das Heilige Land, die nach der militärischen Eroberung erst einmal von der Kirche erschlossen werden mussten, demonstrierte Müller stichprobenartig, mit welchen praktischen Mitteln die päpstliche potestas vom römischen Zentrum aus die Peripherie durchdringen konnte. Ausgehend von den spätantiken Vorläufern habe in beiden Regionen zunächst einmal eine feste Kirchenorganisation als Grundgerüst für eine systematische räumliche Erfassung etabliert bzw. modifiziert werden müssen. Die Rangkontroversen und Primatskonflikte sowie das besondere Legitimationsbedürfnis der noch nicht in einer Tradition verfestigten Kirchen auf der Iberischen Halbinsel und im Heiligen Land hätten dem römischen Bischof mannigfaltige Einwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten eröffnet und seinen umfassenden Autoritätsanspruch untermauert. Eine vertiefte Anbindung an die Kurie sei auch über die Teilnahme zahlreicher spanischer Prälaten an den vier Laterankonzilien zu erschließen. Während mit der Hispania ab der Mitte des 12. Jahrhunderts ein lebhafter Legatenverkehr bestanden habe – Legaten fungierten als Informationsbeschaffer und als Ausführende des päpstlichen Willens vor Ort –, könne die reale Präsenz der Kurie in Palästina nach dem zweiten Kreuzzug als quantité négligeable gelten. Trotzdem sei auch dort das Interesse an päpstlichen Rechtsentscheiden und Privilegien lebendig geblieben, wie ein Blick auf die Prozesse vor päpstlichen Delegaten zeige. Weit umfangreicher habe seit der Mitte des 12. Jahrhunderts die päpstliche Delegationsgerichtsbarkeit und, damit einhergehend, die Autorität des iudex ordinarius omnium in Spanien Fuß gefasst. Dabei seien die komplementär zu den Legaten und abseits der kirchlichen Gerichtsverfassung wirkenden Delegaten meist „unterhalb der Wahrnehmungsschwelle politisch brisanter Großkonflikte“, vor allem in Konflikten um klösterliche Sonderrechte, aktiv gewesen. Als Einheimische mit kurialer Beauftragung verschränkten sie in sich Peripherie und Zentrum, knüpften enge Kontaktnetze zwischen Rom und den Regionen und sicherten auch den Rückfluss von Informationen an die Kurie. Indem sie das römisch-kanonische Recht vor Ort in der Prozesstätigkeit umsetzten, in Problemfällen situationsbezogene Anfragen an den Papst stellten und dessen weiterentwickelte Rechtssetzungen an die regulären Gerichte vermittelten, beschleunigten sie nach Müller die fundamentale Homogenisierung des Dekretalenrechts hin zu einem ius commune der gesamten Kirche – eine Entwicklung, die durchaus auch in Spanien und im Heiligen Land sichtbar sei. Obgleich andere Transmissionswege – die Vereinheitlichung der Liturgie, Palliumsverleihung und visitatio ad limina, der Bereich imitativer Stilbildung – noch der systematischen Erforschung harren, mahnte Müller in seinem abschließenden Fazit doch vor einer allzu überschwänglichen Evaluierung der päpstlichen Raumdurchdringung „bis in den hintersten Winkel“ und betonte das „Unsystematische“ dieses Prozesses: Eine durchgehende päpstliche Kontrolle sei nicht anzunehmen, eher schon eine reaktive Grundausrichtung der Kurie bzw. eine Entfaltung des kanonischen Rechts im kommunikativen Austausch zwischen dem Autoritätsanspruch des Zentrums und dem Orientierungs- und Legitimationsbedarf der Peripherie.
Wolfgang Schmid (Trier) versuchte in seinem Vortrag „Grab und Herrschaft. Zur Funktion von Grabdenkmälern in geistlichen und weltlichen Residenzen“ anhand von mittelalterlichen Grabdenkmälern visuelle und kommunikative Strategien bei der Darstellung von Herrschaft aufzuzeigen. Schwerpunktmäßig konzentrierte sich Schmid dabei auf die kunstgeschichtliche Entwicklung des Bischofsgrabes in den drei rheinischen Erzbistümern Trier, Köln und Mainz. Die Beisetzung der Erzbischöfe in der Kathedralkirche, d.h. in der bedeutendsten geistlichen Institution ihrer Kathedralstadt, ist vom 10./11. Jahrhundert an bis zum Ende des Alten Reiches belegbar. Die bischöfliche Memoria sei aber nicht allein Aufgabe des Domkapitels gewesen. Zudem hätten die Erzbischöfe testamentarisch Memorien und Anniversarien in einer Vielzahl von Klöstern und Stiften initiiert, wodurch regelrechte „Memoriallandschaften“ entstanden seien und „Herrschaftsräume konstituiert“ worden seien. In seinen weiteren Ausführungen skizzierte Schmid die Entwicklung vom monumentalen Grabdenkmal (11./12. Jahrhundert) – angefangen mit dem Kölner Gero-Grab, dann in Trier in sichtbar zusammenhängenden Grabmalserien bezeugt – zum im 13. Jahrhundert sich etablierenden figürlichen Grabdenkmal, das eine Liegefigur des Verstorbenen zeigt und erstmals in Mainz mit dem Grab des 1249 verstorbenen Siegfried von Eppstein erschien. Insbesondere die Sepulkralikonographie des 13. Jahrhunderts weise dabei eindeutig kirchen- und reichspolitische Konnotationen auf – beispielsweise wurden in Mainz das Krönungsrecht, in Köln Rombezug und Primatsanspruch thematisiert. Im 14. Jahrhundert seien vor allem in Mainz „Bischofsbilder“ , d.h. auf dem Grabmal verankerte Standfiguren aufgekommen, die den Bischof als „frommen Mann in der Welt“ und den Verstorbenen als lebendige Person präsentierten. Als entscheidend für das exklusive Repräsentationspotential der Bischofsgräber insgesamt können Faktoren wie Kunstfertigkeit, Größe, wertvolle Materialien wie Bronze oder Marmor und nicht zuletzt die Platzierung innerhalb des Domes gelten, die angesichts knapper Platzressourcen in Köln, Mainz und Trier jeweils innovative Lösungen hervorriefen. Erwähnt sei hierbei das Kölner Beispiel, wo im Zuge des Chorneubaus ein aus Kölner Heiligen, heiligen Bischöfen und aus Monumenten bedeutender Oberhirten bestehendes, repräsentatives „Gesamtprogramm“ geschaffen worden sei. Insgesamt zeige sich am Beispiel der drei rheinischen Erzbistümer, dass Bischofsgräber ein „ganz entscheidendes Element einer geistlichen Landesherrschaft“ gewesen und vielfältig in liturgische Handlungen eingebunden worden seien. Generell hätten sie, ebenso wie die öffentlichkeitswirksamen Begräbnisrituale, als „Bühne“ der bischöflichen Selbstdarstellung gedient. In einem abschließenden Vergleich der Grablegepraxis in weltlichen und geistlichen Residenzen sah Schmid zahlreiche Parallelen, was die Bedeutung von Sukzession bzw. Genealogie, die visuellen Darstellungsstrategien, die Form und Funktion der Denkmäler usw. anbelangt. Hinsichtlich des Alters, des Reliquienbesitzes, der Bedeutung der Kirchenbauten und der Kontinuität der Bischofsreihen erkannte er jedoch markante Vorteile für die geistliche Seite. Trotz diverser interessanter Einzelbeobachtungen blieb der Vortrag von Schmid vor allem im Hinblick auf das Generalthema der Sektion m.E. doch merklich hinter den Erwartungen zurück. Die raumerfassende Dimension der Grabdenkmäler und des Totengedenkens, ihre von Schmid en passant postulierte Bedeutung für die geistliche Landesherrschaft blieb letztendlich im Dunkeln. Dafür hätte es einer weitaus tiefgreifenderen Analyse der dynamischen Reproduktion der Grablegen durch iteratives Handeln und symbolische Arrangements in einem größeren Zeitfenster bedurft, hätten Memorialnetzwerke gerade in ihrer räumlichen Kontur stärker beleuchtet werden müssen. Eine am materiellen Befund klebende Kunstgeschichte, die im schlechten Sinne monumental, d.h. statisch denkt, greift dafür offensichtlich zu kurz.
Der letzte Vortrag der Sektion von Simona Slanicka (Bielefeld) hatte die über ein Jahrhundert laufend erweiterte und institutionalisierte Zeichenpolitik der Valois-Herzöge von Burgund – ihrer Einschätzung nach die „größten Kommunikationsspezialisten ihrer Zeit“ – und ihre außenpolitische Dimension zum Gegenstand. Der burgundische Hof sei um 1400 nicht nur der Kristallisationspunkt einer überaus dichten Chronistik, die eine permanente „invention of tradition“ gewährleistete, sondern auch einer außerordentlichen Nutzung von visuellen Kommunikationsmedien in Form von Kleiderpracht, Bildstrategien und Herrschaftszeichen gewesen. Insbesondere die Devisen, die im 15. Jahrhundert als „visuelle Figuren“ – bestehend aus Körper, einer Farbkombination und Text – zu verstehen seien, hätten als repetitive, multiplizierbare Herrschaftszeichen, als mobil einsetzbare „corporate identity badges“ fungiert. Typologisch unterschied Slanicka zwei Phasen der burgundischen Zeichenstrategie: Während unter Johann ohne Furcht (gest. 1414) und dann wieder unter Karl dem Kühnen (gest. 1477) ein Experimentieren mit den visuellen Medien zu erkennen und eine „aggressive“ Reaktion der Zeitgenossen erfolgt sei, habe unter Philipp dem Guten (gest. 1467) eine Institutionalisierung stattgefunden, die moderater rezipiert worden sei. Aufgrund ihrer Mobilität dienten nach Slanicka die burgundischen Herrschaftszeichen als „politisches Instrumentarium“, sie wirkten „spatialisierend“ in den Raum und okkupierten Räume durch Zeichen. So habe man beispielsweise öffentliche Toren und Plätzen der neu erworbenen Gebiete mit dem burgundischen Wappen und dem Feuerstahl des Goldenen Vlieses bezeichnet – eine „aggressive Geste“, zaghaft eingesetzt unter Philipp dem Guten, offensiver unter Karl dem Kühnen. Überhaupt sei Letzterer ein nachgerade „zeichenbesessener Herzog“ gewesen, dessen Eroberungen eine multiplizierte Zeichenmacht begleitet habe, wie an den Diebold Schillingschen Chroniken abzulesen sei. Die „Zeichenarroganz“ Karls des Kühnen habe nicht nur wiederum eine „aggressive“ Reaktion der Eroberten evoziert, sondern auch, wie Slanicka vermutete, den Abbruch des Trierer Treffens zwischen dem burgundischen Herzog und Kaiser Friedrich III. (1473) provoziert. Abschließend erhob Slanicka gerade den repetitiven und mobilen Einsatz von Herrschaftszeichen zu einer Signatur der „Modernität“ des burgundischen Hofes. Sieht man einmal davon ab, dass Slanickas Bewertung der Zeichenpolitik der einzelnen Herzöge keine Binnendifferenzierung vornimmt, infolgedessen allzu schematisch daherkommt und beispielsweise das traditionelle Negativbild Karls des Kühnen einfach fortschreibt, bleibt das vom Sektionspublikum kontrovers diskutierte Quellenproblem doppelt virulent: einerseits hinsichtlich der Interpretation der vorgestellten Bildquellen, andererseits im Hinblick auf das Fehlen von Zeugnissen etwa über die zeitgenössische Bewertung der burgundischen Zeichenpolitik auf dem Trierer Treffen. Generell scheint es mir dringend geboten, nochmals über die Kategorie der Aggression und deren Wahrnehmung im Kontext des Spätmittelalters nachzudenken. Andernfalls stellt sich die Frage, ob es immer gewinnbringend sein muss, an sich rein pragmatische Vorgänge wie die herrschaftliche Bezeichnung von Stadttoren in der geschichtswissenschaftlichen Retrospektive „aggressiv“ aufzuladen.
Ausgehend von unterschiedlichen Standpunkten haben alle Vorträge gezeigt: Im Mittelalter stand der herrschaftlichen Ebene eine breite Methodenpalette zur Verfügung, um mehr oder weniger große Räume durch Kommunikation zu erfassen bzw. bereits erfasste Räume zu kommunizieren. Die Sektion hat die in ihrer Heterogenität liegende Chance genutzt und einer multiperspektivisch und interdisziplinär arbeitenden Erforschung mittelalterlicher Kommunikationsstrategien Tür und Tor geöffnet.
If there is additional discussion of this review, you may access it through the network, at: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/.
Citation:
Christian Jaser. Review of , HT 2004: Räume erfassen, besetzen, durchdringen. Zur Bedeutung der Kommunikation für die Herrschaft über Räume.
H-Soz-u-Kult, H-Net Reviews.
November, 2004.
URL: http://www.h-net.org/reviews/showrev.php?id=28067
Copyright © 2004 by H-Net, Clio-online, and the author, all rights reserved. This work may be copied and redistributed for non-commercial, educational purposes, if permission is granted by the author and usage right holders. For permission please contact H-SOZ-U-KULT@H-NET.MSU.EDU.


