Christian Merkel. "Tod den Idioten": Eugenik und Euthanasie in juristischer Rezeption vom Kaiserreich zur Hitlerzeit. Berlin: Logos Verlag Berlin, 2006. 385 S. ISBN 978-3-8325-1284-2.
Reviewed by Uwe Kaminsky
Published on H-Soz-u-Kult (March, 2007)
Chr. Merkel: "Tod den Idioten"
Die Zeiten ändern sich. Wer hätte das im Jahr 2006 nicht an den Debatten über die Liberalisierung von Sterbehilfe und Euthanasie merken können, die vor dem Hintergrund der Diskussion über Patientenverfügungen ein neues Nachdenken über die Fragen von Leben und Sterben anstießen. Mehrere Fernsehsendungen und eine Titelgeschichte der Zeitschrift „Stern“ befassten sich mit dem Wunsch Sterbenskranker in Deutschland „in Würde“ aus dem Leben zu scheiden und stellten die Frage: „Warum wird Sterbehilfe in Deutschland nicht erlaubt?“ Man fühle sich kriminalisiert und müsse in die Schweiz zum selbstgewählten Sterben fahren. Siehe „Stern“ Nr. 48 vom 23.11.2006, S. 28-48. Der 66. Deutsche Juristentag sprach sich im September 2006 gar gegen die standesrechtliche Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids an Patienten mit „unerträglichen, unheilbaren und mit palliativmedizinischen Mitteln nicht ausreichend zu lindernden Leiden“ aus. Siehe die Beschlüsse unter <http://www.deutscherjuristentag.de> [28.12.2006]. Der Journalist Bartholomäus Grill begleitete seinen schwer erkrankten Bruder ins Schweizer Selbstmordparadies nach Zürich – und schrieb darüber Ende 2005 bewegende Zeilen in der Wochenzeitung „Die Zeit“, wofür er 2006 den „Henri-Nannen-Preis“ erhielt. Vgl. <http://www.henri-nannen-preis.de/?id=557820> [28.12.2006]. Zuletzt erregte im November die Verleihung des Journalistenpreises des Deutschen Hygienemuseums in Dresden an einen Schweizer Journalisten für seinen Beitrag über den „guten Tod“, die Tötung von vermeintlich unheilbar kranken Neugeborenen in den Niederlanden, nur noch wenig öffentliches Aufsehen. Eine Stunde vor der Preisverleihung waren dem prämierenden Gremium noch von Fachleuten aus dem zeitgleich im Hygienemuseum tagenden „Arbeitskreis zur Erforschung der nationalsozialistischen Euthanasie und Zwangssterilisation“ die Leviten gelesen worden. Vgl. die vom Deutschen Hygienemuseum dokumentierte Auseinandersetzung darum auf: <http://www.dhmd.de/neu/index.php?id=1023> [28.12.2006]. Zum besseren Leben gehört das schönere Sterben, so scheint es der Zeitgeist zu versprechen.
Eine historische Rückerinnerung an die Debatten von Eugenik und Euthanasie ist damit sehr aktuell, denn auch diese begannen mit einer Diskussion über die Liberalisierung der Sterbehilfe. Die rechtswissenschaftliche Dissertation von Christian Merkel über die juristische Rezeption von Eugenik und Euthanasie will den „Tatbeitrag“ der Juristen an einer Entwicklung bestimmen, die in der NS-Euthanasie mündete und weit über 100.000 Menschen das Leben kostete. Merkel sieht einen zentralen Angelpunkt in der erstmalig 1920 erschienenen Schrift des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred E. Hoche über „Die Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Er wertet diese Programmschrift für die Euthanasie als die zentrale Publikation, die viele weitere juristische Betrachtungen des Themas anregte. Dennoch waren die hier geäußerten Gedanken nicht neu. Merkel verweist auf die frühe Schrift von Adolf Jost „Das Recht auf den Tod“ aus dem Jahre 1895, die wesentliche Überlegungen bereits vorweg nahm und auch Bezugspunkt der Ausführungen von Binding und Hoche wurde.
Der sich bereits bei Binding findende verharmlosende Aufbau der Argumentation von einer Tötung auf Verlangen bis zur Lebensvernichtung vermeintlich unheilbarer Geisteskranker bildete sich auch in nachfolgenden Schriften vieler von Merkel als „pro-euthanatisch“ bezeichneter Juristen ab. So gehörten die Bestimmung eines vermeintlichen „Lebenswertes“, der „Null“ oder gar negativ werden könnte, genauso zum argumentativen Repertoire wie materialistische Kosten-Nutzen-Rechnungen für den Staat oder die Gesellschaft, die sich von „Ballastexistenzen“ entlasten wollten. Mögliche Prognosefehler, Fortschritte der Medizin oder gar die Wankelmütigkeit der Sterbehilfebegehrenden wurden entsprechend gering gewertet. Dagegen erlangten das Mitleidsmotiv und der aus der Analogie im Tierreich stammende „Gnadenstoß“ eine kuriose Blüte auch bei den juristischen Propagandisten der Euthanasie. Die Wirkungsmacht dieser Analogie aus dem Tierreich lässt sich bis zur Gegenwart verfolgen, denn auch in seinem preisgekrönten Beitrag gibt Bartholomäus Grill die Meinung seines Bruders wieder, „jedes todkranke Tier“ werde eingeschläfert, bei Menschen sei dies jedoch „ein Verbrechen“. Die von Merkel vorgeführte juristische Einschätzung von Religion und christlichen Kirchen als Störfaktor gegen die Euthanasie, da sie das Lebensrecht des Menschen an sich als göttlich gegeben und unverfügbar ansahen, gilt in gleicher Weise bis heute.
Gerade mit Blick auf die Euthanasiedebatten in der juristischen Literatur spielt der Autor seine Stärken aus, die in der Systematisierung der dort geäußerten Argumentationen, Verfahrensabläufe, philosophischer und religiöser Bezugnahmen und Metaphern liegen. Er präsentiert dabei reichhaltiges Material. Dennoch verweist Merkel in einem abschließenden Kapitel nur auf „die Schwäche mancher deutscher Juristen gegenüber dem Eugenik- und Euthanasiegedanken“ (S. 265), die er versucht mit dem schwierigen gesellschaftlichen Umfeld im NS-Massnahmenstaat, den Folgen des Ersten und den Wirkungen des Zweiten Weltkriegs wie der NS-Ideologie zu begründen. Er weist differenziert auf die Ablehnung des Rechtspositivismus durch viele Nationalsozialisten, Juristen und Nichtjuristen, hin. Zugleich betont er, dass dieser wohl kein Bollwerk gegen eine gesetzliche Festschreibung der NS-Euthanasie gewesen wäre. Dennoch führte dessen konservative Beharrungskraft zu einer Hemmung des nationalsozialistischen Massnahmenstaates. „Der Kampf der pro-euthanatischen Juristen war immer ein Kampf gegen die bestehende Rechtsordnung“ (S. 347).
Manches an Merkels Ausführungen ist kritikwürdig. So versucht das bemühte erste Kapitel das Thema gerade nicht als ein historisches, sondern als ein gleichsam überzeitliches Thema zu kennzeichnen. Durch etwas wahllos herausgegriffene Zitate wird der Autor Michael Schwartz gleichsam zum Kritiker seiner selbst gemacht, indem eine seiner Aussagen die historische Besonderheit der NS-Euthanasie betont und ein anderes Zitat von ihm das „Euthanasie-Problem“ als grundsätzliches Problem der Moderne kennzeichnet. Vgl. Schwartz, Michael, Sozialistische Eugenik. Eugenische Sozialtechnologien in Debatten und Politik der deutschen Sozialdemokratie 1890-1933, Bonn 1995. Ders.; Kaiser, Jochen-Christoph; Nowak, Kurt, Eugenik, Sterilisation, „Euthanasie“. Politische Biologie in Deutschland 1895-1945. Eine Dokumentation, Berlin 1992. Als Historiker mag man dabei die Nase rümpfen, sind doch die Bezüge schlicht unterschiedlich. Das verweist zudem auf ein Problem des Autors in der Gewichtung von Aussagen, die aus ihren Zusammenhängen gelöst werden. Dies geschieht oft im Text, wodurch der historische Kontext zugunsten der Interpretation von Einzelaussagen aufgelöst wird. Dies mag bei Gesetzestexten hinlänglich sein, doch ein vertieftes historisches Verständnis darf man davon nicht erwarten. Die historische Deutungsunsicherheit des Autors spiegelt sich auch in häufigen und langen wörtlichen Zitaten aus zeitgenössischer Literatur wie auch aus einem Aufsatz von Michael Schwartz von 1998, was nicht inhaltlich zu kritisieren ist, doch wenig souverän wirkt und die Leser ermüdet.
Die Bestimmung des Zusammenhangs von Eugenik und Euthanasie fällt eher schwach aus, da sich der Autor dabei auf wenige Literaturfunde stützt, wobei häufig nicht einmal zeitgenössische von moderner Literatur unterschieden, geschweige denn gewichtet wird. Auch eine vor den Text gedruckte „Historische Liste der Personen und ihrer jeweiligen Funktionen“ (S. 1-10) kann das nicht ausgleichen, ersetzt sie doch weder ein fehlendes Personenregister noch gar eine Einordnung der dort chronologisch als Debattenteilnehmer aufgeführten Personen. So begnügt sich Merkel mit der Metapher des zeitgenössischen Autors Erich Bötel (1934), Eugenik und Euthanasie stünden an der „Eingangs- und Ausgangspforte des Lebens“ (S. 18), was wenig analytische Kraft besitzt. Die historische Forschung sieht hier eher einen diskursiven Zusammenhang als einen programmologischen, der notwendigerweise von der Eugenik und der Sterilisation zur Euthanasie führen musste, was jedoch von Merkel nicht weiter reflektiert wird.
Die Arbeit birgt insgesamt einen reichen Zitatenschatz insbesondere der juristischen Literatur über die Sterbehilfe und die Euthanasie. Mit diesem durchaus interessanten Schwergewicht ist zugleich die Einschränkung verbunden, dass Nichtjuristen, die doch auch bedeutsame Beiträge zur Debatte geleistet haben, in dieser Darstellung nur indirekt oder so gut wie gar nicht vorkommen.
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Citation:
Uwe Kaminsky. Review of Merkel, Christian, "Tod den Idioten": Eugenik und Euthanasie in juristischer Rezeption vom Kaiserreich zur Hitlerzeit.
H-Soz-u-Kult, H-Net Reviews.
March, 2007.
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