Jürgen Müller. Deutscher Bund und deutsche Nation 1848-1866. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2005. 637 S. ISBN 978-3-525-36064-4.
Reviewed by Christian Müller
Published on H-Soz-u-Kult (March, 2006)
J. Müller: Deutscher Bund und deutsche Nation
Der Deutsche Bund nach der Revolution von 1848 fristete in der historischen Forschung lange ein Schattendasein als eine Institution, die nach ihrer Restauration auf den Dresdner Konferenzen 1851 zum willfährigen Instrument der Deutschlandpolitik der beiden Großmächte wurde, aber keine entwicklungsfähige Alternative zum nationalen Bundesstaat bieten konnte. In den Mittelpunkt des Forschungsinteresses rückten nur die Presse- und Polizeipolitik und die möglichen Alternativen zum preußisch-österreichischen Dualismus bis zum Krieg von 1866. Kohnen, Richard, Pressepolitik des Deutschen Bundes. Methoden staatlicher Pressepolitik nach der Revolution von 1848, Tübingen 1995; Flöter, Jonas, Beust und die Reform des Deutschen Bundes 1850-1866. Sächsisch-mittelstaatliche Koalitionspolitik im Kontext der deutschen Frage, Köln 2001; Green, Abigail, Intervening in the Public Sphere: German Governments and the Press, 1815-1870, in: The Historical Journal 44,1 (2001), S. 155-175; Kaernbach, Andreas, Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes, Göttingen 1991; Siemann, Wolfram, „Deutschlands Ruhe, Sicherheit und Ordnung“. Die Anfänge der politischen Polizei 1806-1866, Tübingen 1985. Ansonsten herrschte bislang das Bild des Deutschen Bundes vor, das er selbst mit dem so genannten Bundesreaktionsbeschlusses vom 23. August 1851 provozierte: eine Rechts-Reaktion gegen die politischen und verfassungsrechtlichen Reformen der Jahre 1848/49 und deren behördliche Überwachung. Als ein Organ zur Verhinderung von „Einheit und Freiheit“ in Deutschland, wie der Nationalverein oder Heinrich von Treitschke den Deutschen Bund in den 1860er-Jahren angriffen, wird seine aktive Politik auch noch in derzeitigen Überblicksdarstellungen den politischen Initiativen der Einzelstaaten nachgeordnet. Vgl. Nipperdey, Thomas, Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und Starker Staat, München 1993, S. 684-686; Siemann, Wolfram, Gesellschaft im Aufbruch. Deutschland 1849-1871, Frankfurt am Main 1990, S. 32-44; Brandt, Harm-Hinrich, Deutsche Geschichte 1850-1870: Entscheidung über die Nation, Stuttgart-Berlin-Köln 1999, S. 52-79, 129-135; Mommsen, Wolfgang J., Das Ringen um den nationalen Staat. Die Gründung und der innere Ausbau des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck, Berlin 1993, S. 19. Müller stellt mit seiner Studie diese Auffassung in Frage. Er vertritt die These, dass der Bund nicht als eine „glatte Antithese zur Nation“ verstanden werden dürfe, sondern in der „Fortsetzung des deutschen Föderalismus“ verfassungspolitische und gesetzgeberische Alternativen zur 1849 geschaffenen bundesstaatlichen Ordnung darbot (S. 566f.). Erkenntnisleitend ist für Müller, ob und wie ein föderaler Staatenbund zur inneren Nationsbildung in Deutschland beitragen konnte (S. 22). Sein Interesse gilt den Entwicklungspotentialen in der Verfassungsreform und in der inneren Nationsbildung durch zivil- und staatsrechtliche Vereinheitlichung.
Die beiden Hauptteile seiner Arbeit befassen sich mit der „föderativen Nation“ und der Diskussion über die Nationsbildung durch eine Ordnung jenseits eines souveränen, territorial begrenzten Nationalstaates und mit dem „nationalen Recht“ und der nationalisierenden Politik des Deutschen Bundes durch die Rechtsvereinheitlichungsprojekte zwischen 1848 und 1866. Beide Teile zeichnen sich durch ein intensives Aktenstudium der Zentralüberlieferungen der Mitgliedstaaten des Bundes sowie der veröffentlichten Bundesverhandlungen, der einzelstaatlichen Parlamentsverhandlungen und ausgewählter Presseprodukte aus, die die Grundlage für das ebenfalls von Müller mitbetreuten Forschungsprojekts „Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes“ bildeten.
Müllers chronologische Darstellung der Optionen einer Bundesreform zwischen 1848 und 1866 zeichnet die Notenwechsel und Reformpläne der einzelnen Staaten am Bund nach. Die einzelstaatlichen organisierten Öffentlichkeiten kommen hingegen kürzer zu Wort, obwohl es interessant gewesen wäre, die Auswirkungen der Reformpläne auf die politischen Diskussionen in den Einzelstaaten und auf die Parteiformierungen ebenfalls zu analysieren. Müller betont selbst, dass sich die Erwartungen auf eine Bundesreform zwischen 1859 und 1866 mit der Errichtung eines Bundesgerichts und einer Volksvertretung am Bund in dem Maße minimierten, wie die angekündigten Reformpläne an der Interessenpolitik der beiden Großmächte Preußen und Österreich scheiterten. Müller zeigt einleuchtend, wie die Mittel- und Kleinstaaten durch ihre Reformforderungen ihre Machtstellung im Deutschen Bund verstärken wollten. Ebenso überzeugend ist seine Kritik an Kaernbachs Forschungsthese. Die preußische Regierung habe seit 1863 wesentlich auf eine Auflösung des Deutschen Bundes hingearbeitet, um sich durch die Forderung nach einem kleindeutschen Bundesstaat die Unterstützung der Nationalbewegung zu sichern. Die preußischen zehn Artikel vom 10. Juni 1866 bezeichnet er folgerichtig als „Diktat“ (S. 380) und nicht als letzten Verständigungsversuch. Aber schon zum Fürstentag von 1863 hatte der Bund viel politischen Kredit verspielt, weil er sich im Krimkrieg und im Italienkonflikt nicht für die Interessen der Gesamtnation eingesetzt hatte, und die Reformpläne an der Grundlage des Bundes als einer „Föderativnation“ der Fürsten und Regierungen festhielten. Zugeständnisse an die „Volksnation“ in Form einer gewählten Vertretung fehlten und verstärkten ab 1859 die „Leuchtkraft des Ideals“ Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“ 1815-1845/49, München 1996, S. 779. der Reichsverfassung von 1849.
Während die Verfassungsreform bis 1866 durch die sich widersprechenden Machtinteressen der beteiligten Staaten stagnierte, wirkte der Bund auf gesetzgeberischem Gebiet als Motor der Rechtsvereinheitlichung. Hierin sieht Müller die Entwicklungspotentiale einer föderativen Ordnung, die keine territoriale Staatlichkeit besaß. Zugleich unterlag die Bundespolitik bis 1866 ständig dem Vergleich mit dem angenommenen Integrationspotential der Verfassung von 1849. Da die Kategorie der „Nation“ ab 1848 eine irreversible Größe im politischen Denken und Handeln der Politiker darstellte, setzte der Bund Ausschüsse zu einer Vereinheitlichung von zivil- und staatsrechtlichen Bestimmungen ein. Das Handelsgesetzbuch sowie die Vorarbeiten zur Schuldrechtsreform, zu Maßen, Münzen und Gewichten und zur Zivilprozessordnung stießen bei den Regierungen nur auf wenig Gegenwehr, da sie die einzelstaatliche Souveränität nicht beeinträchtigten und dem wachsenden ökonomischen Regelungsbedarf innerhalb des Zollvereins auf rechtlichem Wege Rechnung trugen. Das Staatsangehörigkeits- und Heimatrecht war hingegen ein grundlegendes Zugriffsrecht des Staates auf seine Untertanen und im Untersuchungszeitraum in vielen Territorien nicht einheitlich geregelt. Das Desiderat eines einheitlichen Bundesindigenats scheiterte in der Bundesversammlung sowohl an praktischen als auch an politischen Gründen, aber auch im Bundesstaat vermochte man eine einheitliche Reichsangehörigkeit bis 1913 nicht durchzusetzen.
Müllers detail- und kenntnisreiche Studie füllt somit eine Forschungslücke und gibt anregende Anstöße zu dem Forschungsdesiderat, die Zeit zwischen Revolution und Reichsgründung mit neuen Fragestellungen einer Überprüfung zu unterziehen. Ein Plädoyer für diesen Zeitraum, der „mehr war als eine bloße Warteschleife zwischen Revolution und Reichsgründung“, hielt jüngst Lenger, Friedrich, Industrielle Revolution und Nationalstaatsgründung (1849-1870er Jahre), Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte 15, Stuttgart 2003, S. 20. Die von Langewiesche und Schmidt angeregte Diskussion über die „föderative Nation“ Vgl. Langewiesche, Dieter; Schmidt, Gerhard (Hgg.), Föderative Nation. Deutschlandkonzepte von der Reformation bis zum Ersten Weltkrieg, München 1999; Langewiesche, Dieter, Föderativer Nationalismus als Erbe der deutschen Reichstradition, in: Ders., Nation, Nationalismus, Nationalstaat in Deutschland und Europa, München 2000, S. 55-79. und Alternativen zur kleindeutsch-preußischen Nationalstaatsgründung stößt aber dort an ihre Grenzen, wo sich verschiedene Ebenen überlagern. Die unentschiedene und zurückhaltende Bundesreformpolitik trug ihrerseits nicht unwesentlich dazu bei, die Anhänger anderer, „föderativer“ Nationalkonzepte in den deutschen Einzelstaaten politisch zu schwächen. Je länger diese Alternativen auf ihre Umsetzung warteten, desto geringer wurden auch ihre Chancen auf Akzeptanz in den politischen Bewegungen, die auf eine Reform drängten.
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Christian Müller. Review of Müller, Jürgen, Deutscher Bund und deutsche Nation 1848-1866.
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