Philipp Czech. Der Kaiser ist ein Lump und Spitzbube: Majestätsbeleidigung unter Kaiser Franz Joseph. Wien: Böhlau Verlag Wien, 2010. 392 S. (broschiert), ISBN 978-3-205-78501-9.
Reviewed by Lothar Höbelt
Published on H-Soz-u-Kult (October, 2010)
P. Czech: Der Kaiser ist ein Lump und Spitzbube
Die nun im Druck vorliegende Salzburger Dissertation aus dem Jahre 2008 zerfällt in drei Abschnitte. Der erste umfasst die Entwicklung der „Staatsschutzdelikte“ im österreichischen Strafrecht: Der weitgehend unveränderten Übernahme der entsprechenden Bestimmungen aus dem Jahre 1803 in die Paragraphen des Strafgesetzes von 1852 folgte in der konstitutionellen Ära der Anlauf einer Strafrechtsreform, der in erster Linie mit dem Namen Julius Glaser (Justizminister 1871-79) verknüpft ist, jedoch bis zum Ende der Monarchie nicht zum erfolgreichen Abschluss gelangte. Als durchaus plausible Gründe für dieses Scheitern werden angedeutet: Der Mangel an Kohärenz bei den Vorstellungen der Parteien; zu weitgehende Forderungen der Liberalen; Widerstand der katholischen Parteien, die eine Schlechterstellung der Kirche befürchteten; Verblassen der Meriten des reichsdeutschen Vorbilds, das anfangs als Muster diente. Hier ergibt sich ein Feld für gezielte Nachforschungen, die auch den jeweiligen politischen Kontext genauer unter die Lupe nehmen. Der Autor zitiert in diesem Zusammenhang nur Handbücher.
Als Resultat des Versandens aller Reformbestrebungen blieb neben der „Majestätsbeleidigung“ im engeren Sinne auch noch der Tatbestand der „verletzten Ehrfurcht“ vor dem Monarchen bzw. der Dynastie bis 1918 erhalten. Diese Ehrfurcht war man auch schon verstorbenen Mitgliedern des Erzhauses schuldig – nicht zuletzt um die Historiker zu beruhigen, wurde in einem Entwurf aus dem Jahre 1909 dieser Schutz auf Habsburger beschränkt, die in den letzten dreißig Jahren verstorben waren. Geschworenengerichte waren – als Resultat einer vorgezogenen Konzession an die Presse 1869 – nur dann zuständig, wenn die Beleidigungen in Druckwerken erschienen waren; ansonsten wurde weiterhin vor Berufsrichtern verhandelt.
Die Darstellung der frustrierten Reformbestrebungen leitet über zu den Quellenstudien, die den zweiten Teil der Arbeit ausmachen, nämlich die 112 einschlägigen Fälle (plus 58 Konfiskationen von Druckwerken), die sich in den Akten des Salzburger Landesgerichts finden. Als Resultat schält sich unter anderem heraus: Die immer wieder erwogene Senkung des Strafrahmens wurde von der Justiz sozusagen vorweggenommen: Bei einem Delikt, das theoretisch mit Kerker zwischen ein und fünf Jahren zu bestrafen war, betrug die durchschnittliche Haftzeit nämlich bloß acht Monate, weil von der „Möglichkeit der außerordentlichen Strafmilderung exzessiver Gebrauch“ (S. 114) gemacht wurde.
Die Aufschlüsselung der Verurteilten nach sozialen Kriterien lässt einen Hauch von „Klassenjustiz“ erkennen, der ebenfalls durchaus im Sinne der verhinderten Reformer war, die nicht politische Erörterungen inhibieren, sondern der „Rohheit des Ausdrucks“ entgegentreten wollten. Industriearbeiter waren disproportional häufig vertreten. Beim „Tatort“ handelte es sich bei mehr als der Hälfte der Fälle um das Wirtshaus, das auch für die für eine Anklage notwendige Öffentlichkeit sorgte (Trunkenheit galt als Milderungsgrund!); ein weiteres Drittel der inkriminierten Äußerungen fiel im Zuge von Festnahmen oder ähnlichen behördlichen Maßnahmen. Zielscheibe des Zorns der ‚misera plebs‘ war in diesen Fällen weniger der Kaiser als die Organe der „Obrigkeit“, die sich auf ihn beriefen. Oft war diese Art der Majestätsbeleidigung mit einer Andeutung in der Richtung verbunden: „Wenn das der Kaiser wüßte!“
Die Frage nach den „Konjunkturen der Verurteilungen“ leitet über zum dritten Teil der Arbeit, den Schlussfolgerungen des Autors, die sich jedoch in der Regel nicht auf das Salzburger „sample“, sondern auf die Globalzahlen der gesamtösterreichischen Statistik beziehen. Ein erster Höhepunkt von Verurteilungen war – nicht gerade überraschend – 1859 zu verzeichnen. Auch der Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Majestätsbeleidigungen und den Auswirkungen der für Jedermann spürbaren Papiergeldinflation lässt sich anschaulich belegen. Eher spekulativen Charakter hat die Hypothese, dass die relativ große Häufigkeit von Prozessen in den 1870er- und 1880er-Jahre mit dem Aufkommen der sozialistischen Bewegung zusammenhängt: Dazu fehlen nicht bloß eindeutige Hinweise im Rahmen der vorgestellten Fälle, ein Analogieschluss vom Salzburger Beispiel auf andere Kronländer verbietet sich auch insofern, weil in Salzburg der Nationalitätenkonflikt wegfällt, der anderswo bei der politischen Instrumentalisierung von Majestätsbeleidigungen wohl ebenfalls eine gewisse Rolle spielte. Bei den Pressekonfiskationen ergibt sich vor 1914 eine lokale Aberration auf Grund der Fehde zwischen der sozialdemokratischen „Salzburger Wacht“ und dem zuständigen Staatsanwalt Immendörfer.
Bei den Fällen, die nicht den Kaiser, sondern andere Angehörige des Erzhauses betreffen, ergeben sich Spitzenwerte 1889 und 1898, anlässlich des Selbstmordes des Kronprinzen (als die Polizei Jagd auf Bilder Mary Vetseras machte) bzw. der Ermordung Kaiserin Elisabeths. In Salzburg fanden nicht zuletzt auch die Querelen um das Jagdrevier Blühnbach ihren Niederschlag, das Erzherzog Franz Ferdinand im Jahr 1907 erworben hatte. Auffallend ist das Fehlen jedes Hinweises auf Erzherzog Ludwig Viktor, der immerhin in Klessheim residierte und auf Grund seiner homosexuellen Veranlagung zweifelsohne eine Zielscheibe wenig ehrerbietigen Klatsches war. Es muss Hypothese bleiben, oder zumindest ein Schluss „ex nihilo“, dass die Behörden im Interesse der Diskretion in diesem Fall von der Verfolgung ausfälliger Kommentare abgesehen hätten.
Czechs Auswertung der Salzburger Gerichtsakten hat Pioniercharakter. Sie verweist auf den ganz und gar nicht „hochpolitischen“ Charakter der meisten einschlägigen Fälle. Zu Recht weist der Autor umsichtig auf die Tücken der Überlieferung hin, auf das Problem der Dunkelziffern und die diversen „Verzerrungsfaktoren“ in der statistischen Abbildung der „kriminellen Realität“. Umso mehr überrascht der vollmundige letzte Paragraph der Arbeit (S. 353), in dem der Autor sich selbst auf die Schulter klopft, wie zielführend der „eingeschlagene methodische Pfad“ doch gewesen sei. Rückschlüsse auf „die Einstellung der Bevölkerung, ihre Anteilnahme an der Politik“ oder die „gesamtgesellschaftlichen Zustände“ lassen sich aus 170 Episoden, auf ein halbes Jahrhundert verteilt, jedoch schwerlich ableiten – selbst wenn man der Historischen Kriminalitätsforschung dabei durch Versalien die schuldige Ehrfurcht erweist.
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Citation:
Lothar Höbelt. Review of Czech, Philipp, Der Kaiser ist ein Lump und Spitzbube: Majestätsbeleidigung unter Kaiser Franz Joseph.
H-Soz-u-Kult, H-Net Reviews.
October, 2010.
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