Die Delegation der plenitudo potestatis? Päpstliche Legaten im 15. Jahrhundert. Rom: Deutsches Historisches Institut Rom, 14.09.2007.
Reviewed by Kerstin Rahn
Published on H-Soz-u-Kult (December, 2007)
Die Delegation der plenitudo potestatis? Päpstliche Legaten im 15. Jahrhundert
Das Deutsche Historische Institut in Rom - als Herausgeber des „Repertorium Germanicum“ und des „Repertorium Poenitentiariae Germanicum“ - hat in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich und dem Institut für Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität München eine internationale „Giornata di studi“ veranstaltet, in deren Mittelpunkt päpstliche Legaten im 15. Jahrhundert standen. Bei diesen handelte sich um vom Papst entsandte geistliche Würdenträger, die sich mit zahlreichen Vollmachten und oft mit einem konkreten Auftrag ausgestattet an Stelle des Papstes in einen geographisch definierten Raum begaben. In der Quellensprache der Zeit geht es im Einzelnen um den „legatus sedis apostolicae“ oder den „legatus pape“, meist aber um den „legatus de latere“.
Die thematische Strukturierung der Tagung wurde mit Hilfe des folgenden, den Referenten im Vorfeld präsentierten „Dekalogs“ - einer Zusammenstellung von zehn grundlegenden Fragen mit wesentlichem Einfluss auf Ergebnisse und nicht zuletzt Dokumentation der Giornata – vorbereitet:
1. Wie entwickelt sich die rechtliche Stellung der Legaten?
2. Welche Quellen der Legatentätigkeit finden sich an der Kurie und „in partibus“?
3. Welche Rangabstufungen gibt es („nuntii“, „legati“)?
4. Wie erfolgt die Berufung zu einer Legation an der Kurie?
5. Mit welchen Fakultäten werden Legaten ausgestattet?
6. Welche Aufgaben werden den Legaten übertragen?
7. Welche Akzeptanz bzw. Widerstände finden sie in ihren Einsatzgebieten?
8. Welche Klientel wendet sich an die Legaten „in partibus“?
9. Wie arbeiten die Legaten mit den lokalen geistlichen Institutionen (päpstliche Kommissare und Kollektoren, Bischöfe und Äbte) und den weltlichen Mächten (Kaiser, Landesherr, Universitäten) zusammen?
10. Absorbiert die Gnaden- bzw. Benefizialkompetenz der Legaten die Nachfrage aus den betreffenden Gebieten an die Kurie?
Einen kurzen Einblick in die Forschungsgeschichte päpstlicher Legationen gab Thomas BARDELLE (Stade), der auf die notdürftige Erschließung des päpstlichen Gesandtschaftswesen im Spätmittelalter und auf die bislang fehlende Auseinandersetzung mit dem Typus des päpstlichen Legaten in der Forschung aufmerksam machte. Als Ziel der Giornata formulierte er einen ersten Erfahrungsaustausch über die Thematik, der in der sich anschließenden Tagung an der Universität Zürich („Aus der Frühzeit europäischer Diplomatie. Zum geistlichen und weltlichen Gesandtschaftswesen vom 12.- bis zum 15. Jahrhundert“, 26. - 28. Sept. 2007) fortgesetzt werde.
Im Folgenden sollen die in Rom am intensivsten diskutierten Fragestellungen und Themenbereiche skizziert werden.
Wie entwickelt sich die rechtliche Stellung der Legaten?
Auf diese im Verlauf der Giornata eindringlich erörterte Frage nahm zunächst der Beitrag „Die päpstlichen Legaten im Kirchenrecht“ von Martin BERTRAM (Rom) Bezug. Er führte aus, dass das Legatenrecht seit dem Liber Extra und dem Liber Sextus (dort in den Titeln „de officio legati“) zwar schriftlich definiert und durch die Glossa ordinaria und andere Kommentare präzisiert worden sei. Außerdem könne man anfänglich die lange Forschungstradition für eine gute Grundlage einer gesicherten Darstellung halten, aber, so Bertram, das „fest gefügte Bild“ erweist sich als trügerisch. Für das Bild des päpstlichen Legaten im normativen Bereich des 15. Jahrhunderts ist ein schwer durchschaubares, zudem topoibelastetes und wirklichkeitsfremdes Sammelsurium zu konstatieren. Die Kanonisten des 13. Jahrhunderts bemühten sich zwar um die Ausfüllung der Defizite des nicht kohärenten Regelsystems, allen voran G. Duranti (um 1280) im Legatenspiegel, später gefolgt von einem weiteren Systematisierungsversuch im umfangreichen Traktat des Petrus Andrea Gambarus (nach 1521). Dennoch ist die gemeinrechtliche Ausgestaltung der Klassifizierung der Legaten und ihrer Kompetenzen unvollständig und unklar geblieben. Die auf diese Weise formulierte Theorie wurde kaum angewendet. Die rechtswirksame Gestaltung verlagerte sich folglich in die Praxis der päpstlichen Regierung und Verwaltung und konnte in den von Fall zu Fall wechselnden Fakultäten (Legatenbefugnissen) gesucht werden. Das Instrument der gewährten „facultates“ präzisierte die rechtliche Position von Fall zu Fall: Alle Botschafter, vom „legatus a latere“ bis zum „nuntius“ bzw. „orator“ bekamen vor Beginn ihrer Mission vom Inhaber der „plenitudo potestatis“ genau umschriebene Rechte zur Verteilung von Justiz- und Gnadenbriefen. Diese dienten somit als Ersatz für die unzureichenden gemeinrechtlichen Regelungen und fungierten als probate Mittel zur Bewältigung rechtlich ungeklärter Fragen. Damit liefert, so BERTRAM, das Institut des päpstlichen Legaten ein weiteres, bezeichnendes Beispiel für die allgemeine Entwicklung des spätmittelalterlichen Kirchenrechts, das nach dem Scheitern der klassischen Dekretalengesetzgebung zu anderen Maßnahmen gegriffen habe, um die immer komplexer werdenden praktischen Probleme zu regulieren. In der Diskussion seines Beitrags betonte er, dass die Vergabe von Fakultäten als flexibles Instrument päpstlichen Handelns bislang nicht näher untersucht worden sei.
Zum Legatenrecht des 15. Jahrhunderts gehörte auch das Zeremoniell - durch Kleidung, Insignien, geregelte Abläufe von Handlungen und Zuweisungen wurden rechtliche Positionen für die Zeitgenossen erfahrbar. Deshalb dienen nicht nur die Kanones des Corpus Iuris Canonici, sondern auch die Zeremonienbücher der beiden päpstlichen Zeremonienmeister Agostino Patrizi und Johannes Burckard als wichtige Quelle zur rechtlichen Definition der päpstlichen Gesandten, wie der Beitrag von Bernhard SCHIMMELPFENNIG (Berlin) „Zum päpstlichen Legatenzeremoniell im Spätmittelalter“ veranschaulichte. Er stellte zum einen Überlegungen zur Farbe „rot“ bei den Kleidern des Papstes und seiner Legaten an und skizzierte zum anderen die zeremoniellen Stationen einer Legation, zuerst an der Kurie, dann „in partibus“. Die rote Farbe gebührte Papst und Legaten, welche „de latere“ außerhalb Italiens geschickt wurden – letztlich das Zeichen für die herausgehobene Stellung der Legaten. Der rote Hut wurde nur den Legaten gesandt, die in wichtiger Mission unterwegs waren. Im Spätmittelalter spielte der Gebrauch von Insignien (vor allem des Kreuzes) und das Recht auf bestimmte Kleiderfarben in den Rangstreitigkeiten hoher Prälaten eine große Rolle, ebenso die Regelung von Präzedenzen. Im Zeremoniell wird so die Realität eifersüchtig verteidigter Rechtsvorstellungen förmlich greifbar.
Welche Quellen der Legatentätigkeit finden sich an der Kurie und in partibus?
Zwei Vorträge widmeten sich der Beschreibung der kurialen Quellensituation. Der Beitrag „Päpstliche Legaten im Spätmittelalter – Ein Blick in die vatikanischen Quellen“ von Thomas BARDELLE (Stade) zeigte, dass prinzipiell alle spätmittelalterlichen Register und Kameralunterlagen des Vatikanischen Archivs sowie Handschriften der Vatikanischen Bibliothek für die Tätigkeit der Legaten auswertbar sind.
In den vatikanischen Registern – den letztlich für die Tagungsthematik ergiebigsten vatikanischen Quellen - finden sich Ernennungen der päpstlichen Legaten, Informationen über ihren jeweiligen Auftrag und ihren Sprengel sowie die ihnen von der Kurie verliehenen Fakultäten in mehreren, umfangreichen Privilegierungen (nach MEUTHEN „Gnadenpakete“, nach SCHUCHARD „Vollmachten-Bündel“) wieder. In ihnen werden die von der Kurie zugebilligten legatinischen Gestaltungsspielräume festgeschrieben. Ihre genaue Kenntnis ist daher für die Beurteilung der Tätigkeit eines Gesandten von großer Bedeutung. Auf diese Weise lassen sich die Legaten nachweisen, zum Teil auch das oftmals in den Quellen schwer greifbare Personal, das mit ihnen auf Reisen gegangen ist. Ludwig SCHMUGGE (Rom) stellte anschließend die Überlieferung der Pönitentiarie in ihrem Quellenwert in den Mittelpunkt seiner Ausführungen über „Spuren päpstlicher Legaten in den Registern der Pönitentiarie“ und äußerte sich zunächst zu der Frage: Was erbringt die Durchsicht der Pönitentiariesuppliken für das Tagungsthema? In erster Linie ergeben sich, so SCHMUGGE, Informationen über Gnadenerteilungen durch päpstliche Legaten, zweitens Belege zu ihrem Itinerar und drittens gelegentliche preziöse Einzelheiten ihres Wirkens. Im 15. Jahrhundert dürfte es etwa sechzig Legationen in das Gebiet des deutschen Reiches gegeben haben. Erich MEUTHENS Annahme, dass man von vierstelligen Zahlen an Dispensen und Absolutionen durch Legaten im Gebiet des Deutschen Reiches auszugehen habe, wird von SCHMUGGE geteilt. Die Supplikenregister bieten konkrete Belege für die Gnadenerteilung, außerdem sonst nicht überlieferte Detailinformationen. SCHMUGGE stellte einige Beispiele aus dem Reich vor, die am häufigsten Dispense vom Makel der unehelichen Geburt, Ehedispense, Lizenzen für einen Klosterwechsel und anderes mehr betrafen. Legatinische Gnadenerteilungen werden in den Pönitentiarieregistern erst dann aktenkundig, wenn es sich um ein zweites Gnadengesuch des Petenten handelte. Auch Absolutionen kommen selten zur Sprache, obwohl Absolutionen von der speziellen Exkommunikation zu den Routinehandlungen von Legaten gehört haben dürften. Ebenso sind durch Legaten, insbesondere der einfacheren Kategorie, während ihrer Reisen Weihehandlungen vorgenommen worden. Der Quellenwert der Pönitentiariesuppliken für die Geschichte päpstlicher Legaten ist zwar als relativ bescheiden einzuschätzen, so die Bilanz des Referenten, angesichts der bereits beschriebenen punktuellen vatikanischen Überlieferung kann sie jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
Auf die Frage, welche Quellensituation sich „in partibus“ ergibt, bzw. wie der Auswertungsstatus in den Empfängerarchiven einzuschätzen ist, bezogen sich mehrere Tagungsbeiträge. Wie Pascal MONTAUBIN (Amiens) in seinem Vortrag „Legati papali in Francia nel XV secolo“ deutlich machte, bietet Frankreich diesbezüglich noch „große weiße Flecken“. Antonin KALOUS (Olomouc) „The papal legates in Central Europe in the second half of the fifteenth and early sixteenth centuries“ konnte für Ostmitteleuropa – die Länder der böhmischen Krone und Ungarn – zwar eine erheblich bessere Quellenerschließung vorführen, aber auch in diesen beiden Ländern herrscht Quellenmangel. An seinem Beitrag wurde jedoch die Fruchtbarkeit der Synopse zu kurialen und lokalen Quellen deutlich: Er führte zunächst die Typen der päpstlichen Abgesandten (Legaten, Nuntien etc.) einschließlich ihrer Kompetenzen vor und betonte dann die ständige Vermischung politisch-weltlicher und geistlicher Aufgaben. Notgedrungen musste er sich vorrangig auf die kurialen Quellen stützen, wobei Fakultäten und Instruktionen in den Vordergrund traten. Die Instruktionen können dann als besonders wertvoll und aussagekräftig für die Funktionen der Legaten und Nuntien eingeschätzt werden, wenn sie mit Fakultäten verbunden sind. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch Relationen (Berichte) der Gesandten, die unter anderem im Vatikanischen Archiv und in der Vatikanischen Bibliothek verwahrt werden. Zu den wertvollen lokalen Quellen gehören vor allem Indulgenzen der Legaten, politische Korrespondenzen (u.a. des Mathias Corvinus), städtische Briefbücher und Chroniken.
Mit welchen Fakultäten (Vollmachten) werden Legaten ausgestattet?
Um einen Überblick über die Fakultätenvergabe zu erhalten, hat Thomas BARDELLE (Stade) „Päpstliche Legaten im Spätmittelalter – Ein Blick in die vatikanischen Quellen“ eine tabellarische Auflistung aller quellenmäßig fundierbaren Fakultäten für Legaten unter dem Pontifikat Sixtus IV. vorgelegt und jeweils bestimmte Fakultäten zur besseren Übersicht unter einem Oberbegriff (Dispense, Pfründenangelegenheiten, Indulte, Ernennungen und Vollmachten) zusammengefasst. Ein Teil der den Legaten mitgegebenen Fakultäten betraf auch Gnadensachen (Befreiungen vom Makel der unehelichen Geburt, Ehedispense, Gewährung von Butterbriefen, Ablösung von Gelübden sowie Absolution von der Exkommunikation), die üblicherweise an der Kurie dem Großpönitentiar delegiert waren, wie Ludwig SCHMUGGE (Rom) in seinen Ausführungen zu den „Spuren päpstlicher Legaten in den Registern der Pönitentiarie“ beschrieben hatte.
Auf denselben Pontifikat bezog sich die Legation des Kardinals Marco Barbo nach Ostmitteleuropa und an den Kaiserhof als Legat „de latere“ in Zentraleuropa (1472-1474). Für Legaten dieser Kategorie präsentierte Antonin KALOUS (Olomouc) „The papal legates in Central Europe in the second half of the fifteenth and early sixteenth centuries“ eine große Serie von allgemeinen Fakultäten und eine immer noch beträchtliche Reihe von speziellen „facultates“ für die einzelnen Königreiche. Einige von ihnen sind typisch für die Legaten allgemein, andere - vor allem in politischen Angelegenheiten - können als charakteristisch für zentraleuropäische Legationen eingeschätzt werden. Die individuellen Fakultäten lassen sich in mehrere Gruppen unterscheiden: Die erste Gruppe bilden Bullen, welche die Legation betreffen, zweitens sind Bullen mit Bezug zu politischen Angelegenheiten zu nennen, drittens Bullen zu Gnadenerteilungen und viertens Bullen zu anderen Akten der Legaten.
Eine besondere Kategorie von Fakultäten stellte Christiane SCHUCHARD (Berlin) in ihren Ausführungen über „Päpstliche Kollektoren und ihre Vollmachten“ vor, nämlich jene der päpstlichen Kollektoren des 14. und 15. Jahrhunderts, die regelmäßig den Titel eines Nuntius des Apostolischen Stuhls trugen. Berührungspunkte der Kollektoren mit den Legaten ergaben sich aus ihren Aufgaben, gelegentlich auch aus ihrer Bezeichnung. Eine Gemeinsamkeit bestand darin, dass an beide Kategorien von Gesandten bestimmte päpstliche Befugnisse delegiert werden konnten. Manche Kollektoren wurden bei ihrer Ernennung mit Vollmachten ausgestattet, die in keinem unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit ihren finanziellen Aufgaben standen. Diese Fakultäten wurden meist alle unter demselben Tagesdatum ausgestellt und gruppenweise registriert. Sie waren in der Regel mehr oder weniger genau umschrieben, ihre Gültigkeit begrenzt auf eine Höchstzahl von Einzelfällen oder eine zeitliche Frist. Im Einzelnen handelte es sich um die Vollmachten, (mehr als nur zwei) Notare zu kreieren, Pfründen(anrechte) zu verleihen, einigen Männern und Frauen zum Eintritt in ein Kloster zu verhelfen, vom Weihehindernis des unkanonischen, das heißt zu niedrigen Alters oder auch der unehelichen Geburt zu dispensieren, Ehedispense zu gewähren, verschiedene Sondergenehmigungen zu geben sowie Absolution zu erteilen. Darüber hinaus wurden auch Zuständigkeiten der (Unter)- Pönitentiare an Kollektoren delegiert. Offensichtlich sollten diese Sondervollmachten die Attraktivität des Kollektorenamtes steigern und die Akzeptanz der politischen wie finanziellen Anliegen der Kurie im Gastland ihrer Bevollmächtigten fördern. Zeitlich liegen sie von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum Ende des Schismas, wie einige instruktive Beispiele deutlich machten. Danach sind für die in das Reich geschickten Kollektoren keine Vollmachten-„Bündel“ mehr überliefert, für andere Länder (Polen, Böhmen) stellt sich eine andere Situation dar. Zum Adressatenkreis zählten insbesondere Adlige und Personen in hervorgehobener Position.
Welche Aufgaben werden den Legaten übertragen?
Aus mehreren Referaten ergab sich, dass das Spektrum der Aufgaben breit angelegt war und sowohl politische als auch kirchenpolitische Angelegenheiten umfasste, nicht zuletzt gehörte auch der Aspekt des Eintreibens von Geldern dazu, wie Michael HAREN (Dublin) in seinem Referat „Papal legates in England and Ireland in the second half of the fifteenth century“ über die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nach England und Irland geschickten päpstlichen Legaten und Nuntien darlegte. Die Basis seiner Ausführungen bildete eine Aufstellung von insgesamt 34 - formell als Legaten und Nuntien konstituierten - Gesandten, die für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts für England (einschließlich Wales) und Irland bekannt sind. Die grundlegende Klammer ihrer Aktivitäten waren Finanzgeschäfte, unter anderem die Erteilung bestimmter Ablässe. Gesandte wurden jedoch auch als Antwort auf politische und kirchliche Erfordernisse bestellt. HAREN präsentierte ausführliche Biogramme und ermöglichte auf diese Weise detaillierte Einsichten in sein breit recherchiertes Material. So führte er Fallbeispiele nach den Tätigkeitsfeldern der Gesandten vor, arbeitete besonders die Rolle der Kollektoren heraus und beschrieb das politische Agieren, aber auch den Misserfolg verschiedener Gesandtschaften.
Welche Akzeptanz bzw. Widerstände finden sie in ihren Einsatzgebieten?
Pascal MONTAUBIN (Amiens) zeigte gegen Ende seines Referats mit dem Titel „Legati papali in Francia nel XV secolo“ auf, dass die Widerstände gegen die päpstlichen Abgesandten in Frankreich sehr ausgeprägt waren. Deren Streben, französische Tendenzen des Konziliarismus einzudämmen, wurde einerseits von der konziliaristischen Tradition der Pariser Universität und andererseits von den nationalkirchlichen Tendenzen des französischen Königs behindert. Der Kampf gegen die Pragmatische Sanktion von Bourges und ihren gallikanischen Weiterungen wurde zwar bei allen Legaten nach 1438 zum Thema, aber der Widerstand gegen die römischen Zentralisierungsbemühungen fand in der gesamten französischen Kirche Verbreitung. Auch die Erfüllung der im engeren Sinn kirchlichen Aufgaben wie die Verbesserung der Disziplin sowie die Hebung moralischer und theologischer Standards scheint auf passiven Widerstand gestoßen zu sein. Die Gründe für diese Opposition gegen das päpstliche Eingreifen in Frankreich verdienen - so die Schlussfolgerung - sicherlich umfangreichere Untersuchungen.
Im Verlauf der Giornata sind noch weitere Forschungsdesiderate benannt worden, beispielsweise:
- Monographien über einzelne Legaten, an erster Stelle Kardinallegaten;
- systematische, chronologisch geordnete Zusammenstellungen von Legationen, wie sie für die Zeit bis zum letzten Drittel des 13. Jahrhunderts vorliegen;
- nach Regionen differenzierte Untersuchungen der Fakultätenvergabe mit Statistiken, welche Fakultäten an wen erteilt wurden;
- Darstellungen einzelner Legationen mit Erschließung des gesamten Quellenmaterials der kurialen Zentrale und der lokalen Überlieferung, wie sie beispielsweise Erich MEUTHEN für die Legation des Nikolaus Cusanus nach Deutschland in den Jahren 1451/52 mit über 1.500 Nummern vorgelegt hat;
- Erforschungen einzelner Pontifikate des 15. Jahrhunderts, die mehr als nur einen regionalen oder thematischen Aspekt behandeln.
Sehr beachtenswert erscheint abschließend der von Werner MALECZEK (Wien) in seiner Zusammenfassung der Tagung gegebene Hinweis, dass in der aktuellen Forschung oft ausgeblendet werde, wie die päpstlichen Gesandten von ihren Zeitgenossen wahrgenommen wurden. Die Legaten als Vertreter des Papstes sind - so seine Einschätzung - als religiöse Persönlichkeiten gesehen worden; als Abgesandte des Hl. Petrus, die nicht nur Pfründen, Einkünfte oder Vorrechte vergeben, sondern auch Gnaden vermitteln und somit über ewiges Heil und Unheil entscheiden konnten. Das Jahrhundert vor dem Einsetzen der Reformation gelte als religiös geprägtes Jahrhundert. Deshalb erscheine einer Geschichte des Legateninstituts eine ausgeprägte frömmigkeitsgeschichtliche Ausrichtung angemessen.
Durch diesen römischen Studientag ist das eingangs formulierte Ziel sicherlich mehr als erreicht worden: Er hat nicht nur die Möglichkeit eines internationalen Erfahrungsaustauschs über die Thematik des päpstlich-spätmittelalterlichen Legatenwesens geboten, sondern auch Forschungsdefizite beispielsweise hinsichtlich des Typus des Legaten oder der Bedeutung der Fakultäten verringert. Zugleich hat er künftige Untersuchungsmöglichkeiten aufgezeigt: In den lebhaften Diskussionen ist das Fehlende immer wieder thematisiert worden und so bleibt zu hoffen, dass die gegebenen Anregungen auf Interesse stoßen werden.
Konferenzübersicht:
Begrüßung: Michael Matheus (Rom)
Einführung: Thomas Bardelle (Stade)
Moderation: Ludwig Schmugge (Rom)
Martin Bertram (Rom): Die päpstlichen Legaten im Kirchenrecht
Bernhard Schimmelpfennig (Berlin): Zum päpstlichen Legatenzeremoniell im Spätmittelalter
Moderation: Johannes Helmrath (Berlin)
Thomas Bardelle (Stade): Päpstliche Legaten im Spätmittelalter – Ein Blick in die vatikanischen Quellen
Ludwig Schmugge (Rom): Spuren päpstlicher Legaten in den Registern der Pönitentiarie
Moderation: Claudia Zey (Zürich)
Christiane Schuchard (Berlin): Päpstliche Kollektoren und ihre Vollmachten
Pascal Montaubin (Amiens): Legati papali in Francia nel XV secolo
Antonin Kalous (Olomouc): The papal legates in Central Europe in the second half of the fifteenth and early sixteenth centuries
Moderation: Birgit Studt (Freiburg)
Michael Haren (Dublin): Papal legates in England and Ireland in the second half of the fifteenth century
Werner Maleczek (Wien): Zusammenfassung
If there is additional discussion of this review, you may access it through the network, at: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/.
Citation:
Kerstin Rahn. Review of , Die Delegation der plenitudo potestatis? Päpstliche Legaten im 15. Jahrhundert.
H-Soz-u-Kult, H-Net Reviews.
December, 2007.
URL: http://www.h-net.org/reviews/showrev.php?id=28798
Copyright © 2007 by H-Net, Clio-online, and the author, all rights reserved. This work may be copied and redistributed for non-commercial, educational purposes, if permission is granted by the author and usage right holders. For permission please contact H-SOZ-U-KULT@H-NET.MSU.EDU.


