Nach dem Basler Konzil. Die Neuordnung der Kirche zwischen Konziliarismus und monarchischem Papat (ca. 1450-1475). München: Claudia Märtl; Jürgen Dendorfer, Teilprojekt C 11 im SFB 573, "Pluralisierung und Autorität in der Frühen Neuzeit" (LMU München), 12.10.2006-14.10.2006.
Reviewed by Jürgen Dendorfer
Published on H-Soz-u-Kult (November, 2006)
Nach dem Basler Konzil. Die Neuordnung der Kirche zwischen Konziliarismus und monarchischem Papat (ca. 1450-1475)
Die Forschung thematisierte die Frage nach der Kirchenreform des 15. Jahrhunderts und die damit eng verbundene Diskussion um die Verfasstheit der Kirche bisher vor allem im Zusammenhang mit den Konzilien von Konstanz und Basel. Weniger beachtet und kaum erforscht wurde diese Debatte nach dem Basler Konzil an der römischen Kurie fortgesetzt. Gerade in den ersten beiden Jahrzehnten nach Konzilsende beschäftigten sich in Rom zahlreiche Theologen und Kanonisten mit Problemen der kirchlichen Ordnung unter und neben dem Papst. Die Münchener Tagung sollte, wie von Jürgen Dendorfer in seiner Einführung dargelegt, einen Beitrag zur Erschließung dieser Forschungslücke leisten, indem sie bewußt diese nachkonziliaren Anstrengungen in den Blick nahm. Zu fragen war nach den Erscheinungsformen und der Funktion der ekklesiologischen Literatur zwischen den Nachwirkungen „konziliarer“ Texte und ihrer Ordnungskonzepte sowie neuen Entwürfen eines monarchischen Papats im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts.
Die mit „Träger der Diskussion“ betitelte erste Sektion setzte mit zwei Beiträgen ein, die verdeutlichten, dass die ekklesiologische Diskussion „postkonziliar“ nicht nur in Rom fortgeführt wurde. Thomas Wünsch (Passau) eröffnete die Tagung mit seinem Vortrag „Ein Dritter Weg? Institutionenkritik und Geistkirche in den postkonziliaristischen Traktaten des böhmischen Laientheologen Petr Chelčický und des Kartäusertheologen Bartholomäus von Maastricht um 1440“. Postkonziliarismus wollte er dabei nicht nur als eine rein zeitlich definierte Phase nach den Konzilien verstanden wissen, sondern als Ausdruck einer geistigen Haltung, die eine Synthese zwischen Konziliarismus und Papalismus vertritt, wie sie in den von ihm untersuchten Texten zum Ausdruck kommt. Beide Traktate sind in der Zeit des Konzils entstanden, setzen aber weniger auf die institutionelle Umgestaltung der Kirche als auf eine Ekklesiologie, die verstärkt auf die Eigenverantwortung des einzelnen Gläubigen baut.
Im Anschluss daran sprach Rolf de Kegel (Engelberg) über „Johannes von Segovia und die konstitutionelle Verträglichkeit von Konzil und Kirche“. Er skizzierte die Entwicklung von Segovias konziliaristischem Denken von dessen Basler Zeit bis hin zum Alterswerk „De substantia ecclesiae“. 1434 beschreibt Segovia das als aristokratisch definierte Konzil als notwendiges Korrekturinstrument für den monarchischen Papst. Der nach dem Konzil entstandene „Liber de magna auctoritate episcoporum“ sieht die Möglichkeit einer Mehrzahl höherer kirchlicher Gewalten, die sich je nach Situation als päpstliche oder konziliare Erscheinungsform aktualisieren können. Unter der Voraussetzung eines dienenden Grundcharakters des päpstlichen Amtes sei aber die monarchische Kirchenverfassung anderen Strukturen überlegen. Das Generalkonzil hat hierbei einen festen Platz im System, es steht nicht im Gegensatz zum monarchischen Prinzip der Kirchenverfassung, die eine „constitutio permixta“ im aristotelischen Sinne darstelle. Im „Liber de substantia ecclesiae“ (1453) beschäftigt sich Segovia schließlich mit der Verfassungsfrage auf der Ebene „ante creationem“.
Nach diesen Referaten, die zwei ganz spezifische Reaktionen auf die konziliaren Debatten sowie auf die konkreten Erfahrungen mit dem Basler Konzilsalltag vorstellten, wandte sich die Tagung der römischen Diskussion im engeren Sinne zu. Auch sie wurde im wesentlichen von vormaligen Teilnehmern des Basiliense geführt, auch an der Kurie kursierten die auf den Konzilien entworfenen Texte als Diskussionsgrundlage, und nicht zuletzt hatten in Rom nach 1450 alle (post-) konziliaren Entwürfe eines korporativen Beschränkungen unterworfenen Papsttums ihren Realitätstest zu bestehen.
Welche Kreise beschäftigten sich in Rom überhaupt mit Fragen der kirchlichen Verfasstheit? Claudia Märtl (München) richtete hierzu gleichsam exemplarisch für das kuriale Milieu der Rechtsgelehrsamkeit den Blick auf die Konsistorialadvokaten. Ausgehend von Enea Silvio Piccolominis Beschreibung der Kurie im 3. Buch des Brieftraktates an Martin Mayr („Germania“) entwarf sie in ihrem Vortrag „Von Ludovico Pontano zu Domenico Jacovacci. Der Beitrag der Konsistorialadvokaten zur ekklesiologischen Diskussion“ Grundlinien einer Amtsgeschichte der Konsistorialadvokaten. Ihre Stellung als enge Berater und alltägliche Mitarbeiter des Papstes beruhte auf ihrer fachlichen Kompetenz, nicht auf ihrem Rang in der kirchlichen Hierarchie, denn sie gehörten in der Regel nicht dem geistlichen Stand an. Dass sie sogar dem Papst seine eigenen Verfehlungen vorhalten konnten, wie von Piccolomini behauptet, sei nicht zu beweisen. Eine tragende Rolle in der ekklesiologischen Diskussion im Umfeld des Papsttums kann den Konsistorialadvokaten insofern nicht zugeschrieben werden, da die von ihnen überlieferten Schriften eher mit ihrer Tätigkeit als Rechtslehrer und Gutachter in anderem Umfeld zusammenhängen.
Einen Höhe-, vielleicht sogar Wendepunkt der nachkonziliaren Diskussion markiert der Pontifikat Pius II. Simonia Iaria (Mailand) „Enea Silvio Piccolomini e Pio II: un confronto sul conciliarismo con uno sguardo alla Riforma“ schilderte anhand einer Analyse einschlägiger Texte Piccolominis (Libellus dialogorum, 1440; Traktakt „De ortu et auctoritate romani imperii“ [1446]; der „Germania“ [1458] und der Bulle „In minoribus agentes“ [1463]) dessen Entwicklung vom Anhänger des Konziliarismus hin zum Verfechter der papalen Monarchie. Bemerkenswert sei in diesem Zusammenhang, dass trotz dieses Wandels auch die frühen, konziliaristischen Werke immer wieder abgeschrieben, gedruckt und rezipiert wurden.
Überlegungen zur Kirchenreform unter Pius II. beleuchtete Jürgen Miethke (Heidelberg) in seinem Referat zur „Reform des Hauptes im Schatten des Türkenkreuzzuges. Die Vorschläge eines Domenico de’ Domenichi und Nikolaus von Kues an Pius II. (1459).“ Ausgehend vom Inhalt der Wahlkapitulation von 1458, die neben dem Türkenkreuzzug vor allem die Forderung nach der Kurienreform und allgemein eine Stärkung des Kardinalkollegiums enthält, analysierte Miethke die aus einer von Pius II. eingesetzten Expertenkommission hervorgegangenen Reformvorschläge de’ Domenichis und Nikolaus Cusanus’. Beide Reformtexte setzen auf eine moralische Erneuerung durch eine „Reform von oben“. Die kurz vor Pius’ II. Tod entstandene, aber nicht mehr erlassene Bulle „Pastor aeternus“ kann als Antwort auf die Vorschläge der Reformkommission verstanden werden. Es bleibe festzuhalten, dass die Reformvorschläge unter Pius II. immer nur auf die Abschaffung von Missständen, nicht jedoch auf eine grundsätzliche, strukturelle Veränderung zielten.
Einer für Fragen der Kirchenreform bisher kaum beachtete Textgattung wandte sich Martin Ederer (Buffalo/N.Y.) mit den Reden und Predigten Domenico de’Domenichis zu: „The Properly ordered Church. Agents, Objects and Methods of Reform in the Preaching of Domenico de’ Domenichi”. Im Zentrum von de’ Domenichis Überlegungen stehe auch hier die Forderung nach einer moralischen Erneuerung des Klerus. Der Papst ist dazu aufgerufen, kraft seiner Autorität die nötigen Reformschritte einzuleiten, um die rechte Ordnung innerhalb der Kirche wieder herzustellen. Wichtig ist ihm dabei neben der moralischen Erneuerung auch die Rückbesinnung auf die zentrale Rolle des Bischofsamtes. Ausdruck sollte dies in der Einschränkung der Macht der Protonotare und deren rangmäßiger Unterordnung unter die Bischöfe finden.
Dieses Problem war zugleich Ausgangspunkt für Jürgen Dendorfers (München) Ausführungen zu „Ambivalenzen der Reformdiskussion in Domenico de’ Domenichis ‚De episcopali dignitate’.“ Domenichi beschäftigte sich in einem ganzen Ensemble von Texten (vom Reformentwurf, über die Reden und Predigten bis bis zum großen Traktat „De episcopali dignitate“) mit der Stellung der Bischöfe in der Kirche. Brisanz gewann diese Diskussion dadurch, daß er versuchte, in seinem Traktat „De episcopali dignitate“ von 1461 auch die Rechte der Bischöfe gegenüber den Kardinälen zu bestimmen. In Reaktion auf die zeitgenössische Diskussion und im Unterschied zu eigenen, kurz zuvor geäußerten Positionen betont Domenichi hier einen, wenn auch nur maßvollen, Vorrang der Kardinäle vor den Bischöfen und deren nicht aufzuhebende Position als Berater des Papstes. Die Mehrdeutigkeit der ekklesiologischen Traditionen läßt ihn nur wenig später, im Nachvollzug der zeitgenössischen Diskussion, wiederum zu einem entgegengesetzten Ergebnis kommen.
Der Vortrag von Thomas Prügl (Notre Dame) „Konzil und Kardinäle in der Kritik. Das Kirchenbild in den polemischen Schriften des Teodoro de’ Lellis“ beendete die erste Sektion der Tagung. Neben der Replik gegen Gregor Heimburgs Appellationen an ein künftiges Konzil, in der de’ Lelli die monarchische Kirchenverfassung verteidigt, stand de’ Lellis Hauptwerk „Contra supercilium [...]“ im Zentrum der Überlegungen. Auch hier wird der Ansicht widersprochen, der Papst, der als Amtsträger der göttlichen Providenz unterstehe, sei in wichtigen Fragen an die Zustimmung der Kardinäle gebunden. Zudem relativiert de’ Lelli die Apostelnachfolge der Kardinäle, indem er die Bischöfe als die eigentlichen Nachfolger der Apostel beschreibt und den Kardinälen die den Bischöfen zugesprochene Fundierung im „ius divinum“ nicht zugesteht. So entspricht auch er in seinen Überlegungen dem Trend der neuen Ekklesiologie nach Basel, in der den Bischöfen gegenüber den Kardinälen, aber auch den gelehrten Theologen ein höheres Gewicht beigemessen wird.
Der zweite Teil der Tagung widmete sich „Wechselwirkungen und Rezeption“ der Reformdiskussion. In ihrem Vortrag „Tradizione delle opere ecclesiologiche nelle biblioteche romane della seconda metà del Quattrocento” sichtete Concetta Bianca (Florenz) die Überlieferung ekklesiologischer Literatur in den römischen Bibliotheken nach 1450. Sie konnte beobachten, daß die zur Verteidigung des päpstlichen Primats vonseiten des Papstes initiierte Textproduktion hier weitaus besser greifbar ist. Dies wirkte sich offenbar auch auf die Überlieferung der Konzilstexte aus, die nur selten aufscheinen.
Eine willkommene Erweiterung des Quellenspektrums bot Anna Modigliani (Rom) mit ihrem Referat zu „Manifestazioni ideologiche e simboliche del potere papale in ambiente pontificio da Niccolò V a Paolo II“. So sei Pietro Godis Dialog „De coniuratione Porcaria“ nicht nur als Rechtfertigungsschrift des gewaltsamen Vorgehens gegen Stefano Porcari und seiner Anhänger, sondern auch als Verteidigung der weltlichen Vorrechte des Papstes zu verstehen. Der Primat des Papstes werde ebenso in Manettis „Vita Nicolai Quinti“ hervorgehoben. Die Miniaturen des für Nikolaus angefertigten Prachtkodex (Vat. lat. 985) der Vita transportieren durch die bildliche Darstellung der von Christus übertragenen Binde- und Lösegewalt eine papalistische „Ideologie“. Von den Werken Enea Silvio Piccolominis wurden frühe Briefe, „De ortu et auctoritate Romani imperii“ und die „Commentarii“ sowie Bullen aus der Papstzeit herangezogen, um die einzelnen Stufen seiner Entwicklung vom Konziliaristen zum Verfechter der päpstlichen Monarchie zu beleuchten. Schon unter dem Piccolominipapst gipfelte diese in der zeremoniellen Präsentation des Papstes als „dominus mundi“. Paul II. schließlich habe seine weltliche Gewalt - im Gegensatz zu Nikolaus V. und Pius II. - u.a. historisch durch die Konstantinische Schenkung begründet und dies repräsentativ zur Schau gestellt.
An diese Beobachtung konnte Duane Henderson (München) „’Si non est vera donatio...’ Das Papsttum und die Konstantinische Schenkung nach dem Fälschungsnachweis“ anknüpfen. Er analysierte die verschiedenen Diskurse, in denen die Konstantinische Schenkung Argument war. Schon bevor Nikolaus von Kues, Lorenzo Valla und Reginald Pecock sie endgültig als Fälschung entlarvten, wurde ihre Echtheit immer wieder in Frage gestellt. Und obwohl der Fälschungsnachweis während des Basler Konzils rezipiert und als Argument im Zusammenhang mit der Frage nach Rechtmäßigkeit und Form des Kirchenstaates verwendet wurde, ignorierten die kirchenreformerischen Schriften diesen nach dem Basiliense häufig. Entscheidend war der jeweilige Diskurszusammenhang, in dem der Fälschungsnachweis entweder rezipiert oder vernachlässigt wurde.
Hans-Jürgen Becker (Regensburg) untersuchte die „Ansätze zur Kirchenreform in den päpstlichen Wahlkapitulationen der Jahre 1458 (Pius II.), 1464 (Paul II.) und 1471 (Sixtus IV.)“ und kam zu dem Ergebnis, daß die Reformansätze von Konstanz und Basel v.a. in Hinblick auf die Stellung des Kardinalkollegiums in den Wahlkapitulationen ihren Niederschlag gefunden hätten. Am Beispiel Pius’ II. konnte Becker Reflexe ihrer Bestimmungen in der päpstlichen Politik nachweisen, während sich Paul II. vielfach mittels Gutachten von seinen Zusagen befreite. Die Wahlkapitulation von 1471 ist zum ersten Mal zweigeteilt in „capitula publica“ (allgemeine Kirchenfragen) und „capitula privata“ (Angelegenheiten der Kardinäle und des Kirchenstaates). Auffällig bei allen Wahlkapitulationen ist die ab 1464 immer wiederkehrende und nie verwirklichte Forderung nach der Einberufung eines allgemeinen Konzils und die damit einhergehende Betonung einer „ecclesia semper reformanda“.
Helmuth Walther (Jena) suchte nach „Ekklesiologischen Argumentationen in den Papstbullen der Frührenaissance“, musste aber sein Vortragsthema relativieren, insofern er einen weitgehenden Verzicht auf ekklesiologische Argumentation konstatierte. Selbst die Bulle „Execrabilis“ hat zwar einen ekklesiologischen Hintergrund, verzichtete aber darauf, diese Diskussion im Text der Bulle aufzugreifen. Ekklesiologische Fragen seien eher das Thema der Wahlkapitulationen, in öffentlichen Bullen sollten Provokationen vermieden und kein zusätzliches „Öl ins Feuer gegossen“ werden.
Thomas Krüger (Augsburg) untersuchte in seinem Beitrag „Kontinuität und Wandel päpstlicher Herrschaftspraxis nach dem Basler Konzil“ den Quellentypus der Konsistorialurkunde. Die ursprünglich als Garant für die konsensuale Mitbestimmung der Kardinäle gedachte Urkundenform entwickelte sich bereits unter Kalixt III. zu einem Instrument der Legitimation brisanter päpstlicher Entscheidungen, v.a. im Zusammenhang mit der Einsetzung von Nepoten in hohe Kirchenämter.
Als letzter Referent sprach Nikolaus Staubach (Münster) zum Thema „Zwischen Basel und Trient. Das Papstzeremoniell als Reformprojekt.“ Dabei konnte er zeigen, dass Pius II. unter dem Einfluss der in Basel propagierten Forderung nach einem der Tugendrepräsentation verpflichteten Zeremoniell stand. Eine echte Zeremonialreform kommt erst unter Innozenz VIII. zustande. Mit ihr setzte die Verwissenschaftlichung der Zeremonialliteratur ein, deren letzte Konsequenz darin bestand, Zeremonien wieder als Repräsentationsinstrument eines hierarchischen Differenzierungssystems zu verstehen. Tugendrepräsentation werde im 16. Jahrhundert wieder durch Majestasrepäsentation ersetzt.
An Ergebnissen der ertragreichen Tagung bleiben festzuhalten:
1. Immer wieder deutete sich im Verlauf des Kolloquiums an, dass im Pontifikat Pius II. ein entscheidender Schritt von den Nachwirkungen des „Konziliarismus“ hin zum „monarchischen Papat“ greifbar wird. Die nie verwirklichten Ansätze zur Kirchenreform, der Abbau der Rechte des Kardinalskollegs gegenüber dem Papst in der theoretischen Diskussion ebenso wie die schon am Ende seiner Regierungszeit greifbaren Entwürfe eines von korporativen Beschränkung frei agierenden päpstlichen Monarchen verweisen auf einen Einschnitt in der nachkonziliaren Entwicklung unter dem Piccolominipapst. Der Blick auf den Pontifikat Pauls II. verstärkt diesen Eindruck.
2. Zur besseren Konturierung dieses Ergebnisses durch künftige Forschungen wäre sowohl eine Berücksichtigung weiterer, im Rahmen der Tagung nicht behandelter Texte, als auch eine zeitliche Ergänzung der im wesentlichen auf die Pontifikate Pius II. und Paul II. konzentrierten Tagungsbeiträge wünschenswert. Auch in den ersten Pontifikaten nach dem Basler Konzil - unter Nikolaus V. und Kalixt III. - wurden Fragen kirchlicher Verfasstheit erörtert, und die Beschäftigung mit ihnen sollte auch im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts nicht abreißen. Hier eröffnet sich der Forschung eine weite, schon von Hubert Jedin konstatierte terra incognita.
3. Dass sich die Beschäftigung mit diesen nachkonziliaren Texten lohnt, zeigten die Vorträge der Tagung. Sichtbar wurde eine im engsten Umfeld der Päpste geführte Diskussion um die Kirchenreform und die Stellung der Päpste, Kardinäle und Bischöfe in der Kirche, die ganz offenkundig in enger Wechselwirkung zur Neuetablierung des Papsttums nach dem Ende der Konzilien stand.
Die Kongressakten werden 2007 in der Reihe „Pluralisierung und Autorität“ des SFB 573 erscheinen.
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Citation:
Jürgen Dendorfer. Review of , Nach dem Basler Konzil. Die Neuordnung der Kirche zwischen Konziliarismus und monarchischem Papat (ca. 1450-1475).
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November, 2006.
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