Wandel der Systeme - Kontinuität der Akteure (1930-1960) - Eliten in der frühen Bundesrepublik. Recklinghausen: Dokumentations- und Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus", Recklinghausen Geschichtsort Villa ten Hompel, Münster, 29.09.2003-30.09.2003.
Reviewed by Marc von Miquel
Published on H-Soz-u-Kult (November, 2003)
Wandel der Systeme - Kontinuität der Akteure (1930-1960) - Eliten in der frühen Bundesrepublik
Diese Generation wird die Historiker wohl noch einige Zeit beschäftigen. Geboren in der ersten Dekade des 20. Jahrhunderts, geprägt vom Ersten Weltkrieg, den sie nicht als Frontsoldaten, sondern an der "Heimatfront" erlebten, stellten diese Jahrgänge nicht nur die aufstrebenden jungen Eliten des "Dritten Reichs" - sie waren auch maßgeblich am Aufbau der Bundesrepublik beteiligt. Es handelt sich gewissermaßen um eine "Jahrhundertgeneration", wie Jürgen Reulecke (Siegen) zu Beginn des Symposiums "Wandel der Systeme - Kontinuität der Akteure (1930-1960)" hervorhob. Ihre Karriereverläufe, Wertvorstellungen und intellektuellen Selbstverortungen seien in den Blick zu nehmen, wenn man die Wandlungsprozesse der deutschen Gesellschaft zwischen Nationalsozialismus und Nachkriegsdemokratie verstehen will. Dabei solle das Konzept der "Generationalität" mit seinen besonderen Erkenntnischancen nicht dazu verleiten, so Reulecke, die gerade nach 1945 auftretenden Konflikte und Bruchlinien unter den Altersgenossen einer Generation zu übersehen, der schließlich so unterschiedliche Personen wie Werner Best, Kurt Georg Kiesinger und Sebastian Haffner angehören.
Mit seinen Hinweisen auf (kollektiv-)biographische Divergenzen gerade in der Zeit zwischen Kriegsende und Währungsreform gab der Siegener Kulturhistoriker den Tagungsteilnehmern in Recklinghausen eine Problemstellung an die Hand, die in den nachfolgenden Beiträgen über Justiz, Wissenschaft, Verwaltung, Polizei und Medizin nach 1945 zwar erhellt wurde, von ihrer Irritation aber kaum etwas verlor: Wie verträgt sich die unbestreitbar hohe personelle Kontinuität ehemaliger NS-Eliten bis in die sechziger Jahre hinein mit dem Umstand, dass in der Bundesrepublik dennoch eine demokratische Gesellschaft mit liberaler und rechtsstaatlicher Orientierung entstehen konnte? Wie verhalten sich institutionelle Umbrüche und individuelle Anpassungsleistungen zu antidemokratischen Traditionslinien und apologetischen Deutungen der NS-Vergangenheit? Kurz: Wie ist eine solche Gleichzeitigkeit der Ungleichzeitigkeit zu gewichten und zu erklären? Eingeladen zur Diskussion über diese Fragen hatten Staatsanwalt Holger Schlüter von der Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus" an der Justizakademie der Landes Nordrhein-Westfalen, und Alfons Kenkmann, Leiter des "Geschichtsortes Villa ten Hompel", inzwischen Professor an der Universität Leipzig - zwei Institutionen, die mittlerweile in mehreren gemeinsamen Projekten den Austausch zwischen Rechtswissenschaftlern und Zeithistorikern befördert haben. So fand beispielsweise im August 2000 ein gemeinsam ausgerichtetes Symposium unter dem Titel "Zwischen Schreibtisch und Richterbank. Verwaltung als Entscheidungsort im Dritten Reich und Nachkriegsdeutschland" statt. Vgl. als jüngstes Kooperationsprojekt die Publikation: Dieter Ambach / Thomas Köhler, Lublin-Majdanek. Das Konzentrations- und Vernichtungslager im Spiegel von Zeugenaussagen, Geldern 2003.
Den Interessen der zahlreich anwesenden Juristen wurde mit zwei Vorträgen über Kontinuitäten in der Justiz Rechnung getragen; die Referenten waren zudem herausragende Vertreter der kritischen Rechtsgeschichte: Helmut Kramer (Wolfenbüttel), Nestor des "Forums Justizgeschichte", und Ingo Müller (Hamburg), dessen vielgelesenes Buch "Furchtbare Juristen", einst Anklageschrift gegen das Selbstbild eines gesamten Berufstandes, mittlerweile als Standardwerk gilt. Kramer entfaltete in seinem Überblick über den Wiederaufbau der Justiz, wie die Zusammenarbeit zwischen alliierten Besatzungsmächten und deutscher Justizverwaltung funktionierte. Während auf alliierter Seite personalpolitischer Pragmatismus vorgeherrscht habe, lasse das Handeln der deutschen Justizvertretern nicht allein Solidarität gegenüber selbst schwerbelasteten Berufskollegen erkennen, sondern auch das Anliegen, jede Form der normativen Distanzierung von den Untaten der NS-Justiz zu verhindern. Ein eindrucksvolles Fallbeispiel für diese Entwicklung lieferte Müller, indem er die Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Kiel in der NS- und Nachkriegszeit vorstellte. Die sogenannte Stoßtrupp-Fakultät, vertreten durch die Professoren Georg Dahm, Ernst Rudolf Huber, Karl Larenz und Friedrich Schaffstein, verstand sich als Avantgarde einer nationalsozialistischen Rechtslehre, die bald unter der Bezeichnung "Kieler Schule" firmierte. Nach teils erheblichen Karrierebrüchen nach Kriegsende - so musste Dahm beispielsweise zuerst in Pakistan lehren, ehe er 1965 an die Kieler Fakultät zurückkehren konnte - erhielten alle Ordinarien der "Kieler Schule" wieder Lehrstühle an westdeutschen Universitäten. Ihr Einfluss in Forschung und Lehre, so Müller, könne kaum überschätzt werden, denn zahlreiche ihrer Schüler zählten zur nächsten Professorengeneration, die als wissenschaftliches Qualifizierungskartell ihren Lehrern die Treue gehalten und eine kritische Sichtung der eigenen Wissenschaftsgeschichte und -kontinuitäten abzuwehren gewusst hätten.
Dem gesamten Feld der Universitätsgeschichte widmete sich Bernd-A. Rusinek (Freiburg), der in seinem Vortrag deutlich machte, dass der Begriff "Kontinuität" weitaus komplexer gefasst werden kann als gemeinhin üblich. So verwies er darauf, dass in der NS-Zeit nicht allein eine Politisierung der Universitäten zu verzeichnen sei. Auch die Institution Universität an sich sei bedroht gewesen, sowohl was ihre bürgerlich-liberale Tradition als auch was die dramatisch sinkende Zahl der Lehrstuhlinhaber und Studierenden betreffe. Insofern sei der Rückgriff auf christlich-humanistische Bildungskonzepte an den wieder eröffneten Universitäten nach 1945, so Rusinek, " eine Restauration der Universität alten Typs, die an den geistigen Gesamthabitus der Jahre vor 1933 anknüpfte". Die Bruchstellen dieser Erneuerungsversuche früherer Bürgerlichkeit seien vor allem am Umgang mit remigrierten Wissenschaftlern zu erkennen, denn sie seien nicht selten als zweitklassiger Ersatz für die "Entnazifizierungsopfer" unter den NS-belasteten Ordinarien betrachtet worden.
"Rückkehr in die bürgerliche Gesellschaft" war auch das Motto, unter das Michael Wildt (Hamburg) die Nachkriegsgeschichte einer ganz spezifischen Elite stellte: das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), die zentrale Planungs- und Verwaltungsinstanz der Vernichtungspolitik. Sei es Erwin Schulz, für den sich die Spitzen der Bremer Sozialdemokratie einsetzten, sei es der Kriminalpolizist Karl Schulz, dessen beruflicher Wiederaufstieg bis zum Chef des Landeskriminalamtes Bremen auch von britischer Seite gefördert wurde, oder sei es der berüchtigte Einsatzgruppenleiter Martin Sandberger - an allen drei Beispielen führte Wildt vor Augen, dass im Nachkriegsdeutschland, zuweilen auch bei Verantwortungsträgern im westlichen Ausland, die nationalsozialistischen Massenverbrechen aus dem politischen und moralischen Horizont ausgeblendet wurden. Warum die soziale Reintegration selbst der Kerntruppe des Völkermordes nur selten mit dem Wiederaufleben rechtsextremer Aktivitäten einherging, erklärte Wildt mit der normativen Macht der Institutionen. So seien die ehemaligen RSHA-Angehörigen, denen die Chance auf eine zweite Berufskarriere eröffnet wurde, qua Funktion in ein rechtsstaatliches Gefüge eingebunden gewesen, das in moralischer Hinsicht gleichwohl erheblich Schaden genommen habe.
Einen regionalgeschichtlichen Fokus boten die Beiträge von Sabine Mecking und Stefan Noethen, beide aus Münster. Auch Mecking wählte drei Vertreter der "Jahrhundertgeneration", die den typischen Verlauf kommunaler Verwaltungskarrieren vor und nach 1945 veranschaulichten. Während sich die Münsteraner Verwaltungsjuristen Heinrich Austermann und Paul Voßkühler mit dem NS-Regime leidlich arrangierten, diente es Wilhelm Sasse für einen Karrieresprung, der eine herausragende Rolle bei den lokalen Verfolgungsmaßnahmen mit einschloss. Der Entnazifizierung komme eine Schlüsselfunktion für den weiteren beruflichen Werdegang zu, betonte Mecking, nicht zuletzt weil die damit in Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen eine weitreichende Leidens- und Solidargemeinschaft unter den Betroffenen geschaffen habe. Von den dreien musste jedoch Sasse den Umweg über die Privatwirtschaft gehen, ehe auch er wieder in eine kommunale Leitungsfunktion aufrücken konnte. An der späteren Skandalisierung seiner NS-Vergangenheit werde gleichwohl deutlich, wie stark die Anpassung an das neue System auf Opportunismus und Verleugnung der eigenen Vergangenheit basierte.
Für den Bereich der Polizei in Nordrhein-Westfalen machte Stefan Noethen deutlich, dass hinsichtlich der Personalkontinuität ein erheblicher Unterschied zwischen der Gruppe der Polizeichefs und der ihnen unterstehenden oberen und mittleren Führungsebene bestehe. So sei zumindest im Westen des Reichs die gesamte Riege der NS-Polizeiführer ausgewechselt worden. Ihre von der britischen Militärregierung eingesetzten Nachfolger seien fast zur Hälfte zuvor aus politischen Gründen entlassen oder gar verfolgt worden, 20 Prozent dagegen ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen. Doch auch die unbescholtenen Polizeichefs hätten eine Einstellungspolitik betrieben, die kaum Distanz gegenüber jenen Polizeibeamten erkennen gelassen habe, die schon unter Hitler Dienst getan hatten. Unterstützt von einer Militärregierung, der vor allem an der möglichst raschen Einsatzfähigkeit der Polizei gelegen gewesen sei, hätte diese Mischung aus Kameradie, Naivität und politisch-moralische Ignoranz dazu geführt, dass über die Hälfte der nachgeordneten Führungskräfte NSDAP-Mitglieder gewesen seien. Dies sei eine schwere Hypothek für die Nachkriegspolizei gewesen, so Noethens Resümee mit dem Hinweis auf die Tatsache, dass über ein Dutzend nordrhein-westfälische Polizeibeamte von westdeutschen Gerichten wegen NS-Verbrechen verurteilt wurden.
Wie eng die jeweiligen Kontinuitäten einer Funktionselite mit ihrer medialen Repräsentation verflochten sind, führte Wolfgang U. Eckart am Beispiel der Ärzteschaft vor. "Halbgötter in Weiß" - dieses selbstherrliche Standesbewusstsein schien spätestens seit dem großen Kinoerfolg "Das war mein Leben. Ferdinand Sauerbruch" aus dem Jahr 1954 in der deutschen Öffentlichkeit uneingeschränkt anerkannt worden zu sein. Auch die zeitgleiche Verfilmung des Konsalik-Romans "Der Arzt von Stalingrad" steht für die erfolgreiche Reanimation überkommener Arztmythen aus den dreißiger Jahren, erweitert um antisowjetische Ressentiments und eine Apologie des deutschen Eroberungskrieges. Doch damit ist, wie Eckart darlegte, nur die halbe Geschichte des Arztfilmes in der Nachkriegszeit erzählt. Als frühe Gegenentwürfe können die Filmklassiker "Die Mörder sind unter uns" von Wolfgang Staudte (1946) und "Der Verlorene" von Peter Lorre (1951) gedeutet werden. Gerade in Hinblick auf die bereitwillige Aufgabe des ärztlichen Berufsethos im Nationalsozialismus konfrontierten beide Filme die Zuschauer mit den Fragen nach Schuld, Mord, Vergeltung und Verrat - und stießen damit bezeichnenderweise auf nur geringe Resonanz.
Patrick Wagner (Freiburg) unternahm in seinem Resümee den gelungenen Versuch, die Diskussion noch einmal auf die zentralen Fragestellungen zu richten. So problematisierte er den Begriff "Eliten", die für die NS-Zeit nach dem Grad ihrer Nähe oder Distanz zu den staatsgestützten Massenverbrechen zu definieren seien. Wenn man den engsten Kern der NS-Eliten betrachte, gerate auch die Diskontinuität der politischen Säuberung und alliierten Strafmaßnahmen in den Blick, die in ihrer politischen Normierungswirkung nicht zu unterschätzen seien. Wagner regte zudem einen reflektierten Umgang mit dem Terminus "Belastung" an, denn jenseits der Reintegration belasteter Einzelpersonen fehlten noch in vielerlei Hinsicht eingehende Kenntnisse über das Fortwirken nationalsozialistisch geprägter Anschauungen und Ausgrenzungsmuster in der Nachkriegszeit. Schließlich heftete sich Wagner noch einmal an die Fersen der "Jahrhundertgeneration", bei der die totale Niederlage ihres politischen Projektes 1945 biographisch mit der Midlife-Crisis zusammenfiel. Insgesamt, so Wagner, sei dieser Generation in ihrer zweiten Lebenshälfte eine Chance auf "Resozialisierung" geboten worden, die nur wenige ausschlugen. Welchen Preis die deutsche Gesellschaft dafür gezahlt hatte, blieb allerdings in der Abschlussdiskussion offen und lässt sich wohl erst bemessen, wenn die Sozial- und Erfahrungsgeschichte auch der NS-Verfolgten von der historischen Forschung genauer erschlossen wird.
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Citation:
Marc von Miquel. Review of , Wandel der Systeme - Kontinuität der Akteure (1930-1960) - Eliten in der frühen Bundesrepublik.
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November, 2003.
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