Soziale Praxis des Kredits II. Sitzung des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. Hannover: Arbeitskreis für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 19.11.2005.
Reviewed by Schlumbohm Jürgen
Published on H-Soz-u-Kult (January, 2006)
Soziale Praxis des Kredits II. Sitzung des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen
Die Sitzung des Arbeitskreises am 19. November 2005 setzte die Tagung vom 12. März 2005 fort, die ebenfalls dem Thema "Soziale Praxis des Kredits" gewidmet war. Es wurden wiederum sechs Referate gehalten, die in erster Linie den nordwestdeutschen Raum, daneben aber auch übergreifende Aspekte behandelten. Die etwa 40 Teilnehmer diskutierten die Vorträge lebhaft.
Beate Sturm (Hannover) stellte in ihrem Referat "Verschuldung als Konflikt (Hannover 1550-1750)" einige Ergebnisse ihrer vor kurzem abgeschlossenen Dissertation vor. Sie ging davon aus, dass Verschuldung in der Frühen Neuzeit etwas Alltägliches war: Die Menschen liehen und verliehen Geld, tätigten Kreditkäufe, zahlten bestehende Forderungen nicht und gaben materielle Leihgaben nicht zurück. Die Verschuldungsursachen sind in allen Lebensbereichen zu finden, und es bestand ein weit verzweigtes Netz finanzieller Verbindlichkeiten, in das Privatpersonen sowie Vertreter weltlicher und geistlicher Institutionen involviert waren. Trotz zahlreicher obrigkeitlicher Normierungsversuche, waren die Geschäfte häufig Ursache von Konflikten. Da vor allem diese Auseinandersetzungen gut überliefert sind, konnten sie systematisch mit einer Datenbank hinsichtlich der Konfliktursache, der Argumente und des Verhaltens der Geschäftspartner ausgewertet werden. Konfliktursache war in allen Fällen der (vermeintliche) Schuldnerverzug, auf den der Gläubiger zunächst mit Mahnungen und außergerichtlichen Druckmitteln reagierte. Zahlte der Schuldner trotzdem nicht, wurde der Vorgang rechtsanhängig. In den außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, die zuweilen mit verbalen Attacken und tätlichen Übergriffen einhergingen, bedienten sich die streitenden Parteien immer wiederkehrender Argumente, die in engem Bezug zu ihrer persönlichen Situation standen oder direkt auf das konfliktreiche Kreditgeschäft Bezug nahmen.
"Ein geistlicher Konkurs: Das Augustinerchorherrenstift Riechenberg im Netz seiner Gläubiger" war das Thema von Uwe Ziegler (Göttingen), der damit einen Ausschnitt aus einer in Kürze erscheinenden Monographie präsentierte. Zehn Jahre lang, von 1762 bis 1772, trieb Wilhelm de la Tour als Riechenberger Propst mit geliehenem Kapital eine ehrgeizige bauliche und ökonomische Expansion voran, bis das Stift, von den Folgen der großen Agrarkrise getroffen, in die Insolvenz geriet. Die Überlieferung des 1773 eröffneten Konkursverfahrens erlaubt es zu rekonstruieren, wie das verzweigte Riechenberger Schuldenimperium Gestalt annahm. Angesichts eines von Opponenten gesäuberten Konvents war der Propst in seinen finanziellen Entscheidungen frei, jährlich Kredite zu akquirieren, deren Umfang die Einkünfte des Stifts um ein mehrfaches überstieg. Möglich wurde dies dadurch, dass mehrere Vertraute und Freunde ihm den Zugang zu verschiedenen familiär, konfessionell und berufsständisch konstituierten Netzwerken eröffneten, bei deren Mitgliedern er oder seine Helfer in unregelmäßigen Intervallen immer neue Darlehen zu Konditionen einwarben, die den Anlegern äußerst vorteilhaft erscheinen mussten. Der überwiegende Teil der Kapitalien wurde von auswärtigen Kreditoren aufgebracht, die 50 Kilometer und weiter von Riechenberg entfernt lebten, ohne von den jeweils anderen Gläubigergruppen Kenntnis zu besitzen. Dieser Umstand erlaubte es de la Tour, alle Beteiligten bis zum Beginn des Gerichtsverfahrens über den Gesamtumfang der Riechenberger Verbindlichkeiten zu täuschen und das Eintreten vollständiger Zahlungsunfähigkeit durch immer neue Kreditaufnahmen verblüffend lange hinauszuzögern.
Helge Bei der Wieden (Bückeburg) referierte über "Die Errichtung städtischer ‚Wechselbanken' in der Grafschaft Schaumburg (1614/15)". Um die Wirtschafts- und Steuerkraft seiner Territorien zu fördern, bemühte Graf Ernst zu Holstein und Schaumburg (1601-1622) sich um die Entschuldung des Bauernstandes. Während die entsprechenden Maßnahmen anliefen, vertrieb Graf Simon VII. zur Lippe (1613-1627) die Juden aus Lippe. Ernst, von den Juden um Hilfe gebeten, konnte zwar ihre Lage verbessern, aber nicht ihre Ausweisung rückgängig machen. Diese kam ihm ungelegen, weil er eine erneute Verschuldung seiner Untertanen befürchtete. Daher gestattete er den Städten (Hessisch) Oldendorf (1614) und Rinteln (1615), einen "Wechsel" zu errichten. Der Zinssatz, den diese Banken nehmen durften, wurde auf 12 % p. a. begrenzt. In Lippe war den Juden bisher ein Jahreszins von 24 % zugestanden worden. Die Städte wurden zudem verpflichtet, ausreichende Sicherheiten für ihre Kredite zu verlangen. 1619 wurde ihnen bei Zahlungsverzug das "privilegium prioritatis" eingeräumt. Die Banken scheinen einem Bedürfnis entsprochen und den Dreißigjährigen Krieg überlebt zu haben. Dann verliert sich ihre Spur. Da wir uns in der beginnenden Kipper- und Wipperzeit befinden, mögen die beiden Banken zu einer gewissen Stabilisierung des Geldverkehrs beigetragen haben.
Andreas Kulhawy (Oldenburg) gab mit seinem Vortrag "Ein Bankhaus als Motivation zur Grundentlastung: Das Wirken des Braunschweigischen Leihhauses bei der Ablösung der Feudallasten in Braunschweig-Wolfenbüttel, 1834-1860" Einblick in seine kurz vor dem Abschluss stehende Dissertation über das Wirken des 1765 gegründeten Herzoglichen Leihhauses - eines der Vorgängerinstitute der heutigen NORD-LB. 1834 wurde es in die Durchführung der Agrarreformen im Lande Braunschweig eingebunden. Jeder Bauer des Herzogtums erhielt einen Rechtsanspruch auf einen Kredit zur Grundentlastung. Erste Gelder flossen 1837; das letzte Darlehen wurde 1932 getilgt. Der Kontakt der Pflichtigen zum Leihhaus entstand für gewöhnlich durch die Amtsverwaltungen, die auch in allen übrigen die Ablösungskredite betreffenden Fragen als Bindeglied zwischen Anstalt und Bauern auftraten. Private Berechtigte erhielten ihre Ablösungsgelder meist in klingender Münze, fiskalische jedoch immer unbar. Da das Institut dem Erhalt der bäuerlichen Wirtschaften verpflichtet war, trat es gegenüber seinen Schuldnern rücksichtsvoll und geduldig auf. Notfalls verzichtete es auf die Tilgung, damit die Bauern das Eigentum an ihrem Betrieb bewahren, in einigen Fällen auch damit sie das Wirtschaftsinventar verbessern konnten. Insgesamt waren die Kreditbedingungen so günstig, dass es vielen Bauern gelang, neben dem Schuldendienst Landkäufe zu tätigen, ihre Wirtschaften zu modernisieren oder ihrerseits Geld zu verleihen. Für die Pflichtigen war das Institut ein wichtiger Beweggrund, die Ablösung zu wagen. Eine besondere Stütze im Prozess der Ablösungen war es für bereits verschuldete sowie für Klein- und Nebenerwerbslandwirte. Es sicherte den Besitzerhalt der Hofinhaber. Somit trug das Leihhaus insgesamt zur sozialen Stabilisierung im Verlauf der Grundentlastungen bei.
Jan Logemann (University Park, Pennsylvania, USA) sprach über das Thema "Eine Grenze der Amerikanisierung? Der Umgang mit Konsumentenkredit in den 1950er und '60er Jahren in Deutschland und den USA". Vor allem ging er der Frage nach, warum der Kauf auf Kredit in der amerikanischen Konsumgesellschaft eine deutlich bedeutendere Rolle spielte als in Deutschland. In den USA nahm die Kreditaufnahme zu Konsumzwecken nach dem Zweiten Weltkrieg dramatisch zu, und der Konsumentenkredit wurde weithin als demokratische Zugangsmöglichkeit zum Lebensstandard des "American Dream" gefeiert. Obwohl auch in der Bundesrepublik das Kaufen auf Kredit während der Jahre des Wirtschaftswunders zunahm und spätestens in den 1960er Jahren eine moderne Kreditstruktur existierte, war noch um 1970 das Ausmaß der privaten Kreditaufnahme deutlich geringer. Dazu stellte Logemann drei Erklärungsansätze vor. Erstens gab es in beiden Gesellschaften signifikante Unterschiede in der Bewertung des Kreditkaufs. Während viele Amerikaner die Kreditaufnahme als Zukunftsinvestition für den Privathaushalt werteten, erschien vielen Westdeutschen das Kaufen auf Kredit als Zeichen von Armut, und konservative Eliten sahen im Kreditkauf eine Bedrohung für die Ordnung der bürgerlichen Gesellschaft. Zweitens war für viele Deutsche das Sparen auf Konsumgüter eine attraktive Alternative zum Ratenkauf, zumal angesichts staatlicher Sparförderung. Da das soziale Sicherungsnetz weniger ausgeprägt war, sparten viele Amerikaner für Notfälle wie Krankheit und Arbeitslosigkeit und waren entsprechend zögerlich, ihr Sparvermögen zu Konsumzwecken einzusetzen. Schließlich hatte der Konsum in beiden Ländern wohl eine unterschiedliche soziale Bedeutung. Während das Kaufen auf Kredit vielen Amerikanern tatsächlich den Zugang zu einem (wenn auch prekären) suburbanen Mittelschichtslebensstil ermöglichte, war in Deutschland während der Nachkriegsjahrzehnte Bürgerlichkeit vielfach noch an eine Reihe anderer Merkmale geknüpft, zu denen Sparsamkeit und Barzahlung gehörten.
"Zur Rationalität und Irrationalität der Nutzung von Armutskrediten: Aktuelle Probleme im Lichte historischer Erfahrungen am Beispiel des Pfandkredits" war das Thema von Friedrich Thießen (Chemnitz). Er zeigte, dass verschiedene heute beobachtbare Probleme bereits im 18. und 19. Jahrhundert auftraten. Einige davon, wie etwa das Kostenproblem, hielt er - auch aufgrund der interessanten Debatten des 19. Jahrhunderts - für grundsätzlich nicht lösbar. Wichtiger ist die durch historische und aktuelle Daten belegte Tatsache, dass der Pfandkredit für den Schuldner mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und daher ökonomisch nicht rational ist. Wie die unvernünftigen Verhaltensweisen der Kreditnehmer erklärt werden können, war schon im 19. Jahrhundert umstritten. Bis heute ist es nicht zu einer eindeutigen Antwort gekommen. Die Branche lenkte schon im 19. Jahrhundert von dem Problem ab und drängte auf ein möglichst liberales Regulierungsregime, was der Gesetzgeber Ende des 19. Jahrhunderts auch kurzzeitig realisierte, nach schlechten Erfahrungen aber wieder rückgängig machte. Es wurde in dem Vortrag gezeigt, dass der Pfandkredit trotz seiner scheinbaren Einfachheit ein komplexes Entscheidungsproblem aufwirft, das nicht ohne weiteres rational bewältigt werden kann. Berücksichtigt man jedoch verschiedene in der Literatur gut dokumentierte Entscheidungsanomalien, dann lassen sich gleichartige unwirtschaftliche Verhaltensweisen im Umgang mit dem Pfandkredit in der Gegenwart sowie im 19. Jahrhundert erklären. Im Lichte dieser Erkenntnisse hielt es der Referent für problematisch, wenn der Gesetzgeber den Pfandkredit und andere Armutskredite von der EU-Verbraucherkreditregulierung ausnimmt.
Insgesamt eröffnete die zweiteilige Tagung vielfältige Perspektiven, und sie gab Gelegenheit zu fruchtbaren Diskussionen. Dazu trug nicht nur der weitgespannte chronologische Rahmen – vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart – bei, sondern besonders auch die Beteiligung so unterschiedlicher Disziplinen wie Geschichte, Kulturanthropologie und Ökonomie.
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Schlumbohm Jürgen. Review of , Soziale Praxis des Kredits II. Sitzung des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen.
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