Markus Leniger. Nationalsozialistische "Volkstumsarbeit" und Umsiedlungspolitik 1933-1945: Von der Minderheitenbetreuung zur Siedlerauslese. Berlin: Frank & Timme, 2006. 254 pp. No price listed (paper), ISBN 978-3-86596-082-5.
Reviewed by Joachim Neander (Independent Scholar [Kraków])
Published on H-German (February, 2009)
Commissioned by Susan R. Boettcher
"Heim ins Reich"? Volksdeutsche als politische Manövriermasse 1938-46
Die vorliegende Arbeit widmet sich einem bisher in der Zeitgeschichtsforschung wenig beachteten Thema: der zwangsweisen Umsiedlung von "Volksdeutschen" vor Ende des Zweiten Weltkrieges aus ihren Heimatgebieten in das Deutsche Reich, insbesondere in dessen "eingegliederte Gebiete" im Osten, die bis 31. August 1939 Territorium des polnischen Staates beziehungsweise der Freien Stadt Danzig gewesen waren. Die neu entstandenen "Reichsgaue" Danzig-Westpreußen und Wartheland sollten durch Vertreibung der dort ansässigen polnischen und jüdischen Bevölkerung und Ansiedlung von "Volksdeutschen" germanisiert werden, ein Prozeß, der in der Sprache der NS-Bürokraten als "Umvolkung" bezeichnet wurde.
Deren Bilanz ist ebenso bedrückend wie ernüchternd. Zwar gelang es den Deutschen, die Angehörigen der jüdischen Minderheit restlos zu vertreiben beziehungsweise im Ghetto von Litzmannstadt zu konzentrieren. Sie wurden im Rahmen der "Endlösung" fast alle ermordet, ebenso wie zuvor schon die Insassen der Heil- und Pflegeanstalten in den eingegliederten Gebieten. Dies sowie die Abschiebung von ethnischen Polen aus den neuen Reichsgauen ins "Generalgouvernement"--die jedoch schon bald aus kriegswirtschaftlichen Gründen stark reduziert und noch vor dem Überfall auf die Sowjetunion ganz aufgegeben werden mußte--also die destruktive Seite des nationalsozialistischen "Umvolkungs"-Programms, ist seit langem und in großer Ausführlichkeit erforscht und beschrieben worden. Sie wurde von Phillip Rutherford nicht zu Unrecht als Prelude to the Final Solution (2007) bezeichnet.
Die andere, die "konstruktive" Seite des "Umvolkungs"-Programms, das Bemühen um Ansiedlung "volksdeutscher" Umsiedler in den "eingegliederten Ostgebieten," erwies sich nicht nur im Nachhinein betrachtet als Fehlschlag. Wie Leniger nachweist, wurden von 1940 bis 1944 lediglich 332.000 Personen, also etwas über fünfzig Prozent aller "Heim ins Reich" Geholten, im Osten angesiedelt (S. 228). Nur sie hatten die strengen "rassischen" Kriterien erfüllt, die sie dazu berechtigten. So blieben die ethnischen Deutschen in den neuen Reichsgauen weiterhin in der Minderheit. Nach Kriegsende mußten sie, zusammen mit der alteingesessenen deutschen Bevölkerung, erneut ihre Wohnsitze zwangsweise verlassen. Die von den Nationalsozialisten initiierte "Umvolkung" fand jetzt statt--viel radikaler, aber genau umgekehrt als es sich ihre Vordenker gedacht hatten: als Polonisierung statt als Germanisierung.
Leniger hat für seine Arbeit umfangreiche Recherchen in den Bundesarchiven Berlin und Koblenz, im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes sowie in Archiven in Posen und Lodz angestellt, die einschlägigen Quelleneditionen und Schriften, vor allem aber auch bisher wenig beachtete Literatur aus der Zeit vor 1945, studiert. Er zeichnet zu Beginn den Wandel nach, den die Politik des Deutschen Reiches gegenüber den deutschen Minderheiten im Ausland, die "Volkstumspolitik", im Dritten Reich vollzog: von der Bewahrung des Status quo der Minderheiten zu ihrer Liquidierung im Zuge politischen Kalküls. Den zweiten, umfangreicheren Teil seiner Arbeit bildet die Untersuchung des Schicksals der "Heim ins Reich" Geholten: erniedrigende Selektionen nach "völkisch-rassischen" Kriterien, oft jahrelanges Leben in Lagern, ständige Ungewißheit über die Zukunft, tiefe Enttäuschung über nicht eingehaltene Versprechen, und schließlich bei denjenigen, die "im Osten angesetzt" worden waren, Flucht und Vertreibung zu Kriegsende.
Die Friedensverträge von Versailles mit dem Deutschen Reich sowie von St. Germain und Trianon mit Österreich und Ungarn hatten über elf Millionen Menschen, die sich als "Deutsche" verstanden, zu Staatsangehörigen der in Mittel-, Süd- und Osteuropa neu entstandenen Nationalstaaten gemacht, in denen sie als "Volksdeutsche" eine der vielen nationalen Minderheiten bildeten.[1] Die Probleme dieser Minderheiten (nicht nur der deutschen) mit der Titularnation, dachte man im Völkerbund, würden sich im Verlaufe zweier Generationen von selbst lösen: teils durch mehr oder weniger freiwillige Abwanderung, teils durch Assimilation, also das Aufgehen in der Mehrheitsbevölkerung der neuen Staaten.
Die Volkstumspolitik aller Regierungen der Weimarer Republik, getragen von einer breiten Zustimmung quer durch das Spektrum der einander sonst heftig befehdenden Parteien, hatte darauf abgezielt, sowohl der Assimilation als auch der Abwanderung der deutschen Minderheiten entgegen zu wirken. Sie sollten durch ideelle Unterstützung und materielle Subventionen in ihrem Bestand erhalten und gefestigt werden. Soweit es sich um deutsche Minderheiten in unmittelbaren Nachbarstaaten handelte, geschah dies stets auch im Hinblick auf eine für spätere Zeiten erhoffte Grenzrevision. Transmissionsriemen der Volkstumspolitik war der nichtstaatliche, aber staatlich hoch subventionierte Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA). Nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten 1933 setzte die neue Reichsregierung anfangs im wesentlichen die Minderheitenpolitik der Weimarer Zeit fort. Sie schuf jedoch eine Parallelorganisation zum VDA, die Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi), die beim Amt Stellvertreter des Führers organisatorisch angesiedelt war und im Laufe der Zeit die Aufgaben des VDA komplett übernahm.
Den Paradigmenwechsel in der deutschen Minderheitenpolitik läutete Ende der 1930er Jahre die Behandlung der Südtirolfrage ein. Dieser Teil Österreichs war nach dem Ersten Weltkrieg an Italien gefallen, womit sich weder die deutschen Südtiroler noch die Deutschen im Reich und in Österreich abfinden mochten. Befürchtungen, nach dem "Anschluß" Österreichs (17. März 1938) werde das Deutsche Reich als nächstes die Abtretung Südtirols fordern, drohten zu einer ernsthaften Belastung des für Hitler wichtigen Bündnisses mit dem faschistischen Italien zu werden. Um den Konfliktherd Südtirol ein für alle Male auszuräumen, schlug die deutsche Seite vor, die Südtiroler geschlossen ins Reich umzusiedeln: "Das Tabu der Erhaltung deutscher Minderheiten in ihren jeweiligen Lebensgebieten [war] gefallen" (S. 88).
Entsprechende Abkommen mit Vertretern der italienischen Regierung wurden im Frühjahr 1939 geschlossen. Die Durchführung des Bevölkerungstransfers übertrug Hitler dem zum "Umsiedlungskommissar für Südtirol" ernannten Reichsführer-SS Heinrich Himmler. Da die Umsiedlung freiwillig war und ohne unmittelbaren Zwang erfolgte, machte nur etwa ein Fünftel der Südtiroler, etwa 50.000 Personen, hiervon Gebrauch. Dies lag vor allem daran, daß die meisten von ihnen im Reich als Arbeiter eingesetzt und viele in Gegenden geschickt wurden, in denen sie sich nur schwer heimisch fühlen konnten.
Der Fall Südtirol hatte, trotz des mageren Ergebnisses, gezeigt, daß der Transfer einer deutschen Minderheit ins Reich geeignet war, durch diese hervorgerufene außenpolitische Probleme mit einem Nachbarstaat zu lösen. Er hatte außerdem den beteiligten Dienststellen erste Erfahrungen auf dem Gebiet des Bevölkerungstransfers vermittelt. Als Bonus ergab sich für das Deutsche Reich ein Zugewinn an dringend benötigten Arbeitskräften, die zudem--im Gegensatz zu "Fremdvölkischen"--den NS-Rassenkriterien genügten und daher, in der Sprache der die Einbürgerung von Ausländern regelnden Gesetze und Erlasse, einen "erwünschten Bevölkerungszuwachs" bildeten.
Der Hitler-Stalin-Pakt vom 23. August 1939 hatte in einem geheimen Zusatzprotokoll die Aufteilung Ostmitteleuropas in eine deutsche und eine sowjetische Interessensphäre festgelegt. Er ermöglichte nicht nur dem Deutschen Reich den Angriff auf Polen (1. September 1939), sondern sah durch weitere im September 1939 geschlossene Zusatzverträge auch vor, die deutschen Minderheiten aus der sowjetischen in die deutsche Interessensphäre umzusiedeln. Dies lag im beiderseitigen Interesse: die Sowjets würden einen potentiellen Unruheherd los werden (Begeisterung für den Kommunismus konnte von den Volksdeutschen, die fast ausschließlich zur gehobenen Mittelschicht zählten, kaum erwartet werden), und das Deutsche Reich würde den dringend benötigten "erwünschten Bevölkerungszuwachs" zur Besiedlung des in Polen eroberten "Lebensraumes" erhalten.
Es lag nahe, daß Hitler in dieser Situation auf den schon in der Südtirolfrage bewährten Himmler zurück griff. Nach dem Muster des Südtirolerlasses unterzeichnete Hitler am 7. Oktober 1939 einen Erlaß, der Himmler zusätzlich zu seinen schon bestehenden Funktionen zum "Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums" (RKF) mit fast unbeschränkten Vollmachten in den von Polen annektierten "eingegliederten Ostgebieten" sowie im Bereich der Umsiedlungsaktionen machte. Zwischen September 1939 und Juni 1941 kam es zu einer Vielzahl solcher Aktionen aus dem Baltikum, Ostpolen, Bessarabien, der Bukowina und der Dobrudscha, von denen etwas über eine halbe Million Menschen betroffen waren, und die ohne Rücksicht auf die vielfach damit verbundenen menschlichen Tragödien "durchgezogen" wurden.
Weitere ca. 125.000 Personen wurden bis Ende 1942 vom Balkan und aus der Sowjetunion nach der Besetzung dieser Gebiete durch deutsche Truppen "heim ins Reich" geholt. Mit diesen insgesamt rund 630.000 Personen war das Potential volksdeutscher Umsiedler aus Süd-, Ost- und Mitteleuropa ausgeschöpft.[2] Schon allein daran zeigt sich die Realitätsferne der Planungen von SS und Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA), die den riesigen Raum von der Warthe bis zur Krim mit vielen Millionen Volksdeutscher besiedeln wollten, die jedoch höchstens in der Phantasie der Planer existierten.
Die mit der Abwicklung und Organisation beauftragten Oberbehörden--VoMi im Altreichsgebiet, RKF in den besetzten Gebieten--entwickelten sich zu einem wahren "Archipel" von gegen- und miteinander arbeitenden Dienststellen. Die größte von ihnen war die Einwandererzentralstelle (EWZ), das Gegenstück zu der für die Deportation der "Fremdvölkischen" zuständigen Umwandererzentralstelle (UWZ). Die Umsiedler wurden zuerst in provisorischen Lagern untergebracht, zum größten Teil im Altreichsgebiet, in denen sie auf ihre "Eignung" für einen Einsatz in den eingegliederten Gebieten intensiv geprüft wurden. Es gab im wesentlichen nur zwei Entscheidungen: "O-Fälle", für die Ansiedlung im Osten geeignet, und "A-Fälle", für den Osten nicht geeignet und daher als Arbeitskräfte für den Einsatz im Altreich vorgesehen.
Leniger beschreibt in aller Ausführlichkeit dieses als "Schleusung" bezeichnete Selektionsverfahren, an dem Arbeitsamt, Ärzte und vor allem "Rasseprüfer" des RuSHA beteiligt waren, und weist nach, daß in der Regel das Urteil der letzteren für die Entscheidung maßgebend war. Das Fehlen eindeutiger Kriterien machte das Selektionsverfahren immer komplizierter, verlängerte die Wartezeit der in den Lagern Festgehaltenen, führte zu Unmut und mannigfachen Versuchen der als A-Fälle Eingestuften, doch noch zum O-Fall erklärt zu werden, denn dann und nur dann gab es eine Entschädigung für das in der Heimat zurück gelassene Hab und Gut. Die als endgültige A-Fälle im Altreich in Arbeit Vermittelten, aber auch die als O-Fälle im Osten als Siedler Angesetzten wurden von den einheimischen Deutschen oft nicht als vollwertig akzeptiert, da sie aus ihren Heimatgebieten andere Sitten und Gebräuche mitgebracht hatten und sich oft mit der deutschen Sprache, die für viele Fremdsprache war, schwer taten.
Da ab Ende 1942 so gut wie keine Umsiedler mehr kamen, hätten die Dienststellen des "RKF-Archipels" ihre Arbeit eigentlich abschließen können. Als typische Bürokraten suchten und fanden sie jedoch immer neue Aufgaben, zum Beispiel noch bis kurz vor dem militärischen Zusammenbruch des Dritten Reiches die "erblich-rassische" Begutachtung derjenigen Nichtdeutschen, die laut Führererlaß durch Dienst in der Wehrmacht, der Waffen-SS oder der Organisation Todt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen sollten, und der vor der Roten Armee ins Reichsgebiet flüchtenden Bevölkerung der (ehemals) im Osten besetzten Gebiete.
Lenigers sorgfältig recherchierte, klar gegliederte, logisch aufgebaute und sprachlich ansprechend formulierte Arbeit sollte Pflichtlektüre sein für alle, die sich in die--wieder--aktuelle Diskussion um Deutsche als Opfer des Zweiten Weltkrieges einbringen möchten. "Die 'ethnischen Flurbereinigungen' nach Kriegsende, die Ausweisung der deutschen Bevölkerung aus Polen und der Tschechoslowakei, waren letztlich nur die Fortführung einer von Hitler und Himmler ausgelösten Westwanderung deutscher Minderheiten" (S. 225). Die vom RKF organisierten Umsiedlungen Volksdeutscher 1939-44 stellten "nach der deutschen Niederlage den Siegern ein Modell zur Verfügung, mit dem sie die ständigen Konflikte zwischen Minderheit und Mehrheit endgültig ... lösen konnten" (S. 225-226). Sie hatten den Wind gesät, den die Flüchtlinge und Heimatvertriebenen 1945-46 als Sturm ernten sollten.
Notes
[1]. Eine Ausnahme machte das fast rein ethnisch deutsche Österreich mit 6,5 Millionen Einwohnern.
[2]. Man vergesse nicht, daß durch den Anschluß Österreichs und des Sudetenlandes sowie die Eingliederung ehemals deutscher, nach 1918 zu Polen gekommener Gebiete und Danzigs allein zehn Millionen ethnische Deutsche "heim ins Reich" gekommen waren. Größere Reserven an Volksdeutschen mit insgesamt einigen Hunderttausend Personen gab es nur noch in Rumänien (Siebenbürgen) und im russischen Wolgagebiet. Erstere lebten problemlos in einem Land, das ein wichtiger Verbündeter des Deutschen Reiches war, und letztere waren bei Kriegsausbruch von den sowjetischen Behörden ins Landesinnere deportiert und so dem deutschen Zugriff entzogen worden.
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Citation:
Joachim Neander. Review of Leniger, Markus, Nationalsozialistische "Volkstumsarbeit" und Umsiedlungspolitik 1933-1945: Von der Minderheitenbetreuung zur Siedlerauslese.
H-German, H-Net Reviews.
February, 2009.
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