Peter Blickle, Andreas Schmauder. Die Mediatisierung der oberschwäbischen Reichsstädte im europäischen Kontext. Epfendorf: bibliotheca academica Verlag, 2003. 301 S. ISBN 978-3-928471-38-1.
Reviewed by Patrick Oelze
Published on H-Soz-u-Kult (June, 2005)
P. Blickle u.a. (Hg.): Mediatisierung der oberschwäbischen Reichsstädte
Der Südwesten des Deutschen Reichs war von Mediatisierung und Säkularisation so stark betroffen wie kein anderer Raum. Hier vollzog sich zwischen 1789 und 1815 eine ‚territoriale Revolution’, in der sich die Vielfalt politischer, rechtlicher und sozialer Umwälzungen des napoleonischen Zeitalters besonders eindrücklich manifestierte: Von einer nur schwer zu überschauenden Vielzahl an Herrschaftsträgern mit noch schwerer zu überschauenden Hoheits- und Rechtsansprüchen blieben im Wesentlichen die drei fürstlichen Mittelstaaten Baden, Württemberg und Bayern übrig, die in Recht, Verwaltung und Politik die einheitliche und gleichmäßige Durchdringung ihrer neuen Staatsgebiete vorantrieben und damit den Weg auch zu einer ökonomischen Modernisierung frei machten. Insbesondere die Reichsstädte wurden mit dem älteren Typ politischer, sozialer und ökonomischer Ordnung, oder eben Un-Ordnung identifiziert, mit dem durch die Mediatisierung endgültig Schluss gemacht wurde bzw. der in ihr sein schon lange sich ankündigendes Ende fand. Wie dieses Ordnungsmodell aussah und wie sich sein Ende im Einzelnen vollzog, damit beschäftigt sich der hier besprochene Sammelband.
Kritisch und grundsätzlich vorausgeschickt werden muss, dass der Band durch eine systematisierende Vergleichsperspektive sehr gewonnen hätte. Will man sich mit Faktenwissen und Details versorgen, hat man eine wahre Fundgrube. Doch ein Teil des Themas wird schlicht verschenkt, eben weil es keinen Ort für eine systematische und vergleichende Verschränkung der Einzelbeiträge gibt.
Im Folgenden werden die Beiträge anhand von vier Leitfragen vorgestellt, die mehr implizit als explizit den ganzen Band durchziehen: 1. Wie wird die Mediatisierung konkret vollzogen? 2. Inwiefern ist die Mediatisierung – oder „Munizipalisierung“ (S. 8), wie der alternative, für die Städte reservierte Begriff der Herausgeber lautet – ein langfristiger, die Landstädte ebenso wie die Reichsstädte betreffender Erosionsprozess? 3. Inwieweit ist die Mediatisierung ein europäisches Phänomen bzw. inwieweit hat sie einen europäischen Kontext? 4. In welchen Bereichen bedeutet Mediatisierung gleichzeitig auch Modernisierung? Erscheinen insbesondere die oberschwäbischen Reichsstädte aus dieser Perspektive rückständig oder überholt?
1. Klaus-Peter Schroeder gibt zunächst eine Überblicksdarstellung zur politischen und rechtlichen Vorgeschichte und zur Nachwirkung der Mediatisierung. Eine Reihe von Einzeldarstellungen zu den Reichsstädten Ulm (Hans Eugen Specker), Ravensburg (Peter Eitel), Biberach (Maria E. Gründig), Kempten (Franz-Rasso Böck), Lindau (Heiner Stauder) und Rottweil (Edwin Ernst Weber) sowie zu den österreichischen Landstädten Ehingen (Ludwig Ohngemach) und Waldsee (Michael Barczyk) bieten aus lokalhistorischer Perspektive eine jeweilige Gewinn- und Verlustrechnung. Deutlich wird in diesen Beiträgen vor allem, wie weit sich die Verfassungswirklichkeit zum Ende des 18. Jahrhunderts vom städtischen Ordnungsmodell der ‚Gemeinde’ des Spätmittelalters entfernt hatte. Was mit der Mediatisierung unterging, wurde offenbar von den Stadtbewohnern selbst kaum ernsthaft betrauert.
2. Zwei Beiträge widmen sich den österreichischen Städten im Rahmen der aufgeklärten Reformen der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Reinhard Stauber beschäftigt sich mit der „Durchstaatlichung der Kommunen“ (S. 243) in Österreich während der Alleinregierung Joseph II. (1780-1790). Zwar war die administrative Ein- und Unterordnung der Städte im Zuge der josephinischen Magistratsreformen Teil eines längerfristigen Prozesses seit dem 17. Jahrhundert, doch ging der Anspruch auf durchgreifende staatliche Steuerung nun viel weiter. Die neuen Magistrate sollten gegenüber den bisherigen Ratsgremien verkleinert, professionalisiert und fest besoldet, die Amtszeiten begrenzt und die Kontrollbefugnisse staatlicher Instanzen verstärkt werden. Wie Stauber an seinen Tiroler Beispielen Rovereto und Bozen zeigen kann, wich dieser Anspruch jedoch von der tatsächlichen Ausgestaltung erheblich ab. Alois Niederstätter beschäftigt sich mit den Vorarlberger Städten Bregenz, Feldkirch und Bludenz und ihrer allmählichen staatlichen „Eingliederung“ (S. 259), also dem Verlust von Sonderrechten und Sonderinstitutionen sowie der nicht selten von Widerstand und Gewaltmaßnahmen begleitete Einordnung in überregionale Administrationen. Niederstätter macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass weder die städtische Bevölkerung noch die städtische Elite der Eingliederung grundsätzlich ablehnend gegenüber stand, wobei Spaltungen in der Bürgerschaft den staatlichen Zugriff befördern konnten. Beide Beiträge zeigen, dass der Prozess der Mediatisierung in einen größeren zeitlichen Rahmen eingebunden war und dass in diesem Kontext die komplexen innerstädtischen Machtverhältnisse und auch die letztlich unvollendeten oder ungenügenden Reformen des 18. Jahrhunderts mit einbezogen werden sollten.
3. Der europäische Kontext wird vor allem durch die Beiträge zu Schweizer Städten um 1800 (Thomas Maissen), zur städtischen Politik in den Niederlanden 1780-1820 (Marten Prak) und zu den französischen Städten in der Revolutionszeit (Andrea Iseli) behandelt. Thomas Maissen sieht insofern Parallelen zwischen den Schweizer Städten und den Reichsstädten, als der „Einheitsstaat“ (S. 199) der Helvetischen Republik, der die freien Städte und Talschaften zu bloßen Verwaltungseinheiten degradierte, zwar scheiterte, seine mediatisierenden Effekte aber dann auf der Ebene der wieder hergestellten bzw. neu gegründeten Kantone erhalten blieben. Die Eidgenossenschaft wurde als die bedeutendste der „alteuropäischen Republiken“ (S. 198) nun als Bund souveräner Kantone restituiert. In diesem Zusammenhang macht Maissen auf einen wichtigen Unterschied zwischen den oberschwäbischen Reichsstädten und den eidgenössischen Städten wie Zürich oder Bern aufmerksam: Letztere prägten einen souveränen Status aus, der staatlichen Charakter aufwies, während die Reichsstädte in einer „Mittelstellung“ (S. 209) zwischen Souveränität und Abhängigkeit verblieben, die nach 1815 nicht mehr denkbar und insofern auch nicht restituierbar war.
Marten Prak zeigt auf, dass auch in den Niederlanden der Einmarsch des französischen Revolutionsheeres und die Begründung der „Batavischen Republik“ eine „grundlegende Veränderung der Stellung der Städte“ (S. 219) anstieß, die letztlich den Verlust ihrer starken Autonomie bedeutete. Aus einflussreichen Teilhabern am niederländischen Staat wurden untergeordnete Verwaltungseinheiten der neu konstituierten Zentralregierung. Auch hier führten innerstädtische Konflikte, konkret die Auseinandersetzungen zwischen Oraniern und Patrioten, nach 1795 zur Suche nach Bündnispartnern außerhalb der Städte, was die Einflussnahme von außen ermöglichte. Andrea Iseli schließlich macht für Frankreich überzeugend deutlich, dass es erst die in vielen Städten begeistert aufgenommene Revolution war, die den französischen Zentralismus zu seiner eigentlichen Blüte führte. Dieser Zentralismus sei durch die Monarchie „allenfalls kulturell bereits vorgezeichnet“ (S. 289) gewesen, letztlich aber an den Privilegien der Städte und Regionen gescheitert, die sie aber in den ersten Tagen der Revolution selbst preisgaben. Die sich radikalisierende Revolution betrieb dann die Unterordnung der Städte als reine Verwaltungseinheiten in einer Konsequenz, die – wie Iseli an den prominenten Beispielen Marseille und Lyon erläutert – eine „föderalistische“ Gegenbewegung auslöste, die mit militärischer Gewalt gebrochen werden musste (S. 283).
Die zuletzt genannten Beiträge machen gemeinsam den „europäischen Kontext“ der Mediatisierung greifbar, weil sie es ermöglichen, diese in eine Reihe von sehr ähnlichen Entwicklungen in anderen europäischen Regionen einzuordnen, die durch Französische Revolution und napoleonische Herrschaft ausgelöst oder vorangetrieben wurden. Das ‚Schicksal’ der deutschen Reichsstädte wird dadurch zu einem Gegenstand einer vergleichenden europäischen Forschung.
4. Der Frage nach dem Modernisierungspotential der Säkularisierung widmen sich die mit „Verlust der Freiheit – ein Tribut an die Modernisierung?“ (Rolf Kießling) und „Wie modern war die alteuropäische Stadt? Überlegungen zur Tradition des Verfassungspatriotismus“ (Peter Blickle) überschriebenen Beiträge, werden aber auch in Bernd Roecks Beitrag „Deutsche Bürgerkultur der Neuzeit: Erinnerungsorte und Mythen“ thematisiert, der die kulturelle Leistungsfähigkeit der Reichsstädte im 18. Jahrhundert kritisch betrachtet, aber insgesamt zu kursorisch bleibt, um mehr zu sein als ein Streifzug durch eine Reihe von kritischen und idyllisierenden Vorstellungen der Reichsstadt vom Ende des 18. Jahrhunderts bis in die Gegenwart. Rolf Kießling hingegen kommt, ausgehend von einer kurzen Zusammenfassung der politischen Rahmenbedingungen der Mediatisierung, der innenpolitischen Verhältnisse in den Städten und des Verlaufs der Besitzergreifung in Bayern und Württemberg, zu einer ausgewogenen Einschätzung der Reichsstädte und ihrer Modernisierungsfähigkeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Zwar hätten insbesondere die Residenzen die alten Reichsstädte jetzt ein- und überholt, doch seien die Reichsstädte ebenso wie das Reich selbst keineswegs reformunfähig gewesen. Folgerichtig wird die Mediatisierung der Reichsstädte von Kießling nicht als deren natürliches Ende, „als notwendiger Schritt zur Modernisierung“ aufgefasst, sondern als „machtpolitische[r] Arrondierungsvorgang“ (S. 56). Peter Blickle schließlich hebt in seinem, den vorliegenden Band beschließenden Aufsatz dezidiert die Modernität der „alteuropäischen Stadt“ auf der Ebene der politischen und sozialen Ordnungsvorstellungen hervor (S. 291). Er geht dabei von einer Vorbildfunktion dieses Stadttyps für Rousseaus „Contrat social“ und damit auch für den „Verfassungsdiskurs“ des 19. und 20. Jahrhunderts aus.
Der Sammelband macht deutlich, dass die Jahre zwischen 1795 und 1815 als Übergangs- oder Transformationsphase behandelt werden sollten, nicht nur als eine Phase des ‚nicht mehr’ oder ‚noch nicht’. Die Mediatisierung entfaltete eine Eigendynamik und Eigenlogik, die sich mit dem Begriff der ‚Modernisierung’ alleine nicht erfassen lässt. Dazu bietet der Band viele Anregungen und faktenreiche Skizzen, die man sich aber leider im Hinblick auf die übergeordnete Fragestellung nach der Mediatisierung im europäischen Kontext weitgehend selbst erschließen muss.
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Citation:
Patrick Oelze. Review of Blickle, Peter; Schmauder, Andreas, Die Mediatisierung der oberschwäbischen Reichsstädte im europäischen Kontext.
H-Soz-u-Kult, H-Net Reviews.
June, 2005.
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