Jürgen Lotterer. Gegenreformation als Kampf um die Landesherrschaft: Studien zur territorialstaatlichen Entwicklung des Hochstifts Paderborn im Zeitalter Dietrichs von Fürstenberg (1585-1618). Paderborn: Bonifatius Buchverlag, 2003. 390 S. ISBN 978-3-89710-176-0.
Reviewed by Roland Linde
Published on H-Soz-u-Kult (July, 2005)
J. Lotterer: Gegenreformation als Kampf um die Landesherrschaft
Als 2003 in Ausstellungen und Publikationen an das Säkularisationsjahr 1803 erinnert wurde, geriet damit auch der geistliche Staat des Alten Reiches wieder verstärkt in den Blick der Forschung. Die Sicherheit, mit der man diese Form frühneuzeitlicher Staatlichkeit bislang als Irrweg im Modernisierungsprozess wertete, ist dabei in Frage gestellt worden. Vgl. Braun, Bettina; Göttmann, Frank; Ströhmer, Michael (Hgg.), Geistliche Staaten im Nordwesten des Alten Reiches. Forschungen zum Problem frühmoderner Staatlichkeit, Köln 2003. Um beurteilen zu können, ob man überhaupt von einem „Sonderweg“ der geistlichen Fürstentümer sprechen kann und wie dieser jenseits aufklärerischer Stereotype zu charakterisieren wäre, wird es noch zahlreicher Einzelstudien bedürfen. In diesem Sinne hochwillkommen ist die zeitgleich erschienene Bochumer Dissertation von Jürgen Lotterer. Er untersucht die Regentschaft des Paderborner Fürstbischofs Dietrich von Fürstenberg (1585-1618), mit dessen Namen man in der westfälischen Landesgeschichte die rigide Rekatholisierung des Hochstifts verbindet.
Die Studie will zum einen Fürstenberg weniger als Kirchenreformer denn als weltlichen Regenten betrachten, zum anderen die verschiedenen Konflikte analysieren, die Fürstenbergs Regentschaft prägten und von denen allein der „Kampf um Paderborn“ (1604) bislang intensiver untersucht wurde. Diese landesgeschichtliche Perspektive wird verknüpft mit der Frage nach dem Prozess der Herrschaftsintensivierung und der Genese des frühmodernen Staates. Zunächst erstaunt die offensive Verwendung des Begriffs „Gegenreformation“ bereits im Titel des Buches, denn er scheint eigentlich durch das Paradigma der Konfessionalisierung überwunden. Lotterer will „Gegenreformation“ aber als einen Teilaspekt der Konfessionalisierung verstanden wissen, als konfliktorientierte, tendenziell auch den Einsatz von Gewalt nicht scheuende Politik katholischer Landesherren bei der Überwindung des Protestantismus innerhalb ihrer Territorien.
Breiter Raum wird der Analyse der Verwaltung und Gerichtsbarkeit des Fürstbistums Paderborn im 16. Jahrhundert eingeräumt. Vor der Wahl Fürstenbergs war das Hochstift über Jahrzehnte von auswärtigen Administratoren mitregiert worden. Einzige zentrale Behörde war die Kanzlei, während das Ratskollegium und die Landstände noch nicht dauerhaft institutionalisiert waren. In der Gerichtsbarkeit und der Ortsherrschaft konkurrierte die Landesherrschaft mit zahlreichen Adelsfamilien und dem Domkapitel. Die Amtskirche verharrte Lotterer zufolge in vortridentinischen Zuständen, die konfessionelle Haltung der Bischöfe war unentschlossen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Regentschaft Dietrichs umso mehr als „take off“ in die frühmoderne Staatlichkeit. Die Herrschaftsintensivierung ist vor allem an der Einrichtung eines Ratskollegiums und eines Hofgerichts erkennbar, an der Rückgewinnung verpfändeter Rechtstitel und Einkommensquellen sowie der Neuordnung des Finanzwesens. Dietrich schuf auch eine hochstiftische Landwehr, wobei er die vorhandenen Aufgebote der Städte und des Adels zu integrieren suchte. In der Sozialfürsorge blieb es bei Einzelmaßnahmen. Der dem südwestfälischen Niederadel entstammende Bischof war durchaus auch der eigenen Familie verpflichtet, sein Bruder Kaspar war sein wichtigster Berater. In familienpolitischer Hinsicht war Dietrich übrigens besonders erfolgreich, denn die Fürstenbergs haben – einschließlich der Töchternachkommen – bis 1802 die Mehrzahl der Paderborner Fürstbischöfe gestellt.
Die Rekatholisierung wurde vor allem durch die von Dietrich geförderten Jesuiten vorangetrieben, deren Kolleg er das bischöfliche Gymnasium und die 1614 gestiftete Universität anvertraute. Doch ist zu konstatieren, dass die Bevölkerung sich bis 1618 noch nicht vollständig vom Protestantismus abgewendet hat. Die evangelischen Geistlichen wurden allerdings – auch unter Eingriff in adelige Patronatsrechte – vertrieben, regelmäßige Synoden eingerichtet und freiwerdende Benefizien den Pfarreien zugewiesen. Allerdings versäumte Dietrich die Neuordnung der Kirchenverwaltung, er erließ auch keine Kirchenordnung. Lotterer zufolge kann man erst ab der Mitte des 17. Jahrhunderts von einer vollständigen Umsetzung der tridentinischen Reformen im Hochstift Paderborn sprechen.
Die These von der „Gegenreformation als Kampf um die Landesherrschaft“ wird an mehreren Konflikten überprüft. Die Konfrontation mit den evangelischen Edelherren von Büren bereitete Dietrich durch den Rückerwerb und Ausbau der an die Bürener verpfändeten Wewelsburg vor, der eigentliche Konflikt entzündete sich dann an der Besetzung der Bürener Stadtpfarrei und wurde erst mit der Konversion der Witwe von Büren zum Katholizismus 1613 entschärft. Ähnlich stellt sich die Auseinandersetzung Dietrichs mit den ebenfalls protestantischen von Spiegel-Desenberg dar, denen als ritterbürtigen Adeligen der Aufbau einer eigenen lokalen Herrschaft gelungen war. Das kurzzeitig den Desenbergern zugeneigte Domkapitel konnte Fürstenberg dadurch auf seine Seite zwingen, in dem er diesen Konflikt mit dem „Agendenstreit“ verknüpfte, der zwangsweisen Verpflichtung aller Ortsgeistlicher des Hochstifts auf die 1602 gedruckte Agende des Bistums Paderborn.
Obgleich er selbst aus dem Domkapitel hervorgegangen war, war auch Dietrichs Verhältnis zu dieser wichtigsten Partikulargewalt innerhalb des Hochstifts spannungsreich. Konfliktfelder waren der Kampf gegen die Konkubinate der Kanoniker sowie gegen den Stimmenkauf und den Handel mit Pfründen. Zu einer heftigen Konfrontation kam es, als Dietrich den Dompropst in Haft setzen und vor dem Hofgericht eines Tötungsdeliktes halber anklagen wollte. Er konnte sich nicht durchsetzen, da der Propst vom Vatikan gestützt wurde. Aus demselben Grund vermochte Dietrich auch nicht die Wahl des Ferdinand von Bayern, zum Koadjutor des Bistums im Jahr 1609 zu verhindern.
Zum Schluss der Untersuchung rekapituliert Lotterer die Forschung zum „Kampf um Paderborn“, der 1604 mit der Besetzung der protestantischen Stadt, der – auch nach zeitgenössischen Maßstäben willkürlich grausamen – Hinrichtung des Bürgermeisters Wichard und der faktischen Abschaffung der städtischen Selbstverwaltung endete (die alte Stadtverfassung wurde allerdings 1619 von Dietrichs Nachfolger wieder hergestellt). Die der Unterwerfung folgenden Maßnahmen dienten zunächst vorrangig der Herrschaftssicherung, der Protestantismus konnte sich dagegen noch bis in die 1620er-Jahre in der Stadt halten. In religiöser Hinsicht beschränkte Dietrich sich auf ein Hochamt im Dom und eine Fronleichnamsprozession unter Beteiligung der Söldner.
Lotterer kritisiert abschließend Reinhards These, dass die Wechselwirkung zwischen Konfessionalisierung und Staatsbildung nicht von den Akteuren intendiert waren. Auf die Konfessionsfrage bezogene symbolhafte Handlungen wie die Ab- und Einsetzung von Geistlichen und die Verpflichtung der Pfarrer auf die Agende dienten in der Territorialpolitik Dietrichs als Anlass zum Konfliktaustrag mit den konkurrierenden Partikulargewalten. „Pointiert könnte man formulieren“, so Lotterer, „daß die Herrschaft in gewisser Weise mit dem Rosenkranz in der Hand behauptet wurde“ (S. 355).
Die These Lotterers, dass die Konfessionsfrage für Dietrich von Fürstenberg ein Instrument für die Durchsetzung landesherrlicher Interessen war, ist durchaus plausibel. Insgesamt hinterlässt die sehr auf die Person des Fürstbischofs und seines Umfeldes fixierte Blickrichtung des Buches einen zwiespältigen Eindruck. So wird z.B. nicht der Widerspruch aufgelöst, dass einerseits durchaus auch als „modern“ zu bezeichnende Formen der Herrschaftsintensivierung auch bei den Partikulargewalten aufgezeigt werden, aber letztlich der Modernisierungserfolg Dietrichs vor allem an seinen Erfolgen gegenüber eben jenen Partikulargewalten festgemacht wird. Ebenso will nicht recht einleuchten, welchen erkenntnisfördernden Beitrag der Begriff „Gegenreformation“ nun haben soll. Es wird nicht evident, dass Dietrichs Politik sich in markanter Weise beispielsweise von der seines Zeitgenossen und Nachbarn Simons VI. zur Lippe unterschieden hätte, der seiner Grafschaft das reformierte Bekenntnis aufzwang und sich in absolut vergleichbarer, konfliktorientierter Weise um die Herrschaftsintensivierung in seinem Territorium bemühte.
Gleichwohl besticht das vorliegende Buch durch die Fülle der ausgewerteten Quellen, die gut strukturiert dargeboten werden. Die Stärke des Buches liegt in der gründlichen Analyse der Verwaltungsstrukturen und Gerichtsbarkeit des Hochstifts und der Innenpolitik eines Territorialherrn des späten 16. und frühen 17. Jahrhunderts. Für die westfälische Landesgeschichte des behandelten Zeitraums wird es ein Standardwerk werden.
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Roland Linde. Review of Lotterer, Jürgen, Gegenreformation als Kampf um die Landesherrschaft: Studien zur territorialstaatlichen Entwicklung des Hochstifts Paderborn im Zeitalter Dietrichs von Fürstenberg (1585-1618).
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