Thomas Nicklas. Macht oder Recht: Frühneuzeitliche Politik im Obersächsischen Reichskreis. Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2002. 394 S. EUR 84, ISBN 978-3-515-07939-6.
Reviewed by Peter Kissling
Published on H-Soz-u-Kult (November, 2003)
T. Nicklas: Macht oder Recht
Ganze 57 Mal wurde im Laufe der Frühneuzeit ein Obersächsischer Kreistag abgehalten - ebenso oft hatten sich die Stände des Schwäbischen Kreises bereits bis zum Ende des 16. Jahrhunderts getroffen. Und während Letzterer bis zum Ende des Alten Reiches aktiv blieb, war der Niedergang des Obersächsischen Kreises bereits über hundert Jahre zuvor besiegelt, da sich seine Stände seit 1683 nicht mehr zu Kreistagen trafen. Der Schwäbische Kreis spiegelte den konfessionellen Pluralismus des Reichs, der Obersächsische dagegen war praeter propter monokonfessionell; Ersterer zählte überdies deutlich mehr Stände. Wollte man das Funktionieren und die Blüte des Alten Reiches und seiner Kreise belegen, könnte man auf den Schwäbischen Kreis zurückgreifen; ginge es darum, das Gegenteil zu zeigen, bietet der Obersächsische Kreis geeignetes Material.
Eben dies tut Thomas Nicklas in seiner Habilitationsschrift – er schlägt seine Gegner, die Verfechter des Reichsideals, dort, wo sie am schwächsten sind. Die Problematik der Einseitigkeit liegt auf der Hand – aber man muss zunächst einmal dafür dankbar sein, dass mit Nicklas' Monografie nun eine neuere Darstellung des Obersächsischen Kreises vorliegt. Der Autor behandelt seinen Gegenstand chronologisch, in sechs Schritten und aus der Sicht der mächtigsten Stände (Sachsen, Brandenburg, Pommern). Nichts wäre im Nordosten aus den Reichsinitiativen zur Errichtung der Kreise geworden, hätte es nicht den kaiserlichen Triumph im Schmalkaldischen Krieg und den Übergang der Vorrangsstellung im Hause Wettin von den Ernestinern zu den Albertinern gegeben. Denn zuvor nutzte Kursachsen die auf Reichsebene konzipierte Kreisverfassung nur, um sie zu hintertreiben, indem es etwa versuchte, kleineren Ständen die Kreisstandschaft zu verweigern und sie auf diese Weise landsässig zu machen. Erst 1552/55 änderte Kursachen seine Politik im Kreis und wurde dabei zum Motor seiner Institutionalisierung: Kleinere Stände erhielten nun Sitz und Stimme im Kreis, waren hier jedoch von Sachsen abhängige Mehrheitsbeschaffer. Sie zahlten Steuern an das Reich und den Kreis; Sachsen blieb aber auch hier Nutznießer: Waren die Mitglieder zahlungsfähig, stärkten sie seine Sicherheit, erschöpften sie sich hingegen finanziell, drohte ihnen die Landsässigkeit (Kap. 1).
Die folgenden sechs Jahrzehnte stellt die Nicklas unter den Titel "Saxonica Pax", auch wenn Kursachsen erst gegen Ende dieser Zeit seine Hegemonie durchsetzte (Kap. 2). Im Dreißigjährigen Krieg spielte der Obersächsische Kreis eine allenfalls klägliche Rolle (Kap. 4). Geprägt war der Obersächsische Kreis von der Konkurrenz an der Spitze: Kursachsen und Brandenburg kämpften um den Vorrang, Kursachsen setzte sich durch. Dies konnte der Kreisverfassung höchstens so lange gut tun, wie Sachsen auch sonst überlegen war, was nach der Mitte des 17. Jahrhunderts nicht mehr der Fall war. Belastet wurde der Obersächsische Kreis jetzt zudem dadurch, dass er auch noch die schwedische Krone als obersächsischen Herrschaftsträger integrieren musste - binnen dreißig Jahren machte diese Situation dem Kreis ein Ende (Kap. 5f.). Zwar fehlte es in den 120 verbleibenden Jahren bis zum Ende des Reichs nicht an Überlegungen und Versuchen, ihn in der einen oder anderen Form wieder einzurichten, doch fruchteten diese angesichts der Stärke und unvereinbaren Interessen der großen Territorialstaaten nicht (Kap. 7).
Das dritte Kapitel, das einzige systematisch angelegte der Monografie, blieb bislang unerwähnt. Hier verhandelt Nicklas unter dem Titel "Kreispolitische Paradigmen im 16. Jahrhundert" die Positionen der einzelnen Kreisstände. Dass dies nur für das 16. Jahrhundert geschieht, mag angesichts der skizzierten Verfallsgeschichte späterer Zeiten stimmig sein; doch dürfte das Fehlen weiterer Systematisierungen auch dem Umstand geschuldet sein, dass das dritte gegenüber den anderen Kapiteln keine neuen Gesichtspunkte enthält. Dies entspricht der am Ende der Arbeit formulierten These: "Verständlich wird das politische System des Obersächsischen Kreises von unten, von seinen Einheiten her. Irreführend wäre hingegen die Betrachtung von oben, vom Reichsganzen her." (S. 342) Beides, Durchführung und Ansatz der Arbeit, ist indes zu kritisieren.
Beginnen wir mit der Durchführung der Analyse: Sicher lässt sich nichts einwenden gegen einen kaustischen und pointierten Stil, doch Nicklas hat eine übertriebene Neigung zum Apodiktischen. Die Feststellung (vermeintlich) letztgültiger Wahrheiten bringt auch das Ende der Reflexion mit sich. Nicht nur - ich greife hier ein Beispiel heraus - sind Formulierungen wie "In den Härten des menschlichen Lebens stoßen kollegiales und genossenschaftliches Tun manchmal an Grenzen" (S. 7) wenig erhellend; solches Vorgehen führt auch fast zwangsläufig zu Widersprüchen. Auch hierzu ein Beispiel: Nicklas analysiert die "Ohnmacht der Kleinen" (S. 187), der Grafen und Herren. Dabei kommt er im Fall Matthias Kölers, der auf dem Probationstag von 1571 die Herren von Schönburg vertrat, zu dem in eine rhetorische Frage gekleideten Schluss: "Hätte man statt Kölers, der immerhin ein Leipziger Doktor Juris war, nicht auch eine Strohpuppe in die Kreisversammlung setzen können?" (S. 187) Nur zwei Seiten weiter liest man dann aber folgende Aussage: "Es ist ferner nicht zu übersehen, dass es den Grafen und Herren häufig an qualifiziertem Personal für kreispolitische Aufgaben gebrach" (S. 189). Ein Beispiel dafür, dass ein Gesandter eines Grafen oder Herren hinter den Fähigkeiten einer durchschnittlichen Strohpuppe zurückblieb, gibt Nicklas leider nicht.
Kommen wir zum Ansatz. Die These, man verstehe den Kreis nur "von unten", von seinen Ständen her, steht im Gegensatz zur jüngsten Kreisforschung. So weist Georg Schmidt auf die Erkenntnisfortschritte neuerer Studien hin, "nicht nur wegen des aufgearbeiteten Materials [...], sondern auch weil sie konsequent aus der Sicht der Kreise und nicht der in ihnen dominierenden Mächte argumentieren." Schmidt, Georg, Neuerscheinungen zur Geschichte der Reichskreise, in: Zeitschrift für Historische Forschung 29 (2002), S. 425-429, hier S. 425. Die neuere Literatur ist hierüber bequem erschließbar. Dies gilt auch dann, wenn man die so gewonnenen Erkenntnisse für wenig spektakulär und in der langen Perspektive für unwichtig hält. So Reinhard, Wolfgang, Frühmoderner Staat und deutsches Monstrum. Die Entstehung des modernen Staates und das Alte Reich, in: Zeitschrift für Historische Forschung 29 (2002), S. 339-357. Hierzu zweierlei: Erstens lässt sich aus der von Nicklas gewählten Perspektive kaum erkennen, was denn die Leistungen des Kreises waren - erwähnt wird seine Frieden sichernde Funktion, eine an sich riesige Leistung, die aber in der Skepsis angesichts immer wieder gescheiterter Pläne der Protagonisten in der Darstellung untergeht. Erwähnt und zu Recht zurückhaltend beurteilt werden die währungspolitischen Versuche des Kreises. Nur am Rande berührt werden policeyliche Aufgaben (S. 122f.), ohne dass das seit langem in der Forschung diskutierte Problem der guten Policey wirklich angegangen würde. Ebenso verhält es sich mit Kommissionen und Exekutionen von Reichs wegen: Auch hierzu erfährt man nur, dass es sie gab. So stellt sich eher die Frage, weshalb überhaupt der Kreis zum Thema gemacht wird. Nicklas' Antwort ist, dass der Kreis die Schnittstelle zwischen Reich und Territorien war – und damit der richtige Ort, um die Frage nach ‚Recht‘ (Reich, Gemeiner Nutzen) oder ‚Macht‘ (Territorialstaat, Staatsräson) zu stellen. Zwar erweist sich diese Vermutung in der Tat als ergiebig, doch müssten hierzu auch die weiteren Handlungsebenen ober- und unterhalb des Kreises miteinbezogen werden.
Zweitens und abschließend muss betont werden, dass Nicklas wegen seiner Herangehensweise grundlegende Daten zur Geschichte des Obersächsischen Kreises nicht bietet: Wann und wo die Kreistage stattfanden, wie lange sie dauerten, wer jeweils an- oder abwesend war, wer die Stände vertrat, ob es sich dabei um langjährige Routiniers oder um immer neue Leute handelte. Ab und zu erfährt man hierzu etwas, nutzbar ist es jedoch kaum, weil insgesamt zu impressionistisch. Erstaunlich ist dies nicht zuletzt deshalb, weil Nicklas die Konzentration auf den Obersächsischen Kreis auch mit dem insgesamt noch dürftigen Forschungsstand bezüglich der Reichskreise und der Behauptung begründet: "Erst kommt Wissen, dann Vergleichen." (S. 10) Dem ist aber deutlich zu widersprechen: Erst kommt die geeignete Materialaufbereitung, dann der Vergleich - und schließlich das Wissen. Dass er ersteres nicht leistet, ist der Hauptvorwurf, der Nicklas zu machen ist. Vieles lässt sich in der Arbeit finden – zur Vergleichbarkeit führt sie nicht.
Das alles ist schade, scheint aber einen tieferen Grund zu haben: Geschichtsschreibung findet in der Gegenwart statt. Reichs-, Kreis- oder Staatsgeschichte ist demnach immer verankert in politischen Temperamenten und Interessen. Vgl. hierzu nochmals ebd., v.a. S. 339-345. Zu Reinhards eigener Position: Ders., Geschichte als Delegitimation. Dankrede bei Entgegennahme des Preises des Historischen Kollegs am 23. November 2001 in München, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 275 (26. 11. 2001), S. 45. Dies sollte auch gar nicht anders sein, und so darf man sicher auch abschließende Thesen unter den Titel "Die Illusion der Einheit in der deutschen Geschichte" (S. 342) stellen. Allerdings schließt dies nicht aus, dass sich eine Analyse der Parteinahme enthält – zumindest der Art, dass sie nicht versucht, eine Perspektive als die einzig richtige zu etablieren. Auch diesseits relativistischer Beliebigkeit sollte Geschichtsschreibung sich die Integration unterschiedlicher Perspektiven auf ihre Gegenstände angelegen lassen sein.
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Peter Kissling. Review of Nicklas, Thomas, Macht oder Recht: Frühneuzeitliche Politik im Obersächsischen Reichskreis.
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