Wolfgang Wüst. Geistlicher Staat und Altes Reich: Frühneuzeitliche Herrschaftsformen, Administration und Hofhaltung im Augsburger Fürstbistum. München: Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften, 2001. LXII + 930 S. ISBN 978-3-7696-9709-4.
Reviewed by Michael Kaiser
Published on H-Soz-u-Kult (July, 2002)
W. Wüst: Geistlicher Staat
Beim ersten Blättern im vorliegenden Buch wird man vor allem die inneren Verhältnisse im Hochstift Augsburg beleuchtet finden. Wer dann nochmals auf den Titel schaut, wird mit Verwunderung nach der Einbindung der Arbeit in die Geschichte des Alten Reiches fragen, die dort explizit angesprochen ist. Es handelt es sich hierbei um keinen Widerspruch, denn auch wenn sich die Detailanalyse auf die hochstiftischen Augsburger Verhältnisse kapriziert, öffnet die dem Werk zugrundeliegende Fragestellung die Perspektive weit über das Hochstift hinaus. Wolfgang Wüst hat es in seiner Habilitationsschrift von 1996/97 unternommen, nach der grundsätzlichen historischen Bewertung der geistlichen Staaten im Alten Reich zu fragen, deren Schicksal mit dem Ende des Reiches 1806 unwiderruflich besiegelt war. Ausgelöst ist dieses Forschungsinteresse durch die durchweg negative Beurteilung der geistlichen Territorien in der Forschung, ein Urteil im übrigen, dessen Wurzeln sich bis in die aufklärerische Kritik des 18. Jahrhunderts zurückverfolgen lassen. Waren die geistlichen Territorien strukturell unmodern, unzeitgemäß, ein Hemmschuh der historischen Entwicklung? Man hat diesen Einschätzungen ganz überwiegend zugestimmt, doch Wüst unternimmt es in diesem Buch, dieses Verdikt auf den Prüfstand zu stellen. Der Autor verfolgt also einen revisionistischen Ansatz, der – so sei bereits an der Stelle festgehalten – das bis dato geltende Urteil einleuchtend und mit großer Anschaulichkeit zurechtrückt. Diese Rehabilitation geistlicher Territorialstaaten ist am Augsburger Beispiel exemplifiziert, doch bleibt der Blick nicht auf dieser Region haften. Vielmehr wird immer wieder angestrebt, die Augsburger Befunde mit denen anderer geistlicher Reichsterritorien zu vergleichen. Damit ist ein umfängliches Programm abgesteckt, das ein großes Buch hervorgebracht hat. Sein Aufbau soll zunächst vorgestellt werden.
Die drei im Untertitel genannten Begriffe Herrschaftsformen, Administration und Hofhaltung reichen kaum aus, um der in fünf Großkapiteln geleistete geradezu totalen Durchdringung des Hochstifts Augsburg gerecht zu werden. Wenn der Autor im ersten Kapitel (S. 65-275) Herrschaftsformen thematisiert, geht er zunächst vom Rahmen des Reiches aus – Stichwort ist hier die hochstiftische Reichsstandschaft –, charakterisiert dann den Umfang der Landesherrschaft, schaut auf die vielfältigen Formen der Grenzziehungen und kommt schließlich auf der Ebene der landesherrlichen Ämterverfassung an. Im zweiten, deutlich kürzeren Kapitel (S. 277-365) werden diese vornehmlich aus landesherrlicher Perspektive gewonnenen Befunde ergänzt, indem die hochstiftischen Mittelgewalten einbezogen werden. Die Rolle des Domkapitels verweist mit der Problematik der äußeren Einflussnahme auf Koadjutorwahlen noch einmal über die hochstiftische Politik im engeren Rahmen hinaus. Konkret um hochstiftische Verhältnisse geht es bei der Frage nach der Einflussmöglichkeit der Landstände – vor allem geht es um unterschiedliche Gemeindeverbände und Genossenschaften, die nicht in einer gemeinschaftlichen Landschaftsverfassung verbunden waren – und ihrer Einbindung in die hochstiftische Administration. Das dritte Kapitel (S. 367-496) wendet sich dem administrativen Apparat des Hochstifts zu. Auch hier geht Wüst wieder von der landesherrlichen Spitze, d.h. dem Fürstbischof selbst, aus, fächert die verschiedenen Behördenebenen des Hochstifts auf, um dann auf Reformbemühungen im Verwaltungsapparat, aber auch im Bereich der öffentlichen Ordnung einzugehen. Das vierte Kapitel ist dem Thema des Hofes und der Residenzen im geistlichen Territorium gewidmet (S. 497-654). Es wird eine dezentrale Residenzlandschaft nachgezeichnet, dann die Hofämterhierarchie entfaltet. Mit den Phänomenen der Hoffinanzen, der Versorgung, des Zeremoniells und der Rangordnung, vor allem aber der Festkultur werden verschiedene Aspekte für das höfischen Leben insgesamt behandelt. Das fünfte Kapitel (S. 655-708) geht auf die hochstiftische Wirtschaftspolitik und die Fragen der „Policey“, insbesondere mit Blick auf das Problem von Armut und Fürsorge, ein.
An jedem Kapitelende sind die einzelnen Ergebnisse zusammengefasst. Angesichts der Breite der Darstellung und der daraus gewonnenen Einzelbefunde ist es dennoch sinnvoll, nochmals mittels einer „Synopse“ (S. 709 ff.) an die Analyse anzuschließen und hier die Resultate zusammenzufügen. Auf dieser Grundlage wird ein weiteres Mal die eingangs gestellte Frage nach Spezifika des geistlichen Territoriums gestellt, ja es wird eine hochstiftische Typologie entworfen, die wiederum helfen soll, die Frage nach der Reformfähigkeit und Modernisierbarkeit eines Hochstifts aufzugreifen. Im zweiten Teilband (S. 745 ff.) folgt dann noch umfängliches prosopographisches Material für die Hof- und Territorialbeamten, aber auch Übersichten über die Land- und Stadtämter des Hochstifts und deren Amtsinhaber; das Werk beschließt ein Orts- und Personenregister.
Der Autor weist zwar das Ansinnen einer histoire totale zurück, doch kommt die enzyklopädische Aufarbeitung der verschiedenen Ebenen hochstiftischer Obrigkeit und deren Tätigkeit, der regionalen Besonderheiten, der zeitlichen Entwicklung und überhaupt vieler struktureller Phänomene diesem Ansatz sehr nahe. Überhaupt fällt der an der Vielfalt der archivalischen Überlieferung entwickelte differenzierende Blick auf. Dies zeigt sich beispielsweise bei der verwaltungsgeschichtlichen Aufarbeitung. Mit der eingehenden Berücksichtigung verschiedener Formen der Herrschaftsstruktur und einer vielschichtigen Partizipation an der Administration auf verschiedenen Ebenen – hier sind vor allem das Domkapitel und die Landstände zu nennen, im weiteren aber auch die „dezentrale Machtfaktoren“ (S. 308) im lokalen Bereich wie Dorfgerichte und genossenschaftlich organisierte Gemeindeverbände zu berücksichtigen – ergibt sich ein breit gefächertes Tableau hochstiftischer Staatlichkeit (vor allem im zweiten Kapitel, S. 279 ff.). Es gehört weiterhin zu den Stärken der Arbeit, dass die materiale Kultur, etwa des fürstbischöflichen Hofes, sehr konkret und in großer Anschaulichkeit entfaltet wird – seien es die Garderobe (S. 581 ff.), die Hofküche (S. 578 ff.), Musiker am Hofe (S. 616 ff.) oder Opern- und Theateraufführungen (S. 626 ff. u. 639 ff.) und Tierhatzen (S. 648 ff.).
Auch wenn alles, was das Hochstift Augsburg ausmacht und zu ihm gehört, berücksichtigt zu werden scheint, lassen sich Schwerpunkte ausmachen. Dies gilt vor allem für die chronologische Verortung. Die Arbeit nimmt sich zwar vor, die gesamte Frühe Neuzeit zu behandeln, doch als zeitlicher Schwerpunkt schält sich unverkennbar das 18. Jahrhundert heraus. Ein Grund dafür wird nicht explizit genannt; offenkundig ist aber die Quellenlage für die Spätphase eindeutig besser, so dass sich manches, insbesondere die vielfältigen Maßnahmen der Territorialisierungspolitik und der Verwaltungsreformen, erst zum Ende des Ancien Régime plastisch fassen lässt. So zeigt sich die Vitalität des geistlichen Territoriums, das keineswegs so weit herabgewirtschaftet hatte, daß sein Ende 1806 gleichsam konsequent erscheinen musste. Gelingt es dem Autor mithilfe dieser Schwerpunktsetzung im 18. Jahrhundert auch besser, zumindest indirekt auf die zeitgenössische aufklärerische Kritik an den geistlichen Territorien zu replizieren, werden andere Aspekte überraschend knapp abgehandelt – so etwa im Falle von Wirtschaft, Armut und Fürsorge („Policey“). Immerhin ließe sich vermuten, daß gerade hier das Thema der Fortschrittlichkeit und die Frage nach einem spezifischen Verhaltensmuster eines geistlichen Territoriums überdeutlich zutage treten müsste. Ähnlich verhält es sich mit Unruhen und Aufständen, die eigentlich stets als ein Indiz für gesellschaftliche Spannungen und dräuende Umwälzungen sind. Beispiele dafür tauchen jedoch eher selten auf (vgl. S. 321 ff.). Offenkundig vollzogen sich soziale und herrschaftliche Veränderungen eher gelinde und nicht eruptiv, auch dies ein Befund, der im Rahmen hochstiftischer Reformfähigkeit und -willigkeit zu sehen sein wird.
Angesichts dieser ausführlichen und differenzierten Analyse hochstiftisch-augsburgischer Verhältnisse kann es nicht verwundern, daß der intendierte komparatistische Ansatz vielfach nur kurz zur Sprache kommt. Letztlich kann Wüst oft nicht mehr als Hinweise auf vergleichbare Befunde andernorts geben. Echte Vergleiche – die ja immer auch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen müssten – werden kaum durchgeführt, doch werden immerhin die notwendigen Querverbindungen angesprochen. Für die weitere Forschung ist somit der Weg geebnet.
Es fällt auf, dass einige angesprochene Phänomene nicht immer mit den einschlägigen Forschungsdiskussionen verknüpft werden. Beispielsweise geht Wüst an mehreren Stellen auf das Thema der Huldigung ein (so S. 135 oder S. 587 ff.), doch das opus magnum von André Holenstein ist nicht benützt, der neben anderen Fallbeispielen immerhin auch auf das Hochstift Augsburg eingeht André Holenstein: Die Huldigung der Untertanen. Rechtskultur und Herrschaftsordnung (800-1800) (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte, 36), Stuttgart/New York 1991. . Einschlägige Titel vermisst man auch zum Problem von Raum und Grenze (vgl. S. 184 ff.), und von der seit einiger Zeit – gerade auch konzeptionell – florierenden Hofforschung finden sich nur wenige Titel rezipiert. Nun ist es nicht so, dass deswegen die Interpretation der augsburgischen Verhältnisse in eine Schieflage gerät. Doch hätten manche Befunde durch die Rückkoppelung an andere, aktuelle Forschungsergebnisse eine noch stärkere Konturierung erfahren. Eine Erklärung für die zumindest in Teilen unvollständige Literaturrezeption mag man darin finden, dass das vorliegende Werk bereits 1997 im Manuskript abgeschlossen wurde. Als Beispiel für eine in der Analyse sorgfältige und einleuchtende Interpretation, die aber ohne Bezug zur aktuellen Forschung ist, sei die Bewertung der nur wenige Köpfe zählenden Leib- und Hofgarde genannt (vgl. S. 96-99). Hier deutet Wüst mit der Wendung „zeitkonforme Repräsentationslust“ selbst an, dass es bei der zunächst 6, dann 42 Mann starken Truppe zum wenigsten um reale Machtmittel als vielmehr um die symbolische Selbstdarstellung eines (prinzipiell) armierten Reichsstands ging. Damit kommt er einem derzeit diskutierten Interpretament sehr nahe, gleichwohl ohne die Brücke zur Diskussion um die frühneuzeitliche Inszenierung von Macht und deren Ritualisierung zu schlagen.
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass es sich beim vorliegenden Werk um die ausführliche und mit dem wissenschaftlichen Apparat versehene Fassung handelt, nachdem eine explizit für ein breiteres Publikum angelegte Version bereits 1997 erschienen ist Wolfgang Wüst: Das Fürstbistum Augsburg. Ein geistlicher Staat im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, Augsburg: Sankt Ulrich Verlag, 1997. , wird man mit weiteren Forderungen an den Autor zurückhaltend sein. Dies um so mehr, als das Werk mit einem eindeutigen und nachvollziehbaren Befund aufwarten kann. Denn es wird deutlich, dass die geistlichen Staaten im Alten Reich beileibe nicht sehr viel anders als weltliche Reichsterritorien agierten und funktionierten. Daher erscheint auch die Annahme einer strukturellen Rückständigkeit geistlicher Territorien mehr als fragwürdig. Mit diesem in der Fülle seiner Belege überwältigenden Ergebnis hat Wüst nicht nur für das Hochstift Augsburg eine erschöpfende Monographie erarbeitet, sondern darüber hinaus für die Reichsgeschichte einen archimedischen Punkt gesetzt, an dem weitere Untersuchungen zu geistlichen Territorien im Alten Reich Halt finden werden.
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Citation:
Michael Kaiser. Review of Wüst, Wolfgang, Geistlicher Staat und Altes Reich: Frühneuzeitliche Herrschaftsformen, Administration und Hofhaltung im Augsburger Fürstbistum.
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July, 2002.
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