Martin Kaufhold. Politische Reflexion in der Welt des späten Mittelalters: Political Thought in the Age of Scholasticism. Essays in honour of Jürgen Miethke. Leiden: Brill, 2004. X + 387 S. $213.00 (cloth), ISBN 978-90-04-13990-9.
Reviewed by Frederik Felskau (Independent Scholar [Cologne])
Published on H-German (June, 2007)
Politische Reflexionen
Die Festschrift zu Ehren Jürgen Miethkes, der als Professor über zwanzig Jahre an der Heidelberger Universität mittelalterliche und neuzeitliche Geschichte lehrte, verdankt sich einer dort 2003 abgehaltenen Tagung, deren ursprünglicher Anlaß sein 65. Geburtstag bildete. Die in dem Tagungsband versammelten Beiträge lassen in der Vielfalt der dort behandelten Themen wie in dem Mit- und Nebeneinander verschiedener Forschergenerationen und -traditionen einiges von der anregenden Atmosphäre und dem intensiven Austausch erahnen, von denen die Konferenz gezehrt haben muß.
Den Auftakt im Beitragsreigen macht Verena Postels mit ihrem unter dem Titel "Communiter inito consilio: Herrschaft als Beratung" (S. 1-25) vorgestellten Projekt, das darauf abzielt, "Träger, Prozesse und Funktionen ... der Politikberatung" (S. 1) zu untersuchen. Dreischrittig, mittels Erläuterungen zur Forschungslage samt einer (spät)antiken Vorgeschichte des Problems, dann einer Fallstudie zu Adalhard von Corbie, dem Berater Karls des Großen, sowie neun aus dem Vorgenannten gewonnener und der Erfassung des Wirkens politischer Berater im Früh- und Spätmittelalter dienender Leitfragen geht sie vor, wobei sie nicht umsonst die von Gerd Althoff monierten Verwerfungen in der Erschließung informeller und formalisierter Beratungstätigkeit umsichtig ihren Ausführungen voranstellt. Ob sich der womöglich dem Tagungsmotto zu verdankende Ansatz, Formen gerade der früh- und der spätmittelalterlichen politischen Beratung miteinander zu vergleichen, als tragfähig erweist, muß am Ende jedoch offen bleiben, denn das geflissentliche Übergehen des Hochmittelalters mit seinen erheblichen Veränderungen, denen Politik bzw. Herrschaft in ihren Entstehungs-, Vermittlungs- und Darstellungsformen zwischen diesen Epochen unterlagen, stellen den komparativen Ansatz doch vor manche Hürde. Der von Postel entwickelte Fragenkatalog läßt die Komplexität eines solchen Vorhabens denn auch erahnen. So nimmt sich der hier von ihr inhaltlich wie in der Darstellung überzeugend vorgetragene Versuch, anhand des Exemplarischen Karrieremuster zu erfassen und im Zuge dessen "Wiederkehrendes" von "Situationsbedingtem" abzuheben, unterm Strich bescheidenerer, ja am Ende wohl klügerer, wenn nicht gar als einzig möglicher aus.
Steht Postels Projekt eher an seinem Anfang, atmen die Ausführungen Alexander Patschovskys zu "Prophetie und Politik bei Joachim von Fiore" (S. 27-42) den gelehrigen Geist einer langjährigen akademischen Beschäftigung mit dem Gegenstand in seinen vielfältigen Facetten. Selten hat man eine so kurzweilige, dazu sprachlich brillant formulierte und in sich abgerundete Einführung in Werk und Bedeutung des für seine Trinitätslehre berühmten wie verurteilten Abtes auf so begrenztem Raum gelesen, zumal die bewusst knapp gehaltenen Fußnoten einerseits die grundlegenden Studien zum Thema, andererseits aber auch manch bevorstehende Publikation oder Studie anführen. Dementsprechend bleibt nach der dankbaren Lektüre nur das geweckte Interesse zurück, sich mit Joachims Wirken näher zu beschäftigen. Der Apparat weist hier einen kundigen Weg!
Martin Kaufhold nimmt in seinem Beitrag "Die gelehrten Erzbischöfe von Canterbury und die Magna Charta" (S. 43-64) die Bedeutung und den Gebrauch dieses für England so fundamentalen, zwischen 1207 und 1228 entstandenen und mehrmals überarbeiteten Rechtstextes während der Episkopate Stephen Langtons (1150-1228) und John Peckhams (1279-92) in den Blick. In den unterschiedlichen Funktionen und Umgängen mit dem Dokument erkennt der Autor einen sich im dreizehnten Jahrhundert, genauer zwischen der Herrschaft Johanns (Ohneland) und Edwards I. (1272-1307) vollziehenden grundsätzlichen Wandel in der Nutzung des Dokuments von der "exklusiven Sicherheitsgarantie zum offensiv eingesetzten Instrument" (z. B. S. 60). Die vielfältigen Entwicklungslinien, die dazu ihren Beitrag geleistet hätten--Kaufhold erkennt sie vor allem in den erweiterten Anforderungen und Aufgaben der bischöflichen Kanzlei bei der Aufbewahrung und Verwendung von Rechtsnormierungen, in dem durch das Zweite Lyonkonzil (1274) angestoßenen Reformeifer mit seinem Impulsen zur Sicherung kirchlicher Rechte, in den Praktiken der Textproklamation auf Synoden und weltlichen Versammlungen in England sowie in den Machtverschiebungen zwischen König, Baronen und dem mittleren bis niederen Adel--diese Linien werden vom Autor schon aus Platzgründen wie angesichts eines mit der englischen Verfassungswirklichkeit jener Zeit eher mäßig vertrauten Publikums nur plakativ, gelegentlich gar zu pointiert dargelegt. Im Ganzen lesen sich die Ausführungen aber als eine so notwendige wie willkommene Ergänzung zur englischsprachigen Forschung, die, wie Kaufhold zu Recht anmerkt, den Dynamiken der Textverwendung insbesondere im Falle der Magna Charta bislang nur unzureichende Aufmerksamkeit geschenkt hat.
Die beiden folgenden Beiträger beschäftigen sich mit dem wohl wirkmächtigsten Scholastiker des Mittelalters. Während Georg Wieland die "Praktische Philosophie und Politikberatung bei Thomas von Aquin" (S. 65-83) anhand von fünf kleineren Schriften des Aquinaten, nämlich De secreto (1269), De emptione e venditione ad tempus (1262), De regno ad regem Cypri (1267), De sortibus (1270/71) und schließlich der Epistola ad Ducissam Brabantiae (1271), erörtert, geht es Francisco Bertelloni im Folgenden um die "Anwendung von Kausalitätstheorien im politischen Denken von Thomas von Aquin und Aegidius Romanus" (S. 85-108). Wielands im Übrigen glänzend formulierter Beitrag vermittelt dabei nicht nur instruktive Einsichten in die Arbeits- und Argumentationsweise des Dominikanertheologen, sondern gelangt zugleich zu manch neuer Textinterpretation, so etwa in Bezug auf den Adressaten oder die Gattungszuordnung von De regno ad regem Cypri. Daß er infolge dessen zur Revision auch seiner eigenen Forschungsmeinung anhebt, steht der wissenschaftlichen Redlichkeit eines Historikers an, der die eigenen Schriften wie die des Thomas gerade ernst genug nimmt. Bertelloni seinerseits argumentiert vornehmlich textimmanent und philosophisch, weshalb denn auch die für den Historiker dringlichen, weiter gehenden Fragen nach Rezeption und Resonanz der von ihm untersuchten Schriften außen vor bleiben. Sein Vergleich zielt vielmehr auf das Verständnis des sacerdotium und des regnum, der geistlichen und der weltlichen Macht, in zwei grundlegenden politischen Traktaten beider Autoren, nämlich in De regno des Aquinaten und in De ecclesiastica potestate des Aegidius Romanus. Bertolli zeigt auf, daß aufgrund der Anwendung unterschiedlicher Kausalitätsmodelle beide Gelehrten trotz einiger Gemeinsamkeiten zu unterschiedlichen Schlußfolgerungen in Bezug auf das Wesen der beiden Gewalten und ihr Verhältnis zueinander gelangen. So formulierte Thomas, der sich in diesem Spätwerk terminologisch der aristotelischen Ethik, insbesondere der Ethica Nicomachea X angenähert habe, in gewisser Korrektur seiner früherer Thesen eine Auffassung, wonach sich beide Gewalten ungeachtet ihres gemeinsamen Ursprungs einer "einzigen final-kausalen Kette" zuordnen ließen (S. 107), die dem regnum aber nur eine relative Unabhängigkeit zubillige. Indessen verstehe Aegidius die päpstliche plenitudo potestatis als "einzige causa mit kausativer Kraft", weshalb die weltliche Gewalt lediglich als eine Reduktion derselben aufzufassen sei, die der Papst zudem immediate ausüben könne, so er wolle (S. 102, 107).
Wenn es einer der zentralen Gewinne dieser Aufsatzsammlung ist, die verschiedenen Themen vielfältig miteinander verwobenen zu sehen und es so dem Leser zu ermöglichen, Werke und Autoren in ihren unterschiedlichen Wirkungszusammenhängen zu erkennen, gilt dies insbesondere für die sich anschließenden drei Beiträge. Denn die von Roberto Lambertini diskutierten "Politische[n] Fragen und politische[n] Terminologie[n] in mittelalterlichen Kommentaren zur Ethica Nicomachea" (S. 109-127), Karl Ubls Überlegungen zur "Genese der Bulle Unam Sanctam: Anlass, Vorlagen, Intention" (S. 129-149) und Helmut G. Walthers Erörterungen zu "Aegidius Romanus und Jakob von Viterbo--oder: Was vermag Aristoteles, was Augustinus nicht kann?" (S. 151-169) knüpfen an Themen und Aspekte der vorangehenden Aufsätze häufig und perspektivreich an.
Lambertinis Präliminarien weisen sich als eine gelungene tour d'horizont der Forschungswege zur mittelalterlichen Aristotelesrezeption aus. Seiner Beobachtung, daß die sich in den Kommentaren zur Nikomachischen Ethik niederschlagenden Traditionsstränge weiter zu differenzieren seien, kommt erkenntnisleitender Wert für die folgenden, keineswegs trockenen Darlegungen zu. Den entsprechenden Rezeptionsprozessen geht er auf mehreren Ebenen nach, indem er die Aufnahme dreier von Aristoteles in seinem grundlegenden Werk angesprochener Vorstellungen, und zwar der timocratia, des Verhältnisses zwischen regnum und naturalitas und ferner der Wesenheit des Gesetzes in einigen wichtigen Schriften mittelalterlicher Kommentatoren beleuchtet. Tatsächlich gelingt es Lambertini bereits am Begriff der Timokratie, mehrere Traditionslinien von einander abzusetzen: so sei eine sich eng an die Vorstellung von Reichtum bindende Auslegung, wie sie früh der Kommentar des Ps. Aspasius führe, zu erkennen, die von Robert Grosseteste, Albert dem Großen und schließlich Heinrich von Friemar fortgeführt worden sei, während eine vom Aquinaten in seiner Sententia vorgestellte, abweichende Sicht den mittleren Stand in die Deutung hineingeholt habe, die ihrerseits in zahllosen Literalkommentaren, aber auch in Wilhelm Ockhams Dialogus deutlich Spuren hinterlassen habe. Der dauernde Einfluß der Ethica auf die hoch- und spätmittelalterliche Diskussion über die beste Verfassung sei besonders eindringlich in Hinblick auf das von Aristoteles aufgeworfene Konzept der "Natürlichkeit" zum Verständnis väterlicher und königlicher Herrschaft zu erkennen. Auch hier steckt der Autor den Interpretationshorizont der einschlägigen Quaestionenkommentare fundiert ab und konturiert die nicht zuletzt durch die Naturrechtsvorstellungen angereicherten Deutungslinien eines Albert, Heinrich und noch einmal eines Ockham. Im Rahmen der Gesetzestheorie endlich habe die von Aristoteles vertretene Vorstellung der virtus coactiva, der Zwangsgewalt, als "recht-fertigende" Bedingung für die Gesetze dafür gesorgt, daß die mittelalterliche Reflexion den Zusammenhang zwischen Zwangsgewalt und gesetzeserlassender auctoritas in den Vordergrund habe stellen können, doch auch hier hätten sich unterschiedliche, den Kreis der Personen mit gesetzgeberischer Kompetenz mal enger, mal weiter ziehende Nuancierungen--von Albert dem Großen erneut über Thomas von Aquin bis hin zum Defensor pacis (1324) eines Marsilius von Padua--herausgebildet.
Karl Ubl greift im Anschluß daran die Frage nach dem Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Macht anhand der berühmten, die "radikalste Formulierung päpstlicher Weltherrschaft" beinhaltenden Bulle Unam Sanctam (1302) Bonifaz' VIII. auf, wobei es dem Beiträger in erster Linie darum geht, in der Auseinandersetzung mit der älteren Forschungsmeinung, insonderheit jener Ullmanns, die Zielrichtung der Konstitution stärker in den politischen Auseinandersetzungen des Papstes mit Philipp IV. von Frankreich zu verorten. Überzeugend kann er die verzögerte Publikation der Bulle (1303) und ihren dann zurückhaltenden Gebrauch mit den politischen Strategien des Papstes und den Skrupeln eines im Kirchenrecht versierten Kirchenoberhauptes erklären, die für einen weit engeren Bezug zum tagespolitischen Geschäft sprächen als sich an deren allgemein gehaltenen Aussagen ablesen ließe.[1] Auch bezüglich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung und kirchenrechtlichen Bedeutung bringt Ubl einige schlüssige, sich gegen die These eines konservativen Charakters der Schrift wendende Argumente bei, wenn er neben den hinlänglich bekannten Übernahmen aus De ecclesia potestate (1302) des Aegidius Romanus den Einfluß seines Schülers, Jakobs von Viterbo, und seiner Schrift De regimine christiano (1302) umfangreicher als bisher geschehen ausmisst und für eine grundsätzliche Neuordnung des Verhältnisses zwischen Frankreich und dem Apostolischen Stuhl plädiert, die mit Unam Sanctam erreicht worden sei.
Dank Helmut G. Walther erhält der Leser im Anschluß daran näheren Aufschluß über den von Jakob von Viterbo in seinem Traktat De regimine christiano entfalteten Argumentationsgang und inwiefern er sich hierbei von seinem Ordensbruder Aegidius abgesetzt habe. Walthers Anliegen, den "Sitz im Leben" dieser Schrift näher zu bestimmen (S. 167), wird durch die kenntnisreichen Ausführungen zur Art und Weise, wie der Pariser Universitätsgelehrte, meist verdeckt und oft unter Zuhilfenahme thomistischer Positionen, die aristotelische Soziallehre in seinen Traktat münden ließ, erfolgreich umgesetzt. Sie lassen folglich an dem vornehmlich von Zumkeller geprägten Bild einer geschlossenen "Augustinerschule" willkommene Zweifel aufkommen.
Im Anschluß daran beschäftigt sich Robert E. Lerner in seinem Beitrag "Ornithological Propaganda: The Fourteenth-Century Denigration of Dominicans" (S. 171-191) mit einer weniger scholastischen Seite politischer Reflexion, und zwar der Verwendung der Krähe als propagandistischer Metapher in der im vierzehnten Jahrhundert an Dynamik gewinnenden Auseinandersetzung um Rolle und Bedeutung der Bettelorden, allen voran der Dominikaner. Fußend unter anderem auf das Bild vom Raben und der Taube im Noahbericht der Genesis, zeichnet Lerner nach, wie dessen Abwandlung und Adaption im Apokalypsenkommentar Joachims von Fiore, in dem er die kommenden zwei Orden als krähenhaft-räuberisch bzw. taubenhaft-einfältig charakterisiert, dazu beitrug, das Denunzierungsvokabular des vierzehnten Jahrhunderts mit Tierallegorien aufzuladen. Ist auch manche Spur der Anspielung für das ausgehende dreizehnte Jahrhundert nicht gesichert, zeigt der Autor trotzdem eindrucksvoll, wie das Gegensatzpaar von Taube und Rabe bzw. Krähe als visualisierte Argumentationsstütze insbesondere zum Zwecke der Verunglimpfung des jeweils angegriffenen Bettelordens, in erster Linie von den Franziskanerspiritualen oder ihnen nahestehenden Kreisen, herangezogen wurde, um in der Papstprophezeiung Ascende calve (1318-32) ihre vielleicht fulminanteste Formulierung zu erhalten. Lerner schließt mit einer Neuinterpretation des Bildes in Dantes Monarchie (III.3.17), indem er die dort erwähnten "mit Krähenfedern bedeckten" Opponenten als Figurationen der Predigerbrüder interpretiert. Im Lichte seines überzeugenden und mit Abbildungen veranschaulichten Argumentation möchte man ihm zustimmen, allein der Mangel an zwingenden Nachweisen einer explizit antidominikanischen Position Dantes läßt den Leser noch zögern.[2]
Neue und--folgt man seinem Autor--umstürzende Interpretationsvorschläge entwickelt Gregorio Piaia in dem Beitrag "The Shadow of Antenor: On the Relationship between Defensor Pacis and the Institutions of the City of Padua" (S. 193-207). Im Kern machen sich seine Forschungskorrekturen an zwei Punkten fest, die die Widmungs- und die äußeren Bezüge des Defensor pacis sowie die zeitliche Einordnung dieses bahnbrechenden Werkes betreffen: Piaia erweitert zum einen den Widmungskreis des sechsten Paragraphen der ersten dictio, indem er die gelehrigen Ausführungen dort, einschließlich die Erwähnung der Anthenorides, der mythischen Vorfahren Paduas aus den Zeiten Trojas also, nicht an Ludwig den Bayern, sondern an Canagrande della Scala gerichtet sieht und den "primitive nucleus" dieses Werkes zeitlich in eben jene Phase um die Jahre 1318/19 einordnet, als Marsilius sich verstärkt für dessen Partei eingesetzt haben soll. Im Lichte dieser Neuzuordnung erfahren außerdem die Bezüge zur kommunalen Situation Paduas, die aus Marsilius' Werk bekannt sind, eine gegenüber der herkömmlichen Deutung veränderte, womöglich angemessenere Gewichtung. Man darf jedenfalls gespannt sein, wie die Marsiliusforschung die hier vertretenen Thesen aufnimmt.
William J. Courtenay, der sich bereits ausführlich mit der Pariser Universität beschäftigt hat,[3] geht der Fragestellung: "University Masters and Political Power: The Parisian Years of Marsilius of Padua" (S. 209-223) nach. Die von ihm bereits an anderer Stelle ausgewerteten rotuli der Pariser Studenten aus dem Jahre 1316 sowie die Heranziehung zweier Dokumente von 1313 lassen ihn Marsilius' Position und die Beziehungsgeflechte in seinen frühen Jahren an der französischen Universität genauer als bisher geschehen in den Blick nehmen. Vor allem aber gelingt es ihm, den überraschenden und prompten Wechsel des Intellektuellen zur ghibellinischen Partei mit seinen, in erster Linie durch den Kontakt zu Canagrande della Scala veränderten Karrierestrategien in Verbindung zu bringen. Der Wandel des "patronage network" (S. 221) vollführe sich bis zu der auf das Jahr 1324 zu datierenden Endfassung des Defensor pacis, als dessen unausgesprochenen Adressaten und Patron er nicht Ludwig den Bayern, sondern Karl IV. sehen will.
Christoph Flüeler unterzieht in seinen "Acht Fragen über die Herrschaft des Papstes. Lupold von Bebenburg und Wilhelm von Ockham im Kontext" (S. 225-246) drei einflußreiche, die päpstliche Herrschaftsgewalt erörternde Texte des vierzehnten Jahrhunderts einer genaueren Analyse. Vorrangiges Ziel ist es, die Abhängigkeiten der Octo questiones de potestate papae (1344) Wilhelms von Ockham zu den Questiones de iurisdictione imperii eines namenlos gebliebenen Verfassers sowie dem Traktat De iuribus regni et imperii Romani (1338) Lupolds von Bebenburg präziser und in einigen Punkten stimmiger herauszuarbeiten, als es bislang durch Hilary Offler erfolgt sei. Die an dem Forschungsstand vorgenommen Korrekturen sind im Einzelnen nicht unwesentlich, etwa wenn die kurialisitische Position der anonymen questiones herausgearbeitet oder auf ein dialogische Beziehung zwischen den wichtigen Schriften Ockhams und Lupolds erkannt wird (S. 232, 235). Mit den im Anhang in breiten Auszügen abgedruckten Anonymi Questiones circa eandem materiam (Bremen SuUB Ms.b.35, f. 152v-156v) erhält der Leser darüber hinaus die Möglichkeit, zwar keinen vergleichenden, aber immerhin näheren Einblick in den Argumentationsgang des mittleren Textes zu nehmen.
Eva Luise Wittneben zeichnet in ihrem Beitrag "Bonagratia von Bergamo (gestorben 1340). Eine intellektuelle Biographie in der politischen Diskussion des 14. Jahrhunderts" (S. 247-267) die Lebensstationen des nach Ockham vielleicht wirkmächtigsten Franziskanerjuristen seiner Zeit nach. Dabei vermag sie weidlich aus ihren sich dem Themenkreis widmenden Vorstudien, insbesondere ihrer Doktorarbeit zu schöpfen.[4] Von der angenehm zu lesenden, über weite Strecken deskriptiv gehaltenen Darlegung seines Werdeganges wäre in Bezug auf die Auseinandersetzung mit der anhängigen Forschung lediglich hervorzuheben, daß Wittneben in der Deutung der wesentlich gewandelten Position Bonagratias nach dessen Flucht an den Hof Ludwigs des Bayern das wohl am pointiertesten von Oliger vorgetragene Argument, dieser habe bei dem sich in seinen Folgenschriften niederschlagenden "Seitenwechsel" seine eigene Position verraten, einer Revision unterzieht. Zwar wird man einräumen müssen, daß Bonagratias in zentralen Punkten erheblich gewandelte Ekklesiologie, die ihn nach dem Zerwürfnis mit seinem früheren Förderer, Papst Johannes XXII., unter anderem einige, vordem von ihm selbst verurteilte Aussagen Olivis in seine appellativen Schriften gegen den Papst einbeziehen ließ, nur vor dem Hintergrund der "politischen Eskalation" und der sie begleitenden Kampagne im sogenannten Theoretischen Armutsstreit zu lesen ist. Und zweifelsohne erweitert Wittnebens stark mit den Zwängen des Konflikts argumentierendes Deutungsmodell den Blickwinkel hin zu einem um Ausgewogenheit bemühten Urteil. Im letzten wird man die freilich moralisch unterlegte Sentenz Oligers aber wohl nicht in Bausch und Bogen verwerfen können, jedenfalls nicht wenn außer der politischen Sachlage die inneren Überzeugungen und intellektuellen, kognitiven Anlagen des Franziskaners einbezogen werden sollen. Hierfür, aber auch um die in den resümierenden Worten der Autorin anklingende Würdigung Bonagratias als "Schaltstelle" im Transfer juristischen Wissens im Bereich von Theologie und Philosophie bei den Münchner Michaeliten (S. 267) nicht nur oberflächlich nachzuvollziehen, ist man gut beraten, ihre erwähnte Dissertation und weitere, das Lebenswerk des "Wortführers" im Disput um die franziskanische Armut besprechende Arbeiten zur Hand zu nehmen.
Matthias Nuding lenkt in seinem Beitrag "Mobilität und Migration von Gelehrten im Großen Schisma" den Blick wieder auf breitere Phänomene der spätmittelalterlichen Universitätslandschaft in der Mitte Europas (S. 269-285). Nach Präliminarien zu Methodik und Terminologie des in Rede stehenden Forschungsfeldes wendet er sich einiger ausgewählter Beispiele von Wanderbewegungen des akademischen Personals zwischen den Universitäten Prag, Wien, Heidelberg und schließlich noch Krakau während der abendländischen Kirchenspaltung zu. Dem Schisma gesteht er nebenbei bemerkt weniger Relevanz für derartige Wechsel des akademischen Ortes zu, als gemeinhin von der Forschung vertreten wird. Obschon er vor allem den Lebenswegen prominenter Hochschullehrer und der sie bei ihrem Umzug gelegentlich begleitenden Scholaren nachgeht, gelangt er zu den durchaus Generalisierung beanspruchenden Schlußfolgerungen, die Migrationen seien im Wesentlichen auf drei Faktoren zurückzuführen, und zwar auf "drängende Anlässe", wie sie etwa in dem Kuttenberger Dekret Wenzels IV. oder eben auch in der Festlegung der jeweiligen Obödienz gesehen werden können, zweitens und in nicht unerheblichem Maße auf die Verbesserung individueller Karrierechancen und schließlich auf eine durch die Etablierung und Neugründungsversuche weiterer Universitäten hervorgerufene Tendenz zur Regionalisierung ihrer Einzugsräume. Mit seinen instruktiven und um eine differenzierte Betrachtungsweise bemühten Auslassungen demonstriert Nuding Chancen und Risiken einer zwischen biografischem und statistischem Ansatz ausgleichenden Methodik, zumal wenn es um Motivforschung im engeren Sinne geht. Denn tatsächlich dürfte das knappe studentische Viertel, das die Universität wechselte, in nicht minderem Maße zur Binnenfluktuation der akademischen Landschaft beigetragen haben als das von der Forschung ungleich leichter zu erfassende Lehrpersonal.
Susanne Lepsius' bescheiden mit "Juristische Theoriebildung und philosophische Kategorien. Bemerkungen zur Arbeitsweise des Bartolus de Sassoferrato" (S. 287-304) betitelter Beitrag zeugt sowohl in Gliederung wie Darstellung von einer beachtlichen Durchdringung des Gegenstandes, die sich einer längeren Beschäftigung mit der Thematik und nicht zuletzt ihrer Dissertationsschrift verdankt.[5] Dabei gibt sie dem methodischen Vorgehen des einflußreichen Juristen eine schärfere Kontur, als von der bisherigen Forschung gezeichnet, nicht ohne eingangs auf das Selbstverständnis des juristischen Faches und seiner Vertreter insbesondere in Abgrenzung zu den anderen akademischen Disziplinen einzugehen. In Hinsicht auf Bartolus' Übernahme philosophischer, insbesondere aristotelisch-thomistischer Konzepte veranschaulicht sie eindrucksvoll sein abgestuftes, von Fall zu Fall variierendes Vorgehen, das insgesamt schon deshalb bemerkenswert sei, weil ihm wie kaum einem anderen Juristen seines Formats die philosophischen Kategorien geholfen hätten, "seine Gedankengänge zu strukturieren" und Themenfelder mit einer Prägnanz zu behandeln, die "das juristische Material allein nicht bereit gehalten habe" (S. 299).
Kenneth Pennington wendet sich, wie schon der Beitragstitel verrät ("Was Baldus an Absolutist? The Evidence of his Consilia" [S. 305-319]), explizit gegen eine von der jüngeren Forschung, namentlich von Joseph Canning vertretenden Meinung, in dem von Giangaleazzo Visconti protegierten Juristen kaum mehr als einen willfährigen Rechtsgehilfen absolutistischer Herrschaftsansprüche zu sehen. Die in der Bibliotheca Vaticana aufgefundenen, zum Teil von ihm selbst herausgegebenen Arbeitsmanuskripte des Baldus sind im Weiteren die Quelle, auf deren Grundlage er seine Gegensicht entwickelt. Denn die immer wieder korrigierten, mit Anmerkungen modifizierten oder manchmal vor ihrer Fertigstellung mit Einwänden glossierten Schriften zeigten vielmehr einen Rechtsgelehrten, der, von Zweifeln geplagt, zwischen den judikativen Interessen seines Herrn, des Mailänder Herzogs, und einer dekretalistischen Rechtstradition abzuwägen suchte, die dem fürstlichen Herrschaftsrecht eher seine Grenzen aufzeigte. Penningtons stellenweise minutiösen, bis auf das einzelne Wort abhebenden, ja gelegentlich atemlos wirkenden Ausführungen erweisen sich gleichwohl als stringent. Schon deswegen kann der Leser nur wünschen, bald eine vollständige Edition der hier untersuchten Manuskripte an einem Ort vorzufinden; immerhin handelt es sich bei ihnen um seltene Dokumente, die die Schwierigkeiten eines mehreren Loyalitäten verpflichteten mittelalterlichen Denkers auf einzigartige Weise illustrieren.
Der bereits emeritierte Kurt-Victor Selge, der sich zeit seines akademischen Lebens immer wieder mit dem großen Reformator auseinandergesetzt hat, beschäftigt sich "Luthers Zurückweisung eines politisch-ethischen Argumentes von Duns Scotus 1517" (S. 321-335). Einmal mehr vermittelt er dabei kenntnisreich Einblick in die Theologie des Wittenberger Professors, vor allem in Bezug auf dessen Abgrenzung zur und Überwindung der mittelalterlichen Scholastik und ihrer in Duns Scotus vertretenen Rezeption. Hinter den sachkundigen Auslassungen zeichnet sich nicht allein die Expertise Selges ab; die Wirkung und Überzeugung seiner Darlegung verdankt sich zugleich einer persönlichen Leidenschaft, um nicht zu sagen tiefgründigen Anteilnahme, mit der er sich des Themas angenommen hat. Daß beide Haltungen sich zu einem harmonischen Ganzen fügen, und sich nicht etwa aneinander reiben, macht das Profil eines großen Kirchenhistorikers und den Gewinn der eindrucksvollen Lektüre aus. Die Lutherforschung dürfte Selges Standpunkt bezüglich der Auseinandersetzung des Reformators mit Gabriel Biel und Duns Scotus, der in der These mündet, es sei dem Wittenberger Gelehrten weniger um die Freiheit der Theologie von der Philosophie als vielmehr um den sachgemäßen Gebrauch der Philosophie in der Theologie gegangen, wohlwollend, ja vermutlich widerspruchslos zur Kenntnis nehmen.
Den Abschluß der Beiträge bildet eine schriftliche Fassung von Jürgen Miethkes Abschiedsvorlesung "Wissenschaftliche Politikberatung im Spätmittelalter" (S. 337-357), die im doppelten Sinne einen Bogen schlägt: einmal zu dem einleitenden Beitrag, der bereits das Themengebiet der politischen Beratung behandelte, andermal zu den verschiedenen Forschungsfeldern, die Miethkes akademisches Leben und Wirken bis in die letzte Zeit hinein bestimmt haben. Daß er sich eingangs um eine Antwort auf die seitens seiner Studenten oft gestellten Frage nach der Kommunikation im Mittelalter, gerade in Abgrenzung zu den gegenwärtigen Möglichkeiten, bemüht, ist einerseits dem Anliegen geschuldet, politische Theorie und ihren Wirkungsrahmen nicht nur theoretisch zu hinterfragen, sondern von den Wirklichkeiten ihrer Zeit ausgehend zu erhellen.[6] Andererseits führt dieser Ansatz die akademische Grundhaltung eines Vertreters des Faches vor, für den Mittelalterforschung im Dialog mit den Erwartungen und Horizonten der in ihr Tätigen keineswegs an Profil verlieren muß. Deshalb scheut diese Hermeneutik auch nicht den gelegentlichen Blick auf Gegenwärtiges samt seinem zeitgenössischen Vokabular; nebenbei zeigt sich darin die Unbefangenheit eines an der offenen Auseinandersetzung mit seiner Studentenschaft geschulten akademischen Lehrers. Ein weiteres Anliegen spiegelt sich in Miethkes Schlußvortrag, nämlich einem allzu starren Verständnis vom Mittelalter seine dynamischen Potentiale entgegenzusetzen. So macht er, ausgehend von Fallbeispielen, den Zuwachs an akademischen Bildungsmöglichkeiten im Spätmittelalter für einen Anschub an Karrieremöglichkeiten und im Zuge dessen für eine Veränderung von Politikberatung insgesamt haftbar, die stärker in die Neuzeit verweise als sie sich im Hochmittelalter verankert zeige. Auch wenn er um die Rhetorik der Gründungsurkunden spätmittelalterlicher Universitäten weiß: hier spricht jemand dankenswert von einer Institution, der sich zu ihrer Wirkung und Formung in Bezug auf die eigene Persönlichkeit und in die Gesellschaft hinein am Ausklang eines langjährigen akademischen Tuns bekennt. Von diesem Engagement legt noch das von Gerald Schwedler bearbeitete Schriftenverzeichnis Jürgen Miethkes (S. 359-380) beeindruckend Zeugnis ab. Ein Register rundet die Handhabbarkeit des die Vielfältigkeit und Vitalität des Forschungszweiges widerspiegelnden und in seinen Beiträgen durchweg exzellent zu nennenden Bandes ab. Einziger Wehrmutstropfen ist der mit EUR 158 schon kaum mehr zu rechtfertigende Kaufpreis, der dem Band hoffentlich nicht weniger Aufmerksamkeit bzw. bibliothekarische Präsenz bescheren wird, als ihm zustünde. Man kann nur wünschen, daß der Verlag sich an dieser Preisfindung kein Beispiel für künftige Bände nehmen wird.
Notes
[1]. Vgl. Peter Herde, "Bonifacio VIII canonista e teologo? Dal Consilium (ca. 1277-1280) alla bolla Unam Sanctam (1302)," in: Bonifacio VIII: ideologia e azione politica. Atti del convegno organizzato nell'ambito delle celebrazioni per il VII centenario della morte. Città del Vaticano, Roma 26-28 aprile (Roma: Istituto Italiano per il Medioevo, 2006), 17-42, dem allerdings stärker an der Offenlegung von Kontinuitätslinien gelegen ist.
[2]. Siehe zuletzt: Nicholas R. Havely, Dante and the Franciscans: Poverty and the Papacy in the Commedia (Cambridge: Cambridge University Press, 2004).
[3]. Vgl. die Edition der hier u.a. herangezogenen Quelle: William J. Courtenay, ed., Rotuli Parisiensis: Supplications to the Pope from the University of Paris (Leiden: Brill, 2002).
[4]. Eva Luise Wittneben, Bonagratia von Bergamo, Franziskanerjurist und Wortführer seines Ordens im Streit mit Papst Johannes XXII (Leiden: Brill, 2003); Eva Luise Wittneben, "Lupold von Bebenburg und Wilhelm von Ockham im Dialog über die Rechte am Römischen Reich des Spätmittelalters," Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 53 (1997): 567-586.
[5]. Susanne Lepsius, Der Richter und die Zeugen. Eine Untersuchung anhand des Tractatus testimoniorum des Bartolus Sassoferrato (Frankfurt a.M.: Peter Lang, 2003).
[6]. Der Wirkung akademischer Textproduktion geht der Band: Fritz Peter Knapp, Jürgen Miethke und Manuela Niesner, hgg., Schriften im Umkreis mitteleuropäischer Universitäten um 1400. Lateinische und volkssprachliche Texte aus Prag, Wien und Heidelberg: Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Wechselbeziehungen (Leiden: Brill, 2004), nach.
If there is additional discussion of this review, you may access it through the network, at: https://networks.h-net.org/h-german.
Citation:
Frederik Felskau. Review of Kaufhold, Martin, Politische Reflexion in der Welt des späten Mittelalters: Political Thought in the Age of Scholasticism. Essays in honour of Jürgen Miethke.
H-German, H-Net Reviews.
June, 2007.
URL: http://www.h-net.org/reviews/showrev.php?id=13253
Copyright © 2007 by H-Net, all rights reserved. H-Net permits the redistribution and reprinting of this work for nonprofit, educational purposes, with full and accurate attribution to the author, web location, date of publication, originating list, and H-Net: Humanities & Social Sciences Online. For any other proposed use, contact the Reviews editorial staff at hbooks@mail.h-net.org.



